Mein Sohn (8 Jahre) ist vor einigen Wochen mit Fahrrad zur Schule gefahren und hat auf dem Weg ein parkendes Auto gestreift. Die Halterin hat es mitbekommen und meinen Sohn nach seinem Namen und seiner Adresse gefragt. Wir haben den Fall nun an unsere Versicherung abgegeben. Diese informierte uns, dass sie diesen Schaden wohl nicht übernehmen wird, da unser Sohn noch nicht zehn Jahre alt ist.
Heißt das für uns, dass wir diesen Schaden selber zahlen müssen?
Wer weiß Rat??? Kuno
AW: Übernahme von Haftpflichtschäden durch Kinder?
Hallo Kuno,
ich beginne mal am Schluss Ihres Beitrags. Den Schaden müssen Sie keinesfalls selber zahlen. Hierzu muss man die Funktionsweise einer PH kennen. Die PH ist für die begleichung berechtigter Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Wahrung der Interessen Ihrer Versicherungsnehmer auch vor Gericht zuständig.
Das heißt nun in Ihrem konkreten Fall, dass Sie alles richtig gemacht haben als Sie den Schaden gemeldet haben. Da es hier in den rechtlichen Bereich der Deliktfähigkeit von Kindern geht möchte ich keine definitive Aussage machen da haben sich schon mehr als ein paar Richter den Kopf drüber zerbrochen. Mit der Meldung des Schadens haben Sie ihre Versicherungsgesellschaft mit der Eahrun g Ihrer Interessen beauftragt. Diese wird sich nun um alles kümmern, auch wenn die Geschädigte nochmals Ansprüche an Sie stellen sollte.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
AW: Übernahme von Haftpflichtschäden durch Kinder?
Wir hatten einen ähnlichen Fall, unsere Versicherung hat auch nicht gezahlt. Wir mussten allerdings auch nicht zahlen, denn Kinder unter zehn Jahren genießen im Verkehrsrecht einen besonderen Schutz. Pech für den Geschädigten.