Hallo zusammen.
Ich vermiete eine Wohnung mit Garage.
Erworben beides 2023, die Garage ist nicht separat im Kaufvertrag ausgewiesen.
Besitzt aber einen eigenen Grundbucheintrag, 1% macht das beim MEA nochmal aus...
Eine Nachbarin ist interessiert, diese abzukaufen. Und ich bin nicht abgeneigt.
Das wäre allerdings noch innerhalb der Spekulationsfrist mit der oben beschriebenen Konstellation.
Weiß jemand, wie sich das steuerlich auswirken würde? Gewinn versteuern? Den würde es wohl nicht geben - aber wie wird er ohnehin errechnet? Ich habe noch ein Expose mit Preis ohne Garage, daraus könnte man den Preis für die Garage herausrechnen.
Muss ich die AfA anteilig zurückzahlen?
Schwerer wiegt allerdings:
Die Wohnung war nicht im besten Zustand. Ich habe Gutachten machen lassen zur Restnutzungsdauer und zur Kaufpreisaufteilung, um die AfA pro Jahr zu erhöhen.
Das klappte gut. Da gehen ja auch die Kaufnebenkosten ein, Basis ist der Anschaffungspreis. Wenn ich nun aber eine Garage verkaufe, damit ja einen nicht exakt ausgewiesenen Teil der Kaufsumme und damit auch der Kaufnebenkosten, verringert sich ja auch die Basis für die AfA-Errechnung - wie sieht das Finanzamt dann das Gutachten? Muss das korrigiert werden?
Das sind so die Fragen, die ich mir stelle.
Viele Grüße
Warren