ich habe seit ein paar Jahren ein Kleinunternehmen (als Nebentätigkeit) und bin Umsatzsteuerbefreit. Bisher konnte ich die Nebentätigkeit einfach bei meiner Steuererklärung mit anfügen (Einnahmenüberschussrechnung), das hat bisher prima geklappt.
Ich habe mich jetzt entschieden Produkte bei eBay zu verkaufen. Jetzt musste ich eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Somit bin ich verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung zu machen.
Meine Frage nun:
Muss ich als Kleinunternehmer jetzt meine Einnahmenüberschussrechnung bei der Einsatzsteuererklärung angeben plus die Umsatzsteuererklärung? Wie unterscheidet sich hierfür die Buchführung?
Dann ändert sich doch nichts für dich. Die Umsatzsteuer bleibt doch weiterhin 0.
Früher (vor 20 Jahren) musste man als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung mit 0 abgeben und wenn ich mich recht entsinne, gabs auf der Erklärung oder auf der Anlage UR noch die Pflicht die Umsätze anzugeben. Könnte aber sein, dass das vor ner Weile abgeschafft wurde. Ich bin beim Thema Kleinunternehmer nicht mehr auf dem aktuellen Stand.