seit längerem schon denke ich für meine Familie über eine günstige Unfallversicherung nach, schon alleine der Kinder wegen. Die meisten sind jedoch sehr teuer und leisten natürlich nur im (man will es eigentlich nicht hoffen) Notfall.
Nun habe ich neulich von einer Unfallversicherung gehört, die an Fonds gekoppelt ist. Was bedeutet das genau und zahlt diese Versicherung auch dann mal etwas, wenn nichts passiert?
Soweit ich weiß, steigert die Bindung an einen Fonds
die Versicherungssumme im Notfall, ohne dass der Beitrag
angehoben wird. Einen anderen Auszahlungsmodus als
den Notfall kann ich mir jedoch nicht vorstellen.
eine Unfallversicherung mit Kopplung an Fonds, ist eine Unfallversicherung mit Beitrags oder Prämienrückgewähr. Da wird zusätzlich zu dem Risikoanteil der Unfallversicherung der Sparanteil in Fondanlagen gesteckt. Diese Verträge zahlen durch die Bank weg alle die Gelder aus, welche nachher in der Fondanlage erwirtschaftet werden, bei einigen kann man da allerdings auch wählen, ob man die Fondsanteile haben will oder lieber Bargeld.
von Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kann ich jedem nur abraten.
Zum 1. bewegen sich die Renditen meist nur bei ca. 2 %
und 2. sind meist die Versicherungsbedingungen nicht ausreichend.
z.B. fehlen hier sehr oft die Absicherung bei Unfällen durch Eigenbewegungen, durch Bewusstseinsstörungen, Zeckenbiss usw.
Auch sind die Bergungskosten meist viel zu niedrig.
Bergungskosten sollten mit mindestens 15.000 € abgesichert sein.
Zum einen stösst mir sauer auf, das Du eine Wertung abgibst, darum ging es hier aber gar nicht. Es ging lediglich um die Funktionsweise dieser Versicherung.
Selbst wenn ich deine Meinung teilen würde, was vielleicht ja der Fall sein könnte, würe ich mich hüten hier eine Wertung dieser speziellen Versicherungsart zu machen. Die Fragestellung war eine ganz andere!
Und zum anderen, frag ich mich wie Du auf deine Meinung kommst?
Kannst Du das denn auch anhand von Versicherern belegen? Und vor allem wie kommst Du auf die ominösen 15.000 € für Bergungskosten?
Zum einen stösst mir sauer auf, das Du eine Wertung abgibst, darum ging es hier aber gar nicht. Es ging lediglich um die Funktionsweise dieser Versicherung.
Selbst wenn ich deine Meinung teilen würde, was vielleicht ja der Fall sein könnte, würe ich mich hüten hier eine Wertung dieser speziellen Versicherungsart zu machen. Die Fragestellung war eine ganz andere!
Und zum anderen, frag ich mich wie Du auf deine Meinung kommst?
Kannst Du das denn auch anhand von Versicherern belegen? Und vor allem wie kommst Du auf die ominösen 15.000 € für Bergungskosten?
Gruss
Daira
Hall Daira,
wurden schon Deine Kunden von Rettungshubschrauber bzw. von der Bergwacht gerettet und ins nächste Krankenhaus gebracht?
Sind Dir die Kosten für solche Rettungseinsätze bekannt?
Ich habe solche Vorfälle schon öfters erlebt, sogar vor Jahren bei einem Neffen der tödlich verunglückt ist.
Kosten für den Transport ins Krankenhaus, Feuerwehr und DRK beliefen sich insgesamt auf 13.000 €.
Was nutzt einem Kunden eine Absicherung in diesen Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, wenn solche Kosten meist nur mit 2.000 oder 5.000 € abgesichert ist ?
Außerdem ist ein Forum da, dass jeder seine Meinung äußern darf und auf negatives aufmerksam machen kann.
Bergungs & Rettungskosten sind infolge eines Unfalles ebenfalls über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, es muss nur ein Teil selber getragen werden. Und wie folgender Link belegt Urteil zum Einsatz eines Rettungshelikopters und auch der Textausszug klar stellt. Ist der Rettungseinsatz grundsätzlich eine Leistungpflicht der GKV :
...Zunächst ist klarzustellen, dass die Notfallrettung für GKV-Versicherte, auch wenn sie auf landesrechtlicher Grundlage hoheitlich geregelt ist und nach § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V grundsätzlich – wenn das Land nichts Anderes vorsieht – nicht zum Spektrum der vertragsärztlichen Versorgung gehört, unstrittig eine zum Leistungsspektrum der GKV gehörende Leistung darstellt. Zwar regelt § 60 SGB V explizit allein Fahrten, welche zumindest auch dem Transport Versicherter dienen, und betrifft § 133 SGB V allein die Entgelte für Rettungsdienste, die zum Aufgabenspektrum der GKV gehören. Jedoch sind beide Vorschriften nach Sinn und Zweck dahingehend zu verstehen, dass sie auch notärztliche Fahrten zum Versicherten erfassen, die erforderlich sind, um ohne Verzug zu klären, ob und welche sofortigen Rettungsmaßnahmen geboten sind, und diese dann gegebenenfalls vorzunehmen – unabhängig davon, ob anschließend ein Transport des Versicherten geboten ist. Insoweit entsprechen die Leistungen durch den Rettungsdienst gewissermaßen den Hausbesuchen in der vertragsärztlichen Versorgung, welche Ähnlichkeit im Übrigen auch der Grund für die abgrenzend klarstellende Bestimmung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V ist (siehe BT-Drs. 13/7264, S.63; dazu auch BSG v. 5.2.2003, B 6 KA 11/02 R). Ebenfalls gehört – wie auch sonst bei der ärztlichen Behandlung – die diagnostische Abklärung der Situation zum Leistungsspektrum der GKV. Wenn also bei Verdacht auf eine lebensbedrohliche Lage ein Rettungseinsatz stattfindet, gehört dieser Rettungseinsatz nach Sinn und Zweck auch dann zum Leistungsspektrum der GKV, wenn die diagnostische Abklärung dazu führt, dass keine Therapien und damit auch kein Transport des Versicherten nötig sind...ff
Von daher sind solch exorbitante Summen meiner Meinung nach vollkommen unnötig, auch wenn Sie abschliessbar sein sollten.
Ein Rettungshubschraubereinsatz kann auch durchaus noch mehr kosten.
Allerdings, bei einem Unfall ist automatisch auch immer gleichzeitig die Leistungspflicht der Krankenversicherung zu prüfen. ( siehe auch bei Daira)Deshalb sind die Bergungskosten auch lediglich nur ein Zusatzbaustein in der UV. Grundsätzlich ist die UV als Absicherung für die zurückbleibenden Folgen zu betrachten, nicht für die Behandlung des Unfalls. Dafür ist die Krankenversicherung zuständig.
So kann es schon sein, dass ich mit Kosten von insgesamt 40.000 Euro bei einem Unfall im Ausland durch eine Auslandsreisekrankenversicherung von 6 Euro im Jahr mit dem Hubschrauber ausgeflogen werde. Diese Absicherung halte ich für viel wichtiger als die Absicherung der Bergungskosten in einer UV. Übrigens sind bei den meisten Versicherungen diese bis ca. 10.000 oder 15.000 Euro beitragsfrei mitversichert.
Gleiches könnte man für ein Krankenhaustagegeld sagen. Versichere ich dies generell als Krankenzusatzversicherung, leistet diese immer , egal ob durch Unfall oder anderen Grund stationär liegend und kostet nicht wirklich viel mehr. Habe ich diese Absicherung, kann ich darauf in der UV gut verzichten.
ich muss mich doch sehr über Eure Antworten wundern.
Habt Ihr nur Kunden die in der GKV versichert sind?
Außerdem passieren viele Unfälle auch in Deutschland und nicht nur im Ausland.
Und bei den meisten Unfällen, wo ein Rettungshubschrauber, Bergwacht oder sonstige Helfer im Einsatz waren mußte das Unfallopfer viele Tausend Euro drauf legen.
Ich hoffe aber schon, dass Ihr dann auch in Eure Beratungsprotokolle reinschreibt, Bergungskosten in Höhe von über 5.000 € sind nicht erforderlich, da ja die GKV alle Kosten übernimmt.
@ Daira, danke für den Link, aber ich suche keinen Rechtsanwalt!
@ Mike Spezi,
wir unterhalten uns hier über Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr,
und bisher habe ich noch keine Versicherungspolice bei Kunden vorgefunden, in der Bergungskosten von 10.000 - 15.000 € beitragsfrei mitversichert war.
mein Beitrag vorab zielte nicht auf die Leistungspflicht der GKV! Das man da oft verraten und verkauft ist , braucht mir niemand zu erklären.
Vielleicht erklären Sie mir mal, warum jemand eine Unfallversicherung mit "Prämienrückgewähr" abschließen soll? Ich hatte mich zu diesem Thema schon mehrfach geäußert.
Mir ist diese Kombination noch immer nicht plausibel. Vorallem vergessen Sie dabei nicht, wie hoch der Beitragsanteil für die eigentliche Risikoversicherung ist.
Für mich ist das nichts weiter als Irreführung des Kunden.
Man läßt sich heute die merkwürdigsten Dinge einfallen, wie Familienunfallversicherung, Familienpolice etc. Der Hintergrund ist wohl jedem klar!
Ja das haben Sie, habe ich überlesen. Entschuldigung.
Ich finde man sollte dem Kunden hier Klarheit verschaffen.
Hier wird weiter nichts als eine zusätzliche Lebensversicherung unter dem Deckmantel einer Unfallversicherung verkauft. Dies ist völlig überflüssig und auch nicht transparent.
Berechne ich die Unfallversicherung einzeln und wie Sie selbst schreiben zumeist auch noch mit schlechteren Bedingungen, ist der Beitragsanteil für die eigentliche Unfallversicherung im Verhältnis zum Gesamtbeitrag nahezu lächerlich! Mit Prämienrückgewähr hat das also nichts zu tun.
*schmunzelt* scheint ja so das sich derzeit beinahe alle Versicherungsmenschen hier einig sind. Auch wenn ich etwas gegen generelle Empfehlungen oder "Nicht-Empfehlungen" habe.
darf man schon. Allerdings kann eine Beratung meiner Meinung nach ausschliesslich in einem persönlichem Gespräch erfoilgen. Denn eine Beratung stellt mehr da, als das abhaken eines Fragenkataloges. Meiner Auffassung nach muss immer die finanzielle Situation des Kunden eine Rollen spielen, die Erwartungen die der Kunde hat. Die Einstellung des Kunden. Ebenso wie Bonität und einige andere weiche Werte, wie der "Nasenfaktor". In einem solchen persönlichem Gespräch gebe ich dann auch eine Produktempfehlung ab. Nicht aber hier via Internet oder gar in einem öffentlichem Forum. Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Und ich neige leider nicht dazu Irrwege zu unterstützen.
Hallo Daira,
zum Teil haben Sie ja auch recht.
Aber es gibt aber auch Versicherungstarife die man nicht abschließen sollte.
Wie z.B. eine Kfz-Garantieversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung,
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, Reparaturversicherung usw.
Meist sind solche Versicherungen viel zu teuer, haben schlechte Vertragsbedingungen,
meist ist dies schon durch andere Versicherungen abgedeckt, oder wird das was man erwartet gar nicht im Schadensfall bezahlt.
Gruß
oder Versicherungen speziell für die Deutschen Heilberufe. *schmunzelt* Wir könnten uns hier lange darüber streiten, welche Versicherungen generell überflüssig sind, welche nicht. Wobei für mich dann immer gilt, der Kunde entscheidet. Ich kläre ihn auf und biete die Möglichkeit des Kaufes, die Entscheidung zu kaufen, oder auch nicht, liegt einzig und allein beim Kunden.
nur ganz kurz. Zum Unternehmen der AXA gehört auch die DBV, wie auch die Deutsche Ärzteversicherung.
Streiten tue ich mich in einem Forum nie, nur wenn ich feststelle,
dass hier falsche bzw. fehlerhafte Informationen eingestellt werden,
werde ich ein Veto einlegen.
*schmunzelt* Meinst Du mir wäre neu das DBV und Axa ein Konzern sind? Ich sag nur: Oftmals falsch. Und von solchen Lockangeboten wie die Ärzteversicherung halte ich salopp gesagt gar nichts.
*schmunzelt* Meinst Du mir wäre neu das DBV und Axa ein Konzern sind? Ich sag nur: Oftmals falsch. Und von solchen Lockangeboten wie die Ärzteversicherung halte ich salopp gesagt gar nichts.
Gruss
Daira
wow... das ist jetzt der Hammer.
ich glaube eher Du kennst dich im Bereich Ärzte nicht aus.