Wechsel in die private Krankenversicherung zu jeder Zeit?
Ich stamme ja noch aus einer Zeit, in der es nicht jedem möglich war, Mietglied in der privaten Krankenkasse zu sein. Grundsätzlich geht das ja heute, soweit ich weiß. Nachdem ich in meiner gesetzlichen Kasse immer mehr Frust entwickle, würde ich unter Umständen – hängt von den Beiträgen ab – in eine private wechseln.
Ich wüßte gerne, ob dieser Wechsel immer möglich ist, oder ob es ein bestimmtes Alterslimit gibt.
AW: Wechsel in die private Krankenversicherung zu jeder Zeit?
Zitat von Fortissimo
Ich stamme ja noch aus einer Zeit, in der es nicht jedem möglich war, Mietglied in der privaten Krankenkasse zu sein. Grundsätzlich geht das ja heute, soweit ich weiß. Nachdem ich in meiner gesetzlichen Kasse immer mehr Frust entwickle, würde ich unter Umständen – hängt von den Beiträgen ab – in eine private wechseln.
Ich wüßte gerne, ob dieser Wechsel immer möglich ist, oder ob es ein bestimmtes Alterslimit gibt.
Hallo Fortissimo,
mir ist zwar nicht bekannt aus welcher Zeit Du stammst!? Aber Deine Aussage ist grundsätzlich falsch!
Im Gegenteil, die Aufnahmemöglichkeiten in die private Krankenversicherung als Volltarife haben sich zunehmend verschlechtert und werden vom Gesetzgeber, mit Absicht, immer schwerer gemacht.
Dann will ich Dich mal in Kenntnis setzen, wie der Hase heute läuft.
Seit 2009 haben wir Krankenversicherungspflicht in Deutschland ( auch EU soz. Abk. )
Das bedeutet, jeder Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte, Beamte, etc, unterliegen dieser Gesetzgebung.
Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können also frei wählen, je nach Alter, Geldbeutel und Familiensituation, sich privat zu versichern oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben.
Bei Beamten , die entweder Landes - oder Bundesbeihilfe bekommen , auch je nach Familiensituation, sind die entsprechenden " Restkosten " versicherungspflichtig,
insofern sie sich für eine PKV enschieden haben.
Am schwersten ist die Situation für den Angestellten oder sonstige Arbeitnehmer.
Diese müssen nämlich nachweisen, mit ihrem Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu liegen.
So galt in früheren Jahren, dass bereits 1 Jahr ausreichte diese Grenze zu überschreiten.
Jetzt hat der Gesetzgeber diese Anforderung auf 3 Jahre erhöht. Zeitgleich wird fast jährlich die Versicherungspflichtgrenze nach oben angepasst. Was damit bezweckt wird ist offensichtlich. Es sollen möglichst viele Menschen in die gesetzliche Krankenversicherungen gezwungen werden. Wie lange dieser Unsinn noch weiter betrieben wird, steht in den Sternen!
Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 4050 , - Euro. ( Für Leute, die erstmalig die Grenze überschreiten wollen). Für bereits PKV- Versicherte 3675 Euro .
Ihr Jahrereseinkommen müsste also mehr als 48600 Euro betragen und im 3 Jahr immer noch über der Pflichtgrenze liegen!!! ( Die nächste Erhöhung ist schon in Planung)
Liegen Sie unter dieser Grenze, sind Sie automatisch im Sinne des SGB sozialversicherungspflichig und müssen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen!
Noch eine Anmerkung zum Alter! Je älter Sie bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung sind, deso teuerer wird auch Ihr Tarif sein. Im Gegensatz zur GKV ist die PKV nämlich weit solidarischer als angenommen. Trete ich also bereits mit 20 Jahren in die PKV ein, stelle ich , durchschnittlich gesehen, ein geringeres Gesundheitsrisiko dar, als wenn mein Eintrittsalter bei 45 liegt. Deshalb zahlt der 20 jährige weniger als der mit 45 beigetretene.
Weiterhin unterliegt man bei der Beantragung eine PKV einer Gesundheitsprüfung. Je nach Zustand , kann es deshalb auch zu Risikozuschlägen oder gar Ablehnung kommen.
So, das war jetzt erstmal ganz schön viel für die grauen Zellen. Aber das Thema ist auch zunehmend umfangreicher geworden.