Höchstbetrag der staatlichen Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen
Hi Sparer!
Da ich in zwei Monaten meine Ausbildung beende und von meinem Arbeitgeber übernommen werde, komme ich dann auch in den Genuss von vermögenswirksamen Leistungen. Ich habe gehört, dass die staatliche Förderung – die ich natürlich gerne ausschöpfen würde - sich an den Sparbeiträgen orientiert. Darum wüsste ich gerne, welches der Sparhöchstbetrag ist, der vom Staat gefördert wird. Kann ich die vermögenswirksamen Leistungen ohne weiteres von meinem Gehalt aufstocken?
AW: Höchstbetrag der staatlichen Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen
Hallo Worker,
wir zahlen einen relativ hohen Betrag auf den VL-Vertrag
aus eigener Tasche, gefördert wird allerdings nur bis zu
einer Höhe von ca. 500 Euro pro Jahr.
AW: Höchstbetrag der staatlichen Förderung bei vermögenswirksamen Leistungen
Hallo Worker,
Sie können ohne weiteres den Betrag der Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gewährt wird Aufstocken. Für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist nur relevant, dass die Beiträge direkt von Ihrem Arbeitgeber überwiesen werden. Nun zur Höhe der Zulagen:
Bausparvertrag: 9% Zulage auf max. 470€ Sparleistung p.a.
Fondsparvertrag: 20% Zulage auf max. 400€ Sparleistung p.a.
Bei beiden Varianten gilt eine Höchstgrenze für das zu versteuernde Einkommen von 20.000€ p.a. (bei Ehepaaren verdoppelt sich die Grenze).
Evtl. kann es für Sie auch sinnvoll sein die VL in eine betriebliche Altersvorsorge zu zahlen, hier lohnt ein Vergleich allemal.
Gerne können Sie bei weiteren Fragen auf mich zukommen.