Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos
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Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos
Mein Sohn (26 J.) ist seit mehreren Jahren arbeitslos und auch schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Da er auch bereits eine zweijährige Tochter hat, ist er darauf angewiesen, einen Job zu bekommen. Den könnte er auch haben, allerdings nur, wenn er ein Girokonto vorweisen kann. Bisher wollte das jedoch keine Bank für ihn eröffnen.
Daher meine Frage: gibt es irgendwo eine Bank oder Sparkasse, die auch für gestrandete Persönlichkeiten ein Girokonto bereithält?
Co_Hi
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AW: Verpflichtung zur Eröffnung eines Girokontos
Zitat von
Co_Hi
Mein Sohn (26 J.) ist seit mehreren Jahren arbeitslos und auch schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Da er auch bereits eine zweijährige Tochter hat, ist er darauf angewiesen, einen Job zu bekommen. Den könnte er auch haben, allerdings nur, wenn er ein Girokonto vorweisen kann. Bisher wollte das jedoch keine Bank für ihn eröffnen.
Daher meine Frage: gibt es irgendwo eine Bank oder Sparkasse, die auch für gestrandete Persönlichkeiten ein Girokonto bereithält?
Co_Hi
Eigentlich muss jede Bank für jeden Kunden ein Girokonto eröffnen. Allerdings kommt es wahrscheinlich auch auf die Art der Gesetzesübertretung Ihres Sohnes an. Fragen Sie doch noch mal beim Zentralen Kreditausschuss nach.
Viel Erfolg und alles Gute, M.L.
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