Brainy
Das Finanzamt setzt gar keine Grundsteuer fest. Damit ist in der Frage von Viktor schon der Fehler. Das Finanzamt ermittelt nur den Grundsteuermessbetrag. Erst die Gemeinde ermittelt die Grundsteuer. Bis 2024 ist der Grundsteuermessbetrag nach der alten Methode ermittelt worden und ist schon längst rechtskräftig. Klagen kann man dagegen also gar nicht mehr, es sei denn man hätte den damaligen Grundsteuermessbescheid der bis 2024 gültig ist aus irgendwelchen Gründen offen gehalten. Da Viktor aber von mehreren Jahren spricht ist das eigentlich nicht möglich.
Im übrigen wurde schon dagegen geklagt, deswegen ist die ganze Ermittlung für die Grundsteuer ja geändert worden.
Im übrigen, wenn Viktor wirklich den festgesetzten Betrag vom Finanzamt mit der bisher gezahlten Grundsteuer vergleicht, dann wird er sich noch wundern wie teuer es wird.
Die Gemeinde setzt die Grundsteuer aber nach der Ermittlung des Finanzamtes fest.
Einer schiebt auf den anderen.
Nö. Der Grundsteuerbescheid ist nun mal ein Folgebescheid für den Bescheid zur Ermittlung des Einheitswertes.
Es war in sämtlichen Medien zu lesen, dass gegen den Grundlagenbescheid vom Finanzamt Einspruch eingelegt werden muss und nicht erst gegen den Grundsteuerbescheid.
Und das was du wolltest mit der Zurückforderung für vergangene Jahre geht sowieso nicht, da die neuen Gesetze erst ab 2025 gelten.