Ich habe irgendwann in den Neunzigern zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn einen Bausparvertrag über damals 35000 DM (~17895 €) bei der BHW abgeschlossen.
Der Vertrag wird mit 4% verzinst und wird auch noch aktiv von mir bespart. Mittlerweile wurde inkl. Zinserträge eine Summe von ca. 14.000 € angespart.
Der Vertrag ist somit zuteilungsreif. Da ich aber keine Bauvorhaben plane, ist für mich eine Beleihung nicht relevant.
Meine Frage in die Runde:
Wie verfahre ich mit dem Vertrag um möglichst lange von den doch ganz anständigen Zinsen zu profitieren?
Kann der Vertrag (D4) unter Beibehalt des Zinssatzes nun noch geteilt werden? Macht eine Ansparung weiterhin Sinn?
Kommt es zwangsläufig zu einer Auszahlung wenn die Bausparsumme erreicht wurde?
Ein Vertrag wird grundsätzlich nach 10 Jahren nach der Zuteilung durch Guthabensauszahlung zwangsvernichtet.
Deine Fragen:
A) Wie verfahre ich mit dem Vertrag, um möglichst lange von den doch ganz anständigen Zinsen zu profitieren?
B) Kann der Vertrag (D4) unter Beibehalt des Zinssatzes, nun noch geteilt werden? Macht eine Ansparung weiterhin Sinn?
C) Kommt es zwangsläufig zu einer Auszahlung, wenn die Bausparsumme erreicht wurde?
Zu B) Das hängt von der BSK ab, solange der Tarif offen ist, könnte man Tarif erhöhen (30.000 €) und weiter besparen!
zu C) Alternativ bei Erreichen der 100 %, 17.895 € Grenze, wird jeder weitere Betrag zurückgewiesen.
Zu Frage A) Dies ist eine Zwickmühle, einerseits verlieren Sie die Zulagen von max. 113 €, wenn Sie auf die 1.200 € jährlich Einzahlung verzichten, und evtl. die 480 € die der AG zuzahlt. Und auf der anderen Seite steht die Frist der Zuteilung.
Rechnet man um auf Basis 10 Jahre verlieren Sie, die 1.113 € Zulage, die 4.800 € vom AG also max. 5.913 €. Bei 12.000 € Einzahlungen.
Wie es aussieht, haben Sie noch ca. 15 bis 20 Jahre bis zur Rente Zeit? Wäre da es nicht besser statt für sich die Bauspar-Zulagen abzugreifen eine vererbbare Rente mit Zulagen planmäßig aufzubauen?
Die Rechnung wäre hier: Zulagen 15 Jahre mal 80 € = 1.200 € plus AG 7.200 € Eigenanteil 0 €. Auszahlungssumme ca. 15.000 € geteilt max. 35 Jahre Laufzeit = 35 € Rente aus Vermögen, plus Zinsen 15 € monatlich, Steuer- und Sozialsatz 0 €
Da die 15.000 € am Kapitalmarkt verbleiben verzinsen diese sich über die 35 Jahre weiter, letztlich vermehrfachen sich die Vermögenswerte im Vertrag.
Wenn sie verheiratet sind, lässt sich dies verdoppeln!
Außerdem durch verbesserte Zins-Konditionen kann man weiterhin weiter Bausparen machen und die Zulagen abgreifen. Man braucht nur den § 15 AO zu lesen.
Danke für Deine ausführliche Antwort.
Die Idee mit der Tariferhöhung werde ich bei der BHW mal anfragen.
Noch einige Fragen:
Was genau meinst Du mit "Zulagen"? Vermutlich die Arbeitnehmersparzulage bzw. die Wohnungsbauprämie, richtig?
Hier war ich i.d.V. leider nicht zulageberechtigt. Evtl. sieht das für 2024 anders aus. VL mit dem Arbeitgeber wurden auch nie vereinbart.
Du sprichst von "vererbbare Rente mit Zulagen". An welche Art von Finanzprodukt denkst Du da?
Hat dein Bausparvertrag einen Basiszins von 4% oder erhöht sich der Basiszins auf 4%, wenn du nach Zuteilung auf den Darlehensanspruch verzichtest?
Eine Teilung, Erhöhung oder welche Änderung auch immer, kann zum Verlust des Bonuszinssatzes führen.
leider, glaube ich nicht, dass dieser Tarif mit 4 % Guthabenzins wieder gibt Denn denen steht einen Sollzins von 6 bis 8 % gegenüber.
Des Weiteren steht der Pfandzinssatz von ca. 3,6 % p.a. +/- 0,2 % der Bundesbank für Restlaufzeit von 10 Jahre, auch dagegen.
Daher würde ich annehmen, das wegen der hohen Zins-Differenz zu keiner Darlehnsaufnahme in diesen Tarif stattfindet, die Bausparkasse würde daher finanziell ausbluten.
Zum Thema "Erhöhung eines Altvertrages"
Grundsätzlich sind diese Alt-Tarife nirgends einsehbar, bei keiner Bausparkasse. Einzig Bausparkassenvertreter, die Jahrzehnte dabei und direkt bei der Bausparkasse vertraglich angebunden sind, haben diese Möglichkeit.
Könnten fernmündlich nachfragen, ob ein Zugriff auf diesen Tarif möglich ist und welche Vertragsbedingungen pflicht sind. Und Möglicherweise, die für den Tarif benötigten Unterlagen per PDF-Datei erhalten.
Ich selbst habe seit 2001 bei einer Bausparkasse (nicht BHW) eine Direktanbindung und ein Direktkonto, inkl. einer Einreichungsannahmestrecke.
Wegen der Länge der Verbindung verstehe ich auch die neue Vergabepraxis bei der Darlehnsvergabe bei Kombi Banken- und Bausparkassen. Denn es wird meist im Wochentakt entschieden, wer ein Darlehn bekommt.
Denn Grundsätzlich werden nur pro Runde vielleicht 80 % der beantragten Darlehnssumme vergeben! Also es fallen immer Kunden wegen schlechtere Angaben in den Finanzierungsrunden raus.
Was da ein Bausparvertrag mit ihren Daten, durch eine einfache Abtretung, die Position eines Schuldners (Neffe, Nichte, Kinder, Bruder, Schwester) verbessern kann, da Guthaben in einen BSV zu 100 % angerechnet werden, was den Beleihungsauslauf b.s.w. von 81 % unter 79 % drückten kann.
So könnte dies die Finanzierung bis zu 0,3 % p.a. billiger werden bzw. erst finanzierbar machen.
Rechnet man 15 Jahre als Abtretungszeitraum sind dies ohne weiteres bis zu 22.500 € weniger Zinsen.
Max. Verlust der Bausparvertrag mit Guthaben.
Max. Kosten ca. 6 €, Briefumschlag, Vordruck, Porto und Einschreiben
Rechnet man um, spart der Schuldner nicht nur die 22.500 € an Zinsen, sondern auch die Steuern und Sozialabgaben, was heute ca. 42.000 € an Wert bedeutet.
Wie schon gesagt diesen Tarif wird es nicht mehr geben, da es gegenwärtig aus diesem Tarif keine reale Sollzinsen darstellt werden kann und die BSK sich selber nicht ausbluten will.
Allerdings kann man ja BenniG, ohne weiteres gesperrte Bausparkassen-Tarife verschaffen, beraten und vermitteln, bzw. Schadensersatz leisten!
Sie sollten sich aber auch über die Frage nachdenken, ob nicht eher ein Invest-Sparen letztlich zukünftig infrage kommt, wenn dieser BSV gekündigt wird. Denn die Zeiten für Guthaben-Verzinsungen mit mit mehr als 0,5 % sind wegen der Darlehnszinsen von 3 bis 4 % p.a. vorbei.