Meine Nachbarin ist sehr alt und kann nicht mehr für sich selbst sorgen. Ich habe ihr empfohlen, in ein Altersheim zu gehen. Sie hat jedoch Bedenken, weil ihre Rente nicht für die Finanzierung des Heims ausreicht. Die einzige Familienangehörige ist eine Tochter die mit ihrer Familie 500km entfernt wohnt und sich kaum um sie kümmert.
Wenn eine Rentnerin ins Altersheim muss, und die Rente jedoch für die Kosten des Heimaufenthaltes nicht reicht, müssen dann die Familienangehörigen für die restlichen Kosten aufkommen?
Meine Nachbarin ist sehr alt und kann nicht mehr für sich selbst sorgen. Ich habe ihr empfohlen, in ein Altersheim zu gehen. Sie hat jedoch Bedenken, weil ihre Rente nicht für die Finanzierung des Heims ausreicht. Die einzige Familienangehörige ist eine Tochter die mit ihrer Familie 500km entfernt wohnt und sich kaum um sie kümmert.
Wenn eine Rentnerin ins Altersheim muss, und die Rente jedoch für die Kosten des Heimaufenthaltes nicht reicht, müssen dann die Familienangehörigen für die restlichen Kosten aufkommen?
Ewald
Hallo Ewald,
die Rentnerin muss natürlich in erster Linie ihr eigenes Vermögen einsetzen, d.h. nicht nur die Rente, sondern auch Vermögen, Wohnung etc. Es gibt außerdem auch einen Elternunterhalt, wonach die Kinder auch betroffen sind. Da Eheleute untereinander auch unterhaltspflichtig sind, müsste z.B. der Ehemann auch dafür aufkommen, wenn er noch leben würde. Bei einem solchen Fall ist es immer sinnvoll, sich bei einem Anwalt richtig beraten zu lassen. Kostengünstiger ist aber evtl. auch als erste Anlaufstelle das Sozialamt.