Darf ein Firma Name gekürzt werden /mit Kürzung genannt bzw registriert werden ?
z.B. M u T anstatt "Musik und Tanz" UG.
Wenn gekürzt, wie kann ein Außenstehender den richtigen Namen erkennen ?
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Wie Du Deine Firma nennst, ist vollkommen egal, solange es keine Namenskollisionen im Register gibt. Das wird geprüft, erst dann wird die Firma zB im Handelsregister eingetragen ... und zwar exakt so, wie es im Antrag angegeben wird.
In Anschreiben an Kunden kann man vom Register-Namen abweichen - ob das clever ist, steht auf einem anderen Blatt.
In Rechnungen sollte man nicht abweichen bzw. meckert dann irgendwann das FA/StB, wenn die Firmenbezeichnung nicht konsequent mit dem HRG-Eintrag übereinstimmt. Kunden/Geschäftspartner können über zB HRG die Steuer-ID mit dem Firmennamen abgleichen, insofern ergibt eine Kürzung des Namens im Kundenverkehr mE keinen Sinn.