Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

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  1. Avatar von Tofuburger
    Tofuburger

    Standard Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

    Tag zusammen, habe mal eine Frage...

    Ich bin seit etwa 25 Jahren in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, habe seitdem auch immer in einem Beschäftigtenverhältnis gearbeitet. Nun möchte ich mich zum 1. Januar selbstständig machen, indem ich einen kleinen Bioladen eröffne. Ich möchte gerne wissen, ob ich in trotzdem in meiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben kann, oder ob ich in eine private wechseln muss. Ich bin nämlich sehr zufrieden und würde nur ungern wechseln.

    Wer weiß Bescheid?

    Gruss

    Tofuburger

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Beitrag AW: Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

    Hallo,

    natürlich können Sie weiterhin in Ihrer gesetzlich Krankenkasse bleiben.
    Allerdings unterliegen Sie als Selbstständiger nicht mehr der Versicherungspflicht und werden dann als "freiwilliges Mitglied"geführt. Das bedeutet, dass Sie sich vom gesetzlich Pflichtversicherten unterscheiden.
    Was finanziell ein wesentlicher Aspekt sein kann, sich privat zu versichern.


    Der Beitritt muss schriftlich erfolgen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag, der auf das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung folgt, ansonsten mit dem Tag des Beitritts. Wenn die nicht mehr pflichtversicherten Arbeitnehmer nach Mitteilung seitens der Krankenkasse nicht ihren Austritt innerhalb von zwei Wochen erklären, setzen sie die zuvor bestandene Versicherung als freiwillige Versicherung fort.

    Ein weiterer Unterschied ist, dass Ihr bisheriger Anspruch auf Krankengeld entfällt und gegen Zusatzbeitrag versichert werden muss.

    Sollten Sie als Existenzgründer Fördermaßnahmen durch das Arbeitsamt in Anspruch nehmen, gewähren Ihnen die Kassen für diesen Zeitraum einen ermäßigten Beitragssatz.

    Danach sind Sie verpflichtet regelmäßig Ihre Einkünfte offen zulegen.
    Selbst wenn Ihre Einkünfte geringer sind , unterstellt Ihnen die GKV ein Mindesteinkommen. Ihr Beitragssatz beträgt dann 14,9 %, den Sie ja als Selbsständiger allein zu tragen haben.

    Beispiel : 2800 Euro Einkünfte monatl. x 14,9% = 417,20 Monatsbeitrg.

    Je nach Familiensituation und Gesundheitszustand ist deshalb eine private Krankenversicherung absolut empfehlenswert.
    Da wird zur Ermittlung Ihres Beitrags Ihr Eintrittsalter zu Grunde gelegt.
    Ihr Einkommen ist dabei nicht relevant.
    Abgesehen davon sind die Leistungen ungleich besser!

    Sollten Sie also mittleren Alters sein und sich bester Gesunheit erfreuen und keine mitzuversichernden Kinder haben, macht die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV aus meiner Sicht keinen Sinn.

    Lassen Sie sich im Vorfeld gut beraten,stellen Sie auch mal paar unbequeme Fragen bei Ihrer Krankenkasse. ( nach dem Motto, Was ist wenn? )

    Anschließend würde ich mich bei 2 oder 3 verschiedenen Privatkassen beraten lassen. Auch da ist das billigste nicht immer das beste!!

    Meine Empfehlung zum Vergleich : Debeka , HUK, Central

    Für weitere Frage stehe ich gern zur Verfügung

    mfg
    Mike

  3. Avatar von TeKa
    TeKa

    Standard AW: Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

    Grundsätzlich kannst du auch in der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin als freiwillig Versicherter verbleiben. Unter Umständen kannst du über Zusatzprämien dann noch gesonderte Absicherungen für Selbstständige erhalten, wie z. B. Krankengeld.

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Selbstständigkeit

    Zitat Zitat von TeKa
    Grundsätzlich kannst du auch in der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin als freiwillig Versicherter verbleiben. Unter Umständen kannst du über Zusatzprämien dann noch gesonderte Absicherungen für Selbstständige erhalten, wie z. B. Krankengeld.

    Man kann hier natürlich auch jede Frage zweimal beantworten, ohne dies näher erläutern zu können.

    Warum, wieso, weshalb... wurde vorher genau und ausführlich beantwortet !!

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