Wieder einmal werden Kunden wirtschaftlich hintergangen! Was sich positiv anhört, kann sehr schnell zur wirtschaftlichen Falle entwickeln.
so wurde folgendes veröffentlicht:
Deutsche Bank nimmt Baufinanzierer DSL Bank vom Markt25.02.2025
Die DSL Bank ist Geschichte. Die Deutsche Bank stoppt das Neugeschäft mit Immobilienkrediten über diese Marke. Mit der Reduktion der Marken möchte sie Kosten drücken.
Die Deutsche Bank hat im Baufinanzierungsbereich das Neugeschäft über ihre Marke DSL Bank eingestellt.
Immobilienkredite werden künftig nur noch unter den Marken Deutsche Bank und BHW angeboten, wie das größte deutsche Kreditinstitut mitteilt.
Nun das die D. Bank sich selber ihre eigene Tochterunternehmen die als Mitbewerber fungiert, vom Markt nimmt, kommt nicht von ungefähr, dies ist zu erwarten gewesen! Was ja auch völlig in Ordnung ist.
Was aber zu einer wirtschaftlichen Schweinerei für den Kunden ausarten kann, wird erst dem Fachmann auffallen:
Denn alle Unternehmen sind rechtlich Selbständig und folgerichtig unabhängig voneinander.
Daher stellt sich die Frage wie denn der Kunde tangiert! Und ab hier lesen sie die wirtschaftliche Niedergang:
Für Bestandsverträge der DSL Bank ändere sich aber nichts.
• Diese laufen unverändert fort und können auch weiterhin prolongiert werden.
Was der EUGH generell verneint hat!
-Verbraucherkreditverträge: Banken müssen Informationspflichten einhalten
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt klar, dass Banken ihren Anspruch auf Zinsen verlieren können, wenn sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen. Das gilt auch dann, wenn die Schwere des Verstoßes und die Folgen für den Verbraucher unterschiedlich ausfallen können.
Denn das EUGH und das BGB schreiben folgendes vor:
Was sind »vorvertragliche Informationspflichten« und das »Europäische Standardisierte Merkblatt« (ESIS)?
Bevor ein Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen wird, muss der Kreditgeber bzw. die Bank dem Verbraucher einige Informationen bereitstellen. Diese Informationen sind in § 491a BGB und Art. 247 EGBGB geregelt und umfassen.
- Der Kreditgeber muss die Informationen rechtzeitig bereitstellen, sodass der Verbraucher sie bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen kann.
- Zur Erfüllung dieser Informationspflichten wird das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS) verwendet.
- Dieses Merkblatt enthält alle erforderlichen Informationen in einer strukturierten Form, die es dem Verbraucher erleichtern soll, verschiedene Angebote zu vergleichen.
- Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.
Damit sind alle Darlehnsverträge die 2016 abgeschlossen wurden, nicht mehr prologierungsfähtig, weil das Merkblatt "ESIS" nicht vorhanden ist! Wird ein "ESIS" Blatt, nach 2016 neu erstellt, so stimmen die vorhanden alten Vertragsdaten nicht überein! Es entsteht ein unechter Darlehnsvertrag, der schon aus den § 491 a BGB nicht mehr entspricht! Geschweige den § 247 EGBGB formal, so ist das Datum nicht entsprechen.
Und die Unterschrift des Kunden ist doch nach 10 bis 12 Jahren nach Abschluss doch eher Makulatur, insbesondere wenn der Kunde in der Zeit verstorben ist. Schließt sich eine Prologierung letztlich aus.
• Konsumentenkredite können im Laufe des Jahres auch nur noch unter den Marken Deutsche Bank, Postbank und Norisbank abgeschlossen werden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Mit dem Schritt möchte die Bank ihre Prozesse bei Baufinanzierungen weiter digitalisieren und so effizienter gestalten und Kosten sparen:
• "Wir gehen nun den nächsten Schritt und reduzieren Komplexität und Kosten im Geschäft mit Baufinanzierungen und Konsumentenkrediten weiter", lässt sich Dominik Hennen, Leiter Personal Banking Deutschland, zitieren.
Das ist technisch für Kunden egal.
Abschlüsse sollen zudem schneller und einfacher erfolgen.
Wie soll das schneller gehen? Wenn gesetzliche Fristen verkürzt werden, tritt die gesetzliche Nichtigkeit ein. Die Frist beim Notar lässt sich nicht umgehen, auch nicht die Frist beim Finanzamt zur Zahlung der Grunderwerbssteuer und Bestellung der Grundschuld oder der Übertrag der Grundschuld, beim Amtsgericht.
Hier wird das Problem für Kunden teuer bzw. richtig teuer!
Das kleinteilige Geschäft ohne Sicherheiten,
• dazu gehören Kredite für Modernisierungen oder energetische Sanierungen, möchte die Bank deutlich standardisierter abwickeln.
Was sich zuerst gut anhört hat, aber eine Harken:
So wurde die Finanzierung zwar über die DSL abgewickelt und folgerichtig auch die Grundschuld dort dauerhaft dort abgetreten!
Aber wenn eine Modernisierung bis zu 75.000 € benötigt wird, kann diese nicht mehr zukünftig über die DSL erfolgen, da dieses Geschäftsfeld geschlossen ist!
Damit ist dem Kunden nicht mehr möglich über seine Grundschuld eine Finanzierung darzustellen, sondern die Finanzierung ist dann nur als "Blanko", also ohne Sicherheit abschließbar!
Während einer Finanzierung mit Grundbuch,
- grundsätzlich die Zahlungsfähigkeit, der Beleihungsauslauf und Laufzeit über den Zins entscheidet! Bei 60 % Beleihung, 15 Jahre, 75.000 € sind nur 4,28 % eff. p.a. zu zahlen.
Ist ohne Grundbuch die Bonität ein wichtiges Zusatzelement ist: So gilt man dann für 75.000 € als Standardkunde eine 7,00 % p. a. für 14 Jahre oder Premiumkunde eine 7,00 % p. a für 12 Jahre.
Demnach stehen dann 3.210 € Zinsen versus 5.250 € gegenüber, glatte 2.000 € jährlich teuer! Bei 15 Jahre, runde 20.000 € mehr Zinskosten!
Obwohl eine Grundschuld vorhanden ist, nur beim falschen Gläubiger, denn eine Grundschuld kann keine Schulden bei einem dritten absichern, sondern nur beim gleichen Gläubiger! Denn die Norisbank ist nicht die DSL oder die Dt. Bank!
Hier ist bei Ablauf der Zinsbindungsfrist und bei einem weiterm Darlehnsbedarf der komplette Wechsel, anzuraten. Da den Gläubiger es überlassen ist, eine Grundschuldteilung zuzustimmen, was aber dann den Pfandbrief betrifft, hier ist eher mit einer Verweigerung zurechnen. Damit bleibt den Kunden nur folgende Wahl: "Es bleibt nur der Wechsel oder die Mehrkosten zu bezahlen!"
Für Vermittler ist es anzuraten, den Kunden grundsätzlich vor zu hohen Zinsen zu schützen, denn die Gerichte nehmen immer häufiger Vermittler in den Schadensersatzanspruch hinein bzw. der Gläubiger.
Denn verliert der Gläubiger seinen Anspruch auf die geschuldeten Zinsen, so steht der Vermittler gegenüber dem Gläubiger, wegen den verlorenen Zinsen auch in Haftung!
Anbei: Aktenzeichen Urteil EuGH-Urteil vom 13.2.2025, Az. C-472/23
@Bruno, wo ist hier eigentlich das Problem?
Wir haben Bestandskunden der DSL Bank die jetzt vor wenigen Wochen mit der DSL / Deutschen Bank prolongiert haben.
Die Kunden bekommen eine neue Darlehensnummer von der Deutschen Bank und das Leben geht weiter.
Die Verlängerungsangebote sind jetzt auch ganz normal wie man es kennt mit ESIS.
Das ist ein aktueller Fall der unter dem Strich ganz normal abgewickelt wurde.
PS: Und die Grundschuld wird weiter zur Sicherung verwendet.
Interessant zu lesen und für einen Laien natürlich völlig unverständlich bzw. nicht zu deuten...
Wir sind ja nun auch (noch) DSL Bank Kunden und warten z.B. auch noch auf unsere Saldenmitteilung mit Stand 31.12.2024. Rückfragen bei der DSL Bank Hotline, per Mail und Co. sind nicht gewünscht und auch nicht möglich. Es kommt immer nur so etwas wie: "Die Bank gibt es nicht mehr, wir werden Ihnen irgendwann Ihre Saldenmitteilung schicken."
Gut, ist erst einmal nicht so schlimm, außer man ist gerade dabei eine andere Immobilie zu suchen und braucht den Betrag zur Kalkulation für eine Zwischentilgung.
Eine Hausbesichtigung am Mittwoch mit einer Maklerin der Deutschen Bank ergab auch wenig, auch als ich die DSL Bank ansprach und meinte, man könne dann ja nun dann mit der Deutschen Bank arbeiten. Auch eine Weiterführung des Kredites mit Übertrag auf eine andere Immobilie wäre nun nicht (mehr) möglich, da die Deutsche Bank keine Konditionen der DSL Bank übernehmen könnte (anderes Unternehmen)? Oder man will vielleicht nicht?
Ist ja auch lukrativer lieber einen Neuvertrag mit ~3,9% abzuschließen, als einen Altvertrag mit Zinsbindung bis 2019 und etwa ~2,2%.
Aber das spricht der Laie, ich habe absolut keine Ahnung davon.
Leider erschein in diesen Geflecht von Firmen die rechtlichen Auswirkungen nicht auf den ersten oder zweiten Blick!
Wir haben Bestandskunden der DSL Bank die jetzt vor wenigen Wochen mit der DSL / Deutschen Bank prolongiert haben.
Diese Aussage dürfte eher eine Kundentäuschung sein!
Denn können Sie mit einem Arbeitsvertrag von WV bei Soka, Audi arbeiten?
Folgerichtig gilt dies auch für Darlehnsverträge, in der Tat ist die Frage auch, wenn Sie angeblich prolongieren? Wie denn die DSL überhaupt finanziell und wirtschaftlich bis zum Ende der letzten Verträge überleben? Wenn das Neugeschäft eingestellt ist?
Man braucht doch nur sein eigenes "prolongiertes" Geschäft anschauen, und daraus doch nur die Tilgungsrate beachten, dann weiß man das DSL-Geschäft endlich ist. Und der Kipppunkt von der DSL wird nicht allzu weiter Ferne liegen und zur Insolvenz der DSL führen.
Was dann zur "Zwangsumsiedlung der Kunden zur Dt. Bank oder BHW" dies kann bedeuten: "Dass die Provisionen nicht vollständig verdient sind!"; und die Entscheidung zur Rückgabe entscheidet eher der Insolvenzverwalter, nicht die DSL oder Dt. Bank.
Und den Insolvenzverwalter, hat kein Interesse sich an die Courtagevergütung für die Vermittler zu halten, sondern er hält sich an die Insolvenz-Ordnung, und diese sieht vor allen Möglichkeiten der Rückforderungen von nicht ins verdiente Geldern vor.
Das ist genauso wie bei der bAV des AG, denn die bAV der Arbeitnehmer verschwindet in der Konkursmasse des Arbeitgebers, so wird das unverdiente Geld der Vermittler zurückgefordert und evtl. gequotel von wenigen % zum St. Nimmerleinstag erstattet.
Sankt Nimmerlein ist ein erfundener Heiligenname, der umgangssprachlich verwendet wird, um nach ihm einen Termin zu benennen, der niemals eintreten wird, den „Sankt-Nimmerleins-Tag“. Im Deutschen Wörterbuch wird er beschrieben als „fingierter eigenname in Nimmers tag, sanct Nimmers tag, der tag des heil. Nimmer, der nicht im kalender steht und nie eintritt […] nunquam, ad graecas calendas“[1].
Ihren Ursprung hat diese Redensart in der im deutschsprachigen Raum seit dem frühen Mittelalter bestehenden Gewohnheit, Termine in Urkunden nicht mit ihrem kalendarischen Datum, sondern mit dem Namen des nach katholischem Heiligenkalender dem jeweiligen Tage zugeordneten Heiligen zu bezeichnen (siehe: Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit). Für den Rechtsalltag ländlicher Regionen waren für jeweilige Aufgaben bestimmte Los- oder Stichtage festgelegt, die sich an den Heiligenfesten orientierten, so etwa für die Einstellung (Darstellung des Herrn) oder Entlassung von Gesinde und die Fälligkeit von Verträgen oder Arbeiten zum allgemeinen Erntebeginn am Johannistag oder Peter und Paul, dem Beginn des Getreideschnitts, Jakobstag, oder der Herbstaussaat am Matthäitag.
Denn die Abwicklung wird der Insolvenzverwalter erst durchführen, wenn dieser selber kein Geld mehr verdienen wird!
siehe auch IG Farben
Im Jahr 1952 wurde die I.G. Farben in den drei westlichen Besatzungszonen zunächst in zwölf eigenständige Unternehmen aufgeteilt, von denen nach anschließenden Zusammenlegungen vier eigenständig blieben: BASF, Bayer, Hoechst und die kleinere Cassella. Die I.G. Farben ging 1952 in Liquidation. Das Abwicklungsverfahren dauerte rund 60 Jahre. Nach der Insolvenz Ende 2003 wurde die I. G. Farbenindustrie AG i. L. zum 31. Oktober 2012 im Handelsregister gelöscht.
Zudem muss man sich als Vermittler auch fragen, ob es überhaupt wirtschaftlich lohnt den Kunden bei der Dt. Bank, DSL weiterhin verbleiben kann.
Zumal ja auch der Eigenschutz des Vermittlers im Raume steht, denn ist der Kunde gewerblich, selbstständig und/oder freiberufliche tätig, so würde bei einem Übertrag der Grundschuld jedweder versuch das Kundenvermögen vor dem Zugriff der Bank zu schützen unterlaufen.
Das Gleiche gilt auch für jede andere Absicherung von Gläubigern, wie Miet-Avale, Bankbürgschaften und Co. alle die ein jährlichen Zinskosten unterliegen, all diese Bürgschaftsformen sind wegen des Übertrages der Grundschuld hinfällig! Folgerichtig, auch deren jährlichen Kosten.
Denn gerade ein Miet-Aval ersetzt ja die Grundschuld, weil diese ja nur den Mietausfall abdecken soll. Eine Pacht von 200.000 € jährlich kann wegen der Kündigungsfrist von 12 Monate auch über gesamte
Zeit betragen und beim Zins von 6 % p. a. fallen jährlich 12.000 € Miet-Aval-Kosten an.
Diese werden überflüssig, wenn die Grundbuch Übertrag von der DSL auf die neue Bank wo die Bürgschaften vorliegen erfolgt! Was beim Kunden ein jährlichen Vermögensschaden von 12.000 € verursacht!
Und wer wickelt den Kunden ab? Richtig, der gerichtliche bestellte Insolvenzverwalter und der wird sich sehr genau die Unterlagen anschauen, weil dieser seine Bezahlung sucht!
Und sind zu viel bezahlte Kosten der richtige Aufhänger, gegen die Bank und Vermittler, wegen Unterlassung. Und wer ist der schwächste in der Kette? Auch wieder richtig: "Der Vermittler, denn der kann sich kein Prozess vorm BGH leisten!
@Bankkaufmann,
Denn können Sie mit einem Arbeitsvertrag von WV bei Soka, Audi arbeiten?
Wenn eine Firma fusioniert, dann gilt der Vertrag weiter. Also ja kann man unter Umständen.
Das gleiche gilt mit Mietverträgen, Darlehensverträgen etc.
Da du vermutlich keine Einblicke in den Abwicklungsprozess der DSL hast, ist jegliches Gewäsch deinerseits also nix weiter als wilde Spekulation.