Urlaubsanspruch bei geringfügigem Verhältnis?

+ Antworten
2Antworten
  1. Avatar von Rocky
    Rocky

    Standard Urlaubsanspruch bei geringfügigem Verhältnis?

    Hi Experten,

    ich arbeite seit kurzem geringfügig und würde mich gerne informieren,
    ob ich auch bei diesem Arbeitsverhältnis einen Urlaubsanspruch habe?

    Danke schon Mal vorab!!

    Gruß aus Burscheid
    Rocky

  2. Avatar von Hunke
    Hunke

    Standard AW: Urlaubsanspruch bei geringfügigem Verhältnis?

    Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hast du Recht auf bezahlten Urlaub. Aber wie viel Tage du tatsächlich im Jahr hast, weiß ich nicht.

    Hunke

  3. Avatar von exoPlanet
    exoPlanet

    Standard AW: Urlaubsanspruch bei geringfügigem Verhältnis?

    Zitat Zitat von Rocky
    Hi Experten,

    ich arbeite seit kurzem geringfügig und würde mich gerne informieren,
    ob ich auch bei diesem Arbeitsverhältnis einen Urlaubsanspruch habe?
    Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, werden jedoch weniger Tage gearbeitet, so kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nur anteilig verlangen. Es kommt darauf an, wie viel Stunden am Tag der Arbeitnehmer beschäftigt wurde. Aber den Anspruch hast du auf jeden Fall.

Ähnliche Themen

  1. Makler!courtage im angemessenen Verhältnis zur Leistung?

    Von Konrad4 im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 01.11.2020, 15:54
  2. Verhältnis Kontostand zu Monatsrente

    Von Sputnik im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 20.12.2011, 11:01
  3. Kann man das Verhältnis zwischen Aktien und Gold beeinflussen?

    Von Timmy im Forum Rohstoffe - Edelmetalle - Metalle
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.08.2011, 22:54
  4. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.03.2011, 10:52
  5. Urlaubsanspruch während der Probezeit

    Von Kubac im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.12.2009, 11:30

Benutzer, die dieses Thema gelesen haben: 0

Derzeit gibt es keine Benutzer zum Anzeigen.