Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Meine Frau und ich erwarten Anfang nächsten Jahres ein Kind. Meine Frau
wird in Elternzeit gehen und ich werde meinen Stundenumfang reduzieren.
Dadurch liegen wir beide mit unserem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Derzeit sind wir in einer privaten Krankenversicherung, würden aber gerne
wegen des Nachwuchses wieder in die gesetzliche wechseln. Dazu haben
uns Freunde geraten, die für ihr Kind eine hohe Prämie zahlen sollten.
Ist der Wechsel ein Problem bzw. kann uns die gesetzliche KV die Aufnahme
verweigern? Wer weiß genau Bescheid???
AW: Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
so ganz schlüsig sind Ihre Angaben leider nicht. Aber nachdem was Sie geschildert haben gehe ich davon aus, dass Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen und bisher über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Leider haben Sie Ihr Alter nicht
angegeben. Dies ist aber nicht unwesentlich. Da Sie aber ein Kind erwarten, denke ich , dass Sie noch unter 55 Jahre alt sind.
Zur Lage: Wenn Sie unter der vorgeschriebenen Beitragsbemessunbgsgrenze verdienen, werden Sie automatisch versicherungsplichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. ( unter 55J ) So will es das Sozialgesetzbuch.
Hier wird immer viel Blödsinn erzählt, man könne nicht zurück in die GKV usw. Alles großer Käse!! Der einzige Grund wäre folgender:
Sie sind bisher privat krankenversichert gewesen und durch Ihr geringeres Einkommen würden Sie versicherungspflichtig in der GKV nach SGB, so haben Sie einmalig die Möglichkeit, sich von der Rückkehrpflicht befreien zu lassen. Dann und nur dann, ist eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV auszuschließen!
Entschließen sich für die gesetzliche Krankenversicherung, ist Ihr zu erwartendes Kind natürlich kostenfrei famielienversichert.
Allerdings weiß ich nicht wer Ihnen erzählt hat, dass die Aufnahme Ihres Kindes in die private Krankenversicherung so extrem teuer sein soll!?
Bei uns kostet die Top- Vollversicherung für ein Kind ca. 124 Euro monatlich, mit besten ambulanten und stationären Leistungen.
Die Aufnahme , kann bis zu 2 Monaten rückwirkend zur Geburt , ohne Gesundheitsprüfung erfolgen.
Ob dies nun zu teuer ist, liegt sicher im Auge des Betrachters.
AW: Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Hallo Teddy,
die gesetzlichen Kassen müssen Patienten aufnehmen, wenn das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Kann sein, dass ihr euch einem Gesundheitscheck unterziehen müsst...?!
AW: Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Zitat von Frank
Hallo Teddy,
die gesetzlichen Kassen müssen Patienten aufnehmen, wenn das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Kann sein, dass ihr euch einem Gesundheitscheck unterziehen müsst...?!
Frank
Das ist ausgesprochener Blödsinn Frank!!
Übrigens muss man auch nicht alles zweimal beantworten!!
Und die GKV muss eben nicht in jedem Fall aufnehmen.
Es hängt vom Alter ab, ob man sich vorher berfreien lassen hat, ob man länger als die Hälfte in der 2. Arbeitslebenshälfte in der PKV verankert war, etc.
Deshalb ist Deine Pauschalantwort falsch, genauso wie
der " Gesundheitscheck" bei Aufnahmepflicht in der GKV!!
Eben weil es keine Gesungheitsprüfung in der GKV gibt, zahlen die PKV's Millionen Euro an Risikostrukturausgleichszahlungen and die gesetzlichen Krankenversicherungen, weil wir uns das Recht herausnehmen Gesundheitsfragen zu stellen und u.U. auch Anträge ablehnen.
Wer also hier seinen Senf zum Besten geben muss, sollte zumindest Grundlagenkenntnisse zur Sache mitbringen!
AW: Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
ich hätte noch ein paar Fragen zum Thema:
1) Stimmt es, dass man mindestens ein Jahr lang unter der Bemessungsgrenze verdienen muss, um in die GVK wechseln zu können?
2) Sie sind bisher privat krankenversichert gewesen und durch Ihr geringeres Einkommen würden Sie versicherungspflichtig in der GKV nach SGB, so haben Sie einmalig die Möglichkeit, sich von der Rückkehrpflicht befreien zu lassen. Dann und nur dann, ist eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV auszuschließen!
Wenn mein Einkommen (voraussichtlich dauerhaft) unter die Bemessungsgrenze fällt, muss ich mich sofort entscheiden, ob ich in der PKV bleibe oder in die GVK zurück wechsle? Gibt es eine Frist?
3) Ich möchte mich für 2-3 Jahre selbständig machen. Wenn es nicht so läuft, wie ich es mir vorstelle, würde ich die Selbständigkeit beenden und nach einer Festanstellung suchen. Da stellt sich für mich die Frage, ob ich mich für die Zeit der Selbständigkeit privat oder gesetzlich versichern sollte. Werde ich automatisch in die GFK aufgenommen, wenn ich die Selbständigkeit beende?