Ich habe meiner Tochter mein Auto zur Verfügung gestellt,
damit sie damit zu ihrem Studienort nach Holland fahren kann.
Nun kann sie aber nicht – wie vereinbart – in zwei Wochen
damit die Rückreise antreten, da sie Klausuren schreibt.
Ich benötige jedoch das Auto hier dringend. Meine Tochter
ist als Fahrerin bei der Versicherung angegeben.
Was passiert, wenn stattdessen eine Freundin dieses
Auto nach Deutschland zurückfährt, die nicht bei der
Versicherung eingetragen ist. Kann dann im Notfall die
Versicherung die Zahlung verweigern?
AW: In der KFZ-Versicherung nicht angemeldeter Fahrer
Hallo Nat Mom,
fährt eine andere Person das Fahrzeug, als in Ihrem Vertrag benannt, kann es im Leistungsfall tatsächlich zu Problemen kommen. Bitte vermeiden Sie dieses Risiko unbedingt.
Setzen Sie sich mit in Ihren Versicherer in Verbindung und benennen Sie die Person die das Fahrzeug zurückführen soll. Je nach Versicherer erhebt man entweder einen einmaligen Beitragszuschlag oder verhält sich kulant. Entscheidend ist die vorherige Mitteilung des geänderten Fahrerkreises.