Finanzierung für alle

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  1. Avatar von bradtke
    bradtke ist offline
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    Standard Finanzierung für alle

    Guten Tag Frau / Herr

    Ich bin ein privater Kreditgeber, unsere Angebote reichen von 5.000,00 Euro bis 5.000.000,00 Euro mit einem Zinssatz von 3% pro Jahr, unsere Rückzahlungsfristen reichen von 6 Monaten bis zu 30 Jahren.
    Wir bieten auch Kredite für Unternehmensgründungen ab 250.000 € an.

    Zinsen: 1,9 % pro Jahr fest für die gesamte Laufzeit: maximal 20 Jahre.

    Provision: 1 % des Darlehensbetrags.

    Wenn Sie wirklich an unserem Finanzierungsangebot interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte für weitere Informationen.

    Post: fabianwiedmann2@gmail.com

  2. Avatar von Sephir0th
    Sephir0th ist offline

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    Standard AW: Finanzierung für alle

    Mal abgesehen davon, dass es höchst unüblich ist, als privater Kreditgeber für sich selbst "Provision" anzusetzen, wird diese vermutlich bereits vor Abschluss und Auszahlung der Kreditsumme fällig, oder? In dem Fall sollten potentielle Interessenten höchst vorsichtig sein, denn ein solches Vorgehen ist bekannt.

    Sollte das doch andersherum sein und keine Vorkosten anfallen, sondern lediglich eine Summe von 1% des Darlehens bei Auszahlung gleich einbehalten werden, kann das ein interessantes Angebot für einige der hier oft formulierten Anfragen sein.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Finanzierung für alle

    @Sephir0th,

    das Angebot ist schon wegen des Formalfehlers völlig ungesetzlich und damit auch illegal.

    Denn der Kunde schuldet nur den Zins, alles andere an Gebühren ist in dem Zins enthalten!

    Auch stellt sich die Frage: "Warum der Zins unterhalb des EZB Zins liegt?
    Erwartet wird, dass der maßgebliche Einlagensatz für Banken um einen Viertelprozentpunkt auf 2,5 Prozent verringert wird.
    Alexander Hahn 2. März 2025, 09:00 Der STANDARD
    Also woher kommt Geld und was soll damit bezweckt werden! Soll Geld gewaschen werden?
    Durch Verausgabung von Krediten, die mit Grundschulden besichert sind, welche nach Ablauf der ersten 10,5 Jahre nach der Vollauszahlung durch Liquidierung, den Zugriff auf Häuser und dem Eigentum der Kunden zu gelangen und durch einen Weiterverkauf, das Geld zu waschen?

    Also warum sollte man auf ein "mehr" 0,6 % Verzinsung verzichten? Auch die Investmentanlage mit bis zu 20 % p. m. Wäre dies nicht eine verbesserte Entscheidung?

    Tatsächlich werden Darlehnsverträge, die nicht dem Artikel 247 BGBEG nicht entsprechen, was schon seit 2016 als illegal eingestuft! Kein Notar würde hier eine Grundbuchübertragung ausführen, weil sonst sein Notarschild von der Staatsanwaltschaft abgeschraubt wird.

    Im Übrigen ist die Rechtsform für Darlehnsverträge europaweit eine Einheitsform.

    Folgerichtig gibt es nur 2 Rechtswege zur Bezahlung einer Gebühr,

    die ist wie bei einem Bausparvertrag mit Ausweisung der Gebühr, aber auch mit der Einrechnung in den eff. Zinssatz erfolgen muss.
    Der zweite Weg, da ist eine Gebühr aus den Zinsen zu entnehmen.
    Aber in beiden Fälle würde der Gläubiger, die Gebühr nur unbar den Vermittler überweisen.

    Der dritte Weg wäre, dass der Vermittler selber ein Rechnung schreibt, nur mit dem Problem, dass dieser auch eine rechtskonforme Rechnung schreiben darf bzw. kann! Der eine darf nur Rechnung schreiben, wenn dieser erfolgreich ein Darlehn vermittelt. Aber ob hier die Mwst. zusätzlich fällig wird, weil die Bindung zwischen den Verträgen fehlt. Nun, im Zweifel nennt man das dann Umsatzsteuerbetrug!

    Der Honorar-Immobiliendarlehnsvermittler ist gesetzlich und juristisch verpflichtet, für jede Beratung eine Rechnung zu schreiben! siehe auch BGH
    Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist.
    Zudem ist es fraglich, ob der Vermittler hier überhaupt eine Zulassung nach dem § 32 KWG oder eine Erlaubnis nach den § 32 Abs. 2 oder § 34 i GewO hat!
    Hätte dieser eine Zulassung, so könnte er dieses Angebot öffentlich offerieren.

    Natürlich kommt hier jetzt die Frage auf, welche krude Zulassung er als selbständiger Vermittler innehat!

    Eine Verwendung des KWG, schließ sich aus, weil man dafür fest und unselbstständig an seinen Prinzipal gebunden ist!

    Eine Verwendung des GewO, schließ sich aus, weil man dafür ungebunden, selbstständig und an keinen Prinzipal gebunden ist!

    Noch Fragen? Wie krude diese Offerierung ist!

    bruno68

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