Gibt es so ein Bausparvertag?

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  1. Avatar von RefleXx
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    Standard Gibt es so ein Bausparvertag?

    Guten Morgen.

    Ein Teil meiner Finanzierung läuft 2029 aus. Es sind dann noch ca. 55.000€ die weiter Finanziert werden sollen.

    evtl. mit einen Bausparvertag.
    55.000€ Bausparsumme
    0% Abschlüssgebühr;
    kein Agio
    1% Guthabens Zinsen
    2-3% Darlehenszins
    Zuteilung bei 25% sofort Einzahlung bis 07/2029.
    Rückzahlung über 5-8 Jahre
    Zuteilung mit 25 oder 30 % der Bausparsumme

    ich habe beim suchen im Internet nichts gefunden aber vielleicht gibt es diesen Wunsch BSV doch.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Gibt es so ein Bausparvertag?

    https://www.bausparkassen-vergleich.de/

    das gibt es an Bausparverträge musst du schauen ob da etwas passendes dabei ist. Ansonsten gibt es einige Vermittler hier die dir da Auskunft geben können, wahrscheinlich kennen die auch noch mehr Bausparverträge die es in Deutschland zu zeichnen gibt....

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gibt es so ein Bausparvertag?

    Nun ja, es ist wieder so weit!

    Die Wünsche, die sich nicht erfüllen lassen, erwachen wieder. So wie hier:
    evtl. mit einem Bausparvertrag.
    55.000 € Bausparsumme
    0 % Abschlussgebühr;
    kein Agio;
    1 % Guthabens-Zinsen
    2-3 % Darlehenszins
    Zuteilung bei 25 % sofort Einzahlung bis 07/2029.
    Rückzahlung über 5-8 Jahre
    Zuteilung mit 25 oder 30 % der Bausparsumme
    Selbst titan1981 fällt darauf rein! Dass diese Bedingungen erfüllbar wären?

    Glaubt einer ernsthaft, man geht für Null € arbeiten? Wie bescheuert ist das? Weil es in den letzten 5 Jahren laut BGH erlaubt, die Abschlusskosten vorab zu verlangen! Aber diese Gebühr kann durch eine Rechnung in Höhe von 1,00 % der WSS ersetzt werden.

    An den Kosten von 0,6 % der WSS, kann man sich nicht ersparen, da diese der Bausparkasse gehören.

    Ob oder wie viel Agio verlangt wird, hängt vom Tarif ab.
    Die Hausnummer: die genannten Daten, Guthaben und Darlehnzins, nun ja, solche Kombination ist seit dem genannten BGH-Urteil nicht mehr möglich!

    Denn der Unterschied zwischen beiden Zinssätzen liegt immer bei 3 bis 4 % p. a. je nach Bausparkasse. Denn warum wollen Sie für wenige Jahre Guthabenzinsen bekommen und dann noch höhere Darlehnszinsen dann zu bezahlen? Dies ist wirtschaftlich sinnlos.

    Leider lassen sich die Bedingungen nicht verhandeln, da hier letztlich auch nur staatliche genehmigte Tarife platziert werden dürfen! Also gibt der Staat über die Bafin letztlich die Bedingungen vor, wann ein Bausparvertrag zu teilungsfähig zu den genannten vertraglichen Bedingungen ist!

    Liegt die Guthabens-Grenze bei 33 % von der Summe so sind diese zwingend auf einzuzahlen, um das Darlehn von 67 % der Bausparsumme zu 3,2 % p.a. eff. Zins je Tarif bis 17 Jahre zu bekommen!

    Berechnen wir mal die Tatsache auf ihre Basisangaben 55.000 €, Zuteilung bis 07/ 2029

    Abschluss-Kosten 1,6 % von 55.000 € runde 880 €
    Sparen bis Termin auf Basis 40 % Guthaben, 22.000 €, damit sind beide Grund-Bedingungen zu erfüllt!

    Rechen wir mal die Kosten für zwei Vertragsvarianten aus: für 5 Jahre und 3 M oder 17 Jahre und 2 M

    Restschuld bei Zuteilung: 33.000 € eff. 1,99 % p. a. max. 660 € Zinsen für A, für B mit 2,38 % p. a. 785 € Zinsen im ersten Jahr
    Tilgungssatz: 524 € je Monat nach Zuteilung für A, für B sind 161 € nach Zuteilung fällig.
    Kostenlast im 1. Jahr: 579 € für A, für B 257 € monatlich

    Keine VFE fällig, wenn Teil- oder Volltilgung, nach der Zuteilung geleistet wird. Vorher wird nur der Zuteilungszeitpunkt vom Termin auf einen früheren Zeitpunkt vorgezogen!

    Bei Abschluss, die 1,6 % bezahlt und Sparguthaben auf dem Konto und 4 Monate Wartefrist, ist eine Beleihung in voller Höhe möglich. Aber, weil der Vertrag über der Blanko-Grenze liegt, bedarf es ein Grundbuch Eintragung.
    Bei den gleichen Daten rate ich zur Auffüllung bis 5.100 €, um dann ein Blankodarlehn bis 4 % p. a. vorfinanzierbar. Deren Darlehnssumme 55.000 € beträgt, in der Zwischenzeit wird die Fehlsumme "nach gespart", eine Tilgung erfolgt nicht, ist aber möglich.

    Die Mindestsparzeit beträgt ca. 13 Monate, es bedarf die vollen 22.880 € innerhalb eines Monats, Abschluss an 10.02.2025, Überweisung am 15.02.2025, Eingang Konto 20.02.2025. Warteanfang am 01.03.2025, zum 01.04.2026 Zuteilung des BSV mit 55.000 € Darlehn als Blanko, da die Grenze von 50.000 € nicht überschritten ist.
    Nicht eingerechnet sind die Zulagen Staat und AG oder die Berücksichtigung nach § 15 AO. Das ergibt weitere Möglichkeiten, was weitere Varianten ergeben würde.

    bruno68

  4. Avatar von longo
    longo ist offline

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    Standard AW: Gibt es so ein Bausparvertag?

    Hallo RefleXx,

    Bruno ist hier der Forentroll und schreibt blanken Unsinn und an den Fragen der Threadersteller völlig vorbei.
    Das kannst du getrost ignorieren.

    Gruß
    Longo

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gibt es so ein Bausparvertag?

    Nun ja, longo,

    wer kann schon die Zulassung zur Vermittlung von Darlehn und Bausparverträgen hier vorlegen?

    Und wer kann schon richtig in Sinne des Gesetzes rechtskonform beraten? Kaum einer, und die wenigen anderen Berater hier haben andere Sorgen.

    Allein ihre dumme Aussage hier über mich, dürfte hier schon der Aufhänger für RA sein um eine Schadenersatz für den Kunden auf den Gerichtsweg von ihnen zu erstreiten.

    Damit es verständlich wird, wir reden um die Zukunft von RefleXx! Bekommt dieser keine Anschlussfinanzierung, Ist sein Eigentum gefährdet, weil der Gläubiger seine 55.000 € zum Termin haben will (Zuteilung bis 07/ 2029), Kann RefleXx bis zum 31.07.2029 nicht bezahlen, steht dieser ab dem 01.08.2029 im Verzug.

    Was den Gläubiger zur sofortigen Zwangsvollstreckung berechtigt.


    Und dann sind die Restkosten nicht mehr die 55.000 €, sondern alle weiteren Kosten zusätzlich jede und jeder Kostenblock geht zu lasten des Schuldners.

    Denn eins muss sich gemerkt werden: "Wird der Altgläubiger auf Weisung der Bafin aufgefordert, wegen einer wirtschaftliche Schieflage seine Gesamtkreditsumme verringern, so gehen, solange die Schuldner über die Klinge der Insolvenz. Bis der Gläubiger nach Ansicht der Bafin wieder gesundet ist.

    Und dafür hat die Bafin die Macht der Schließung der Bank für 6 Wochen, wo jeder Schuldner handlungsunfähig ist.

    Und wenn dann die Pfandbriefe mit der Grundschuldbestellung auf dem freien Markt verkauft werden müssen, dürfte die Verhandlungsbasis für die Schuldner sehr eng werden! Da jeder Gläubiger nach Ablauf der 10,5 Jahre oder nach vereinbarten Termin, sofort auf Verzug, pochen kann, sprich Zwangsvollstreckung ausführen darf.

    Was viele nicht verstehen, dass der Kunde schon vor dem 1.Abschluss des Darlehnsvertrages, aus den technischen Daten wissen muss, dass dieser zum Termin des Ablaufes alle vereinbarten Bedingungen zu erfüllen hat.

    Also, die Ratenanzahl von 60, 120 oder 126 Monate, die Höhe der Tilgung und Zinsen je Rate und die Restschuld. Davon abweichend maximal 2,5 % der Darlehnssumme, übersteigt die Abweichung die 2,5 %-Grenze, tritt der Verzug jederzeit ein, so gilt der Verzug, als sofort. Ein persönliches Beratungsgespräch ist mit dem Gläubiger ist gesetzlich Pflicht, sonst ist der Verzug vollständig dar.

    Was die meisten nicht begreifen ist, dass das Bankendarlehn mit wechselseitiger Vertragserfüllung beendet ist!

    Ein Anschluss des Darlehnsvertrages auf Basis der alten Vertragsrechte und Pflichten ist nicht möglich, dies dürfte allein aus den § 307 BGB ergeben, die Nichtigkeit des Folgevertrages. Wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Bedingungen zur Kreditvergabe! Und Sanktionen aus dem § 505 d BGB, Verwendung von Falschangaben bei der neuen Vertragsanbahnung, durch Alter, Kinderanzahl, Gehaltseinkommen und Vermögensaufstellung.
    Damit dürfte es klar sein das bei Privat-Familien keinerlei Prologierung mehr geben kann, es sei denn der Vermittler übernimmt gerne die Haftung für den Betrüger (Dies ergibt sich schon aus den fetten Halbsatz) gegenüber dem Gläubiger.

    Nun denn hier empfiehlt sich das RefleXx sich seinen Wunsch-Tarif bei Longo bestellt und dieser ihnen vollumfänglich beratet und sämtliche Unterlagen aushändigt und zum Termin zuteilungsreif schriftlich zusagt, das dieser Bausparvertrag mit der Zuteilung verbindlich den Ablösetermin einhält.

    So wie jeder andere Bausparvertragsvermittler auch.
    bruno68

  6. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Gibt es so ein Bausparvertag?

    Klar, weil hier alle ja grundsätzlich als Finanzberater auftreten.....

    Wenn dem so wäre müsste jedes Onlineforum längst geschlossen sein.

    Selbst die Seiten, die eindeutige direkte Empfehlungen aussprechen (z.b. Finanzfluss) scheinen ja nicht gerade von Klagewellen überzogen zu werden.
    Aber du wirst den Unterschied ja eh nie kapieren.

    Eine unentgeltliche Gefälligkeitsauskunft zieht als Alltagsgefälligkeit keinerlei Haftungsansprüche nach sich, auch wenn sich diese im Nachhinein als falsch erweisen sollte. Eine unentgeltliche Beratung ist ein Indiz dafür, dass kein Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

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