Mitnahmemöglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge bei Jobwechsel
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Mitnahmemöglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge bei Jobwechsel
Hallo!
Ich bin 37 Jahre und habe sechzehn Jahre in einer großen Firma gearbeitet, in der ich von Anfang an in die dortige Pensionskasse eingezahlt habe. Nun habe ich vor zwei Wochen den Arbeitgeber gewechselt. In der neuen Firma gibt es auch eine Pensionskasse, die ich gerne nutzen würde. Ich möchte allerdings nicht wieder von vorne anfangen einzuzahlen, sondern würde meine alten Ansprüche gerne in die neue Firma mitnehmen.
Weiß jemand, ob das möglich ist und wie ich das beantragen muss?
Dankeschön,
Windjammer
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AW: Mitnahmemöglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge bei Jobwechsel
Hallo Windjammer,
ich habe irgendwo gelesen, dass du ein Mitnahmerecht hast, wenn die Betriebsrente seit mindestens fünf Jahren angespart wurde. Das ist wohl so gesetzlich festgelegt.
Ul-Mi
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