Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

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  1. Avatar von Kiwo87
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    Standard Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

    Hallo,

    ich würde gern für mein Kind einen Geldbetrag anlegen, auf diesen es in ca. 3-5 Jahren verfügen darf.
    Ich habe nur leider keine richtige Vorstellung und würde hier gern Tipps für denkbare Möglichkeiten erfragen.

    Wenn ihr ein paar Tipps und Vorschläge habt, würde ich mich freuen.
    Ein Bekannter hat mir das Sparkonto von der Bank Norwegian vorgeschlagen. Was haltet ihr davon?

    Danke vorab und einen schönen Start ins Wochenende.
    Kiwo87

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

    Standardantwort wäre wohl World ETF, allerdings ist der Anlagezeitraum dafür eigentlich zu kurz. Unter 5-10 Jahre sollten es da schon sein.

    Als Alternative sehe ich da eigentlich nur noch Festgeld, wobei man da mittlerweile auch nur noch ~2,7% bekommt !

    Bank Norwegian sagt mir jetzt erstmal nichts, aber 2,55% sind nun nichts besonderes, dafür muss man nicht zu so einer exotischen Bank gehen.

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

    @Kiwo87,

    Ihre Frage
    ich würde gern für mein Kind einen Geldbetrag anlegen, auf diesen es in ca. 3-5 Jahren verfügen darf.
    Um wie viel Geld geht?

    Denn Einkünfte und Vermögen von Kindern lösen, eine eigene Versicherungspflicht in der GKV aus. Und die Summe ist sehr niedrig, die eine persönliche Versicherungspflicht auslöst.
    Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Familienversicherung 2024?
    Ab 1. Januar 2025 steigt die Bezugsgröße gemäß der beschlossenen Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 auf monatlich 3.745 Euro. Damit erhöht sich die monatliche Einkommensgrenze für eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung von 505 Euro im Jahr 2024 auf 535 Euro ab 2025. Stand 09.12.2024
    Man braucht nur im Grunde das Kindergeld, Zinsen und Vermögen zusammenziehen um Festzustellen wie groß die Verarsche ist!
    Wie viel Vermögen dürfen Kinder haben?
    für das Jahr 2022 insgesamt 5.620 Euro (2.810 Euro je Elternteil), für das Jahr 2023 insgesamt 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil), für das Jahr 2024 insgesamt 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil), für das Jahr 2025 insgesamt 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil). Stand 01.01.2025
    Eine Sparanlage, die weniger als den Freibetrag und weniger Rendite als die Inflation bedeutet doch, dass Sie das Geld auch zum Anzünden eines Kohleofens verwenden können. Es ist so grausam, wie es klingt.

    Auch der Vorschlag zur ETF-Anlage nun ändern tut dies nichts, das damit eine Sozialpflicht ausgelöscht werden kann. Und dann auch rückwirkend für die Jahre.

    Hier müssen Sie entscheiden, ob pflicht oder freiwillig oder zu privat versichert das Kind wechseln soll und ob das Kind zukünftig auch selbst eine Steuererklärung abgeben soll.

    Jede Sozialentscheidung von heute über die Kinder, entscheidet über den Vermögensaufbau der Kinder von heute Nachmittag, Morgen und Übermorgen.

    bruno68

  4. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

    Bruno kann getrost ignoriert werden. Er ist hier der Forentroll und gibt wie immer nur Müll von sich.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

    Ja, ja ZehWeh,

    vielleicht sollten sie mal eine gewisse Weiterbildung machen. Denn trete als Elternteil ein Teil meines Vermögens an meine Kinder ab. So gehört das Geld den Kindern.

    Sie können ja die Kinder von Schlecker fragen, wie man wegen Vermögensuntreue mehrere Jahre Haft einfangen kann.

    Meinen Sie nicht diese Methode der Vermögensübertragung kein Gerichtsvollzieher, geschweige Gerichte? Oder die "Selbstverarmung" durch Vermögensübertragung?
    Wann liegt eine Verarmung vor?
    Nach § 528 BGB kann der Schenker eine vollzogene Schenkung rückgängig machen, wenn er später verarmt. Verarmung ist ein weitläufiger Begriff. Darum hat ihn der Gesetzgeber genau beschrieben: Verarmung liegt vor, wenn der Schenker außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten.

    Wie lange zurück prüft das Sozialamt, ob Vermögen vorhanden war?
    Das Sozialamt kann bis zu 10 Jahre rückwirkend Geschenke (Barbeträge oder sonstige Geldwerte), welche die Hilfe suchende Person anderen gemacht hat, zurückfordern (§ 528 BGB).
    § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

    (1) 1Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. 3Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.

    (2) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.
    Auch sollte man dann eher Betreuer sein und nicht Vater oder Mutter
    Fiala/Stenger: Geldanlagen für Mündel und Betreute; Bundesanzeiger-Verlag Köln 2003, 2. Auflage 2004, 175 Seiten, broschiert, 29,80 Euro, ISBN 3-89817-399-2
    Rezension

    - Geldanlagebestimmungen für Vormünder und Betreuer mit Wertung und Rechtsprechungshinweisen
    - Sinnhaftigkeit, Risiken und Auswahl von Fachleuten zur Finanzplanung für das Mündelvermögen
    - Finanztechnische und betriebswirtschaftliche Betrachtung der Anlage größerer Vermögenswerte
    - Anlagemöglichkeiten: festverzinsliche Wertpapiere, verschiedene Fondsanlagen, Immobilienkauf und – verkauf, Vor- und Nachteile von Lebensversicherungen incl. des internationalen Vergleiches
    - Rentabilität und systemimmanente Risiken der Anlageformen
    - Beratungsethik und Qualität der Geldanlageberatung
    - Übersichten zu mündelsicheren Fondsanlagen
    - Maßgebliche obergerichtliche Entscheidungen

    Cover: Geldanlagen für Mündel und Betreute

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der PKV, Aktuar DAV und Mitautor des genannten Werkes über "Mündelgeld" steht der Verfasser gerne Gerichten und Betreuern für Gutachten zu Geldanlagen in Lebens- oder Rentenversicherungen sowie zur Umstellung eines privaten Krankenversicherungsschutzes für Betreute zur Verfügung. Daneben können auch mit versicherungsmathematischen Fragen zusammenhängende vergleichbare Fallgestaltungen - z. B. Einrichtung oder Ablösung von Leibrentenverträgen oder Pflegeverpflichtungen - durch den Sachverständigen begutachtet werden,
    Ich verweise noch mal darauf hin, das Verschenken von Geld oder Vermögen an Kinder, zum Eigentum der Kinder wird. Und folgerichtig ist das Geld oder Vermögen kein Eigentum der Eltern mehr.
    Und damit der Verfügbarkeit der Eltern, ab Übertrag, entzogen.

    Zudem muss ja der Übertrag am besten schriftlich erfolgen, weil sonst der Verdacht der steuerlichen Missgestaltung nach § 42 AO
    § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
    (1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
    (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.
    Und der § 42 AO tritt dann voll zu, wenn der Vater als volljähriger einseitig einmalig oder ständig Zugriff auf das Vermögenskonto des Mündels hat.
    Denn wie soll der Depot oder Konto-Vertrag abgeschlossen werden? Mit den Kindernamen oder mit den Elternnamen? Mit den Kindernamen begründet schon eine Steuerpflicht des Kindes, wegen der jährlichen Kap.
    Und auf den Elternnamen ist schlichtweg, keine Übertragung.

    Um steuerliche Missgestaltung zu vermeiden, bleiben bei der Vermögensübertragungen nur wenige legale Wege offen, entweder man verschenkt den Freibetrag oder man sucht sich eine Lösung, die später weder Bafög noch Bürgergeld,.. tangiert.

    bruno68

  6. Avatar von ZehWeh
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    Frage AW: Gute Anlage für 5.000€ für eigenes Kind?

    Der TE hat nirgendwo erwähnt, wann die Schenkung stattfindet!

    Und dann vergleicht Bruno 5000€ mit dem Fall Schlecker..... Du könntest mit deinen Reden echt super beim Karneval eine Büttenrede halten, die Menschen würden sich totlachen.

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