Grundsteuer Rückforderung

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Grundsteuer Rückforderung

    Finanzamt hat Grundsteuer 2025 auf €.800,- /Jahr festgesetzt.
    In vorangegangenen Jahren betrug die Grundsteuer über €.2000,-/Jahr

    Kann man die in vorangegangenen Jahren viel zu viel bezahlte Grundsteuer zurückfordern ?
    bis wie vielen Jahren zurück ?

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    nö. Warum sollte man das können?

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    Um das wirklich rechtssicher herauszufinden müßte man klagen.

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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    Um das wirklich rechtssicher herauszufinden müßte man klagen.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    Brainy
    Das Finanzamt setzt gar keine Grundsteuer fest. Damit ist in der Frage von Viktor schon der Fehler. Das Finanzamt ermittelt nur den Grundsteuermessbetrag. Erst die Gemeinde ermittelt die Grundsteuer. Bis 2024 ist der Grundsteuermessbetrag nach der alten Methode ermittelt worden und ist schon längst rechtskräftig. Klagen kann man dagegen also gar nicht mehr, es sei denn man hätte den damaligen Grundsteuermessbescheid der bis 2024 gültig ist aus irgendwelchen Gründen offen gehalten. Da Viktor aber von mehreren Jahren spricht ist das eigentlich nicht möglich.
    Im übrigen wurde schon dagegen geklagt, deswegen ist die ganze Ermittlung für die Grundsteuer ja geändert worden.

    Im übrigen, wenn Viktor wirklich den festgesetzten Betrag vom Finanzamt mit der bisher gezahlten Grundsteuer vergleicht, dann wird er sich noch wundern wie teuer es wird.

  6. Avatar von brainy
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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    Zitat Zitat von tneub
    Brainy
    Das Finanzamt setzt gar keine Grundsteuer fest.
    In Berlin schon. Da kommt der Grundsteuerbescheid zusammen mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. In anderen Bundesländern ist das anders.

  7. Avatar von viktor
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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    Die Gemeinde setzt die Grundsteuer aber nach der Ermittlung des Finanzamtes fest.
    Einer schiebt auf den anderen.

  8. Avatar von tneub
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    Standard AW: Grundsteuer Rückforderung

    Zitat Zitat von viktor
    Die Gemeinde setzt die Grundsteuer aber nach der Ermittlung des Finanzamtes fest.
    Einer schiebt auf den anderen.
    Nö. Der Grundsteuerbescheid ist nun mal ein Folgebescheid für den Bescheid zur Ermittlung des Einheitswertes.
    Es war in sämtlichen Medien zu lesen, dass gegen den Grundlagenbescheid vom Finanzamt Einspruch eingelegt werden muss und nicht erst gegen den Grundsteuerbescheid.

    Und das was du wolltest mit der Zurückforderung für vergangene Jahre geht sowieso nicht, da die neuen Gesetze erst ab 2025 gelten.

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