Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

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  1. Avatar von Barbaros
    Barbaros

    Standard Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Hallo!!

    Wenn ein Haus mit Garten vermietet wurde, kann der
    Vermieter sogar Schadenersatz anfordern, wenn der
    Garten nicht gepflegt wird?

    Ich bitte um Rat.

    Besten Dank im voraus.

    MfG

    Barbaros

  2. Avatar von Hunke
    Hunke

    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Ja, wenn der Mietvertrag sich auf Haus und Garten beruht, also auch Gartenpflege mit steht, dann natürlich. Wenn der Mieter den Garten nicht pflegt und der Vermieter extra den Garten pflegen muss und jemanden beauftragen muss dazu, kann er die Rechnung von seinem Mieter verlangen.

    Hunke

  3. Avatar von gavino
    gavino ist offline

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    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Ja sicher. Kommt ganz auf den Mietvertrag an. Ich habe auch schon in einer Wohnung gewohnt in der der Vermieter die Gartenpflege übernommen hat.

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Hallo

    Zitat Zitat von Barbaros
    Hallo!!

    Wenn ein Haus mit Garten vermietet wurde, kann der
    Vermieter sogar Schadenersatz anfordern, wenn der
    Garten nicht gepflegt wird?
    Wenn das Haus incl. Garten vermietet wurde, muss der Mieter auch den Garten pflegen.

    Wenn er dies nicht tut, besteht sogar die Möglichkeit dies einem Gärtner zu übertragen und dies als Nebenkosten abzurechnen.

    Solche Dinge sollten allerdings im Mietvertrag geregelt sein.

    Viele Grüße!

    Norbert Uhrig

  5. Avatar von Daggy
    Daggy ist offline

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    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Möglich ist das schon.
    Wenn der Mieter das gesamte Grundstück mit Garten mietet und auch im Vertrag nichts anderes drin steht z.B. dass der Vermieter dies übernimmt.
    Allerdings gibt es sicher auch eine Richtlinie was der Mieter minimal machen muss (also Rasen mähen oder so).

  6. Avatar von delgado
    delgado ist offline

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    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Ich denke auch, dass die mindest Pflege pflicht ist. Man sollte dafür sorgen, dass der Garten gepflegt ist und das man den Rasen mäht.

  7. Avatar von Joe
    Joe ist offline

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    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    Kann ich den anderen nur zustimmen.
    Also ich bin Vermieter und ich hatte so einen Fall schon mal, dass mein Mieter den garten total verkommen hat lassen, darauf habe ich dann jemanden Beauftragt und die Rechnung dem Mieter gegeben.
    Anfangs hat er sich noch beschwert und dann hat ihm denke ich sein Anwalt gesagt, dass ich im Recht bin. Hmmm

  8. Avatar von Christiane1978
    Christiane1978 ist offline

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    Standard AW: Ist der Mieter verpflichtet, auch den Garten zu pflegen?

    du bist - soweit nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart - als Mieter verpflichtet auch das Grundstück zu pfegen. Gewissermaßen ist dies ja auch Teil des Miet- bzw. Nutzungsvertrages. Ähnlich verhält es sich bei der Räum- und Streupflicht der Mieter auf angrenzenden Gehwegen. Kommt der Mieter aus welchen Gründen auch immer (Alter, Krankheit, Unwilligkeit...) dieser Maßgabe nicht nach, kann der Vermieter eine Firma mit dieser Dienstleistung dazu beauftragen. Die Kosten kann er dann den Mietern in Rechnung stellen...Also alles legitim.

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