Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

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  1. Avatar von filic
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    Standard Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

    Hallo Zusammen,

    aus aktuellem Anlass würde ich gerne ein Thema mit euch teilen, habe es in der Form hier noch nicht gefunden:
    Wir stehen kurz vor einem Hauskauf und hatten eigentlich für diesen Zweck seit Jahren in Bausparverträge eingezahlt.
    Die Bausparverträge sind zum 31. Mai zuteilungsreif, vor ca. 2 Wochen habe ich meiner Bausparkasse die Infos zum Haus gegeben.

    Leider habe ich das Gefühl, dasss seitdem versucht wird mit Vorwänden die Auszahlung zu verzögern und auf Teufel komm raus eine Zwischenfinanzierung abzuschliessen:
    - Die Prüfung des Hauses dauere noch an (nun schon 2 Wochen)
    - In welcher Höhe der Kredit gewährt werden kann, steht auch noch nicht fest
    - Und, natürlich: Bei jeder kleinen Veränderung der Verträge oder der Summe verzögert sich die Auszahlung um weitere 3 Monate (Was interessanterweise dann aber durch eine teure Zwischenfinanzierung ausgeglichen werden kann...)

    Meine relativ einfache Frage an der Stelle: Ich habe einen vertrag mit einer Bausparsumme von 200K, dieser ist zuteilungsreif zum 31. Mai. Sagen wir daß ich hier bereits 90K angespart habe. Habe ich denn keinerlei Anspruch hier das Darlehen ohne Verzögerung zu erhalten?

    Ich habe aktuell das Gefühl daß hier willkürlich und nach Gutdünken der Kredit vergeben wird oder eben nicht.

    Danke!

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

    Meine Erfahrung mit zuteilungsreifen Bausparen war die, dass er nicht in die Finanzierung gepasst hat. Zum glück war er klein und für die Gesamtfinanzierung nicht essentiell. Ich habe ihn dann einfach ohne Darlehen auszahlen lassen und in die Renovierung des Hauses gesteckt. Mein Fazit daraus kein Bausparer mehr zu nutzen. Allerfings waren da auch die Zinsen noch gut für ein entsprechendes höheres Darlehen...

    Es gibt hier im Forum aber Komponente Berater zu Bausparverträgen die können ggf. da weiter helfen oder eine günstigere Alternative aufzeigen als die "Hausbank" oder gar Brunos Meinung. (Bitte einfach mal seine Beiträge lesen, dann weiß man warum)

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

    Hallo filic, vielleicht ist es auch etwas ganz anderes.
    Denn eine große bekannte Bausparkasse aus dem Großraum Stuttgart hat sehr großen Bearbeitungsrückstand. Und normal eingereicht Finanzierungen können locker 4 Wochen oder mehr dauern.
    Insofern ist eine Dauer von 2 Wochen von Annahme eines zugeteilten BSV überhaupt kein Problem.
    Darlehen in Anspruch nehmen eines zugeteilten BSV? Wenn es soweit passt (Schufa, Bonität...) dann ist das ja kein Problem.
    Doch je nach Bausparkasse kann es in der Abteilung für Sie zuständig sehr große Bearbeitungsdauer geben.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

    @filic,

    leider sagen Sie nicht folgender Punkt:

    Name der BSK

    Zum anderen folgende eine andere Aussage:
    Meine relativ einfache Frage an der Stelle: Ich habe einen Vertrag mit einer Bausparsumme von 200K, dieser ist zuteilungsreif zum 31. Mai. Sagen wir, daß ich hier bereits 90 K angespart habe. Habe ich denn keinerlei Anspruch hier das Darlehen ohne Verzögerung zu erhalten?
    Wir haben April 2025, also wie kann dann der BSV zugeteilt werden? Selbst bei Überzahlung, ändert es nichts das nur zum 31.05.2025 das Geld vorhanden ist!

    Was nicht verstanden wurde, ist, das dieses System auf Basis einer Tabelle funktioniert, deren Grenzen

    a) Mindestpunktzahl
    b) Mindestguthaben
    c) Mindestsparzeit

    als Mindestforderung haben. Daraus abgeleitet wurde ein Zeit und Sparhöhe wo addierend die Punkte gesammelt werden.

    Wie der Name auch sagt, ist dies die Mindestforderung, was bedeutet, ab da kann der BSV zugeteilt werden!

    Man darf aber nicht übersehen, das es Schnellläufer und Langsamläufer gibt!

    - Schnellläufer sind Verträge, die abgeschlossen werden und mit 40 bis 50 % befüllt werden und dann nur noch die wenigen Monate bis zur Zuteilung warten müssen oder zwischenfinanziert werden.
    - Langsamläufer sind Verträge, die abgeschlossen wurden, die mit 40 bis 50 % befüllt sind und deren Zuteilung mindestens 1-mal verschoben wurde, da gegenwärtig kein Bedarf beim Bausparer besteht.

    Bei ihnen wird der Punkt A) nicht ganz erfüllt sein, deshalb die Wartezeit bis zum 31.05.2025

    Warten Sie einfach noch zwei Wochen, es ist überhaupt die Frage, ob Sie vor dem 01.06.2025 ein Termin beim Notar bekommen und zwei Wertgutachten vorliegt!

    Nach § 17 Absatz 2a BeurkG soll bei Verbraucherkaufverträgen der beabsichtigte Text dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor Beurkundung zur Verfügung stehen. Diese Zeitspanne zwischen dem Erhalt des Entwurfstextes, der den Parteien vom Notar und nicht vom Vertrieb oder vom Makler übersandt werden muss und der Beurkundung soll den Verbraucher vor Übereilung schützen und ihm gleichzeitig eine Prüfungsmöglichkeit zu allen Belangen eröffnen, die der Notar nicht für den Verbraucher prüft (z. B.: Werthaltigkeit der Immobilie, Steuerbelastungen, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit des Objekts, technische Aspekte).
    Kommentar dazu:
    Diese Frist gilt nicht bei einem Verkauf „von privat an privat“. Das Gleiche gilt, wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer jeweils „Unternehmer“ sind.

    Die 2-Wochen-Frist ist zwingend einzuhalten, wenn der Verkäufer „Unternehmer“ und der Käufer „Verbraucher“ ist oder wenn der Verkäufer „Verbraucher“ und der Käufer „Unternehmer“ ist.

    Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist nur eine Vertragspartei, die den Kauf im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vollzieht, wobei bei juristischen Personen immer die Unternehmer-Eigenschaft vorliegt.

    Eine Ausnahme von der Einhaltung dieser Frist ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2013 (III ZR 121/12) ist die Einhaltung der Regelfrist von 2 Wochen Dienstpflicht des Notars. Die Nichteinhaltung der Frist kann zur Haftung des Notars führen. Daher kann nur in sehr eng umgrenzten Ausnahmefällen auf die Einhaltung der 2-Wochen-Frist bei „Verbraucherverträgen“ verzichtet werden. Eine Amtspflichtverletzung des Notars liegt nur dann nicht vor, wenn nachvollziehbare sachliche Gründe die Verkürzung rechtfertigen und der vom Gesetzgeber bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz auf andere Weise gewährleistet ist.

    Wenn die Frist von zwei Wochen einzuhalten ist, ist dem Verbraucher vom Notar der beabsichtigte Text des Vertrages zu übersenden. Dieser Entwurf muss nicht exakt in der Fassung vorliegen, wie er später beurkundet wird. Es genügt auch die Übersendung eines Vertragsmusters, das schon individualisiert ist auf den Kaufgegenstand. Das Einsetzen von Personalien oder des Kaufpreises ist nicht erforderlich, um die 2-Wochen-Frist in Gang zu setzen. Etwaige Abänderungen des ersten Entwurfs setzen grundsätzlich die 2-Wochen-Frist nicht erneut in Gang, es sei denn, die Änderungen kommen vom Unternehmer und betreffen wesentliche Vertragspunkte. Die Nichteinhaltung der Frist führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages, kann aber eine Amtshaftung des Notars begründen, weshalb auf die Einhaltung der Frist nicht verzichtet werden kann.
    Knackpunkt ist diese Aussage:
    Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist nur eine Vertragspartei, die den Kauf im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vollzieht, wobei bei juristischen Personen immer die Unternehmer-Eigenschaft vorliegt. Damit ist beim Verkauf über ein Makler, die 2-Wochen-Frist einzuhalten.

    bruno68

  5. Avatar von EgonO
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    Standard AW: Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

    Zitat Zitat von filic
    Hallo Zusammen,


    Meine relativ einfache Frage an der Stelle: Ich habe einen vertrag mit einer Bausparsumme von 200K, dieser ist zuteilungsreif zum 31. Mai. Sagen wir daß ich hier bereits 90K angespart habe. Habe ich denn keinerlei Anspruch hier das Darlehen ohne Verzögerung zu erhalten?

    Ich habe aktuell das Gefühl daß hier willkürlich und nach Gutdünken der Kredit vergeben wird oder eben nicht.

    Danke!
    Ich habe jeweils einen Brief erhalten, in dem stand, dass mein Vertrag zuteilungsreif ist. Um das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt (nie sofort, sondern 2 bis 3 Monate in der Zukunft) zu erhalten, hätte ich innerhalb eines bestimmten Zeitraums antworten müssen. Die Bausparkasse hat das Geld also nicht abrufbereit in der Schublade.

  6. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Bausparkasse | Verzögerungen und Hinhaltetaktik

    Nimmst du neben dem Bauspardarlehen noch ein weiteres Darlehen auf oder ist dies das einzige Darlehen?
    Falls du noch ein weiteres Darlehen aufnimmst, wie hoch ist denn der Beleihungsauslauf (Darlehen im Verhältnis zum Immobilienwert) und welches Darlehen soll in welchen Rang vom Grundbuch?

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