Altvertrag Direktversicherung: Unterschiedliche Einzahlungsmodi. Wie wird besteuert?

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  1. Avatar von Gustare
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    Standard Altvertrag Direktversicherung: Unterschiedliche Einzahlungsmodi. Wie wird besteuert?

    Hallo,
    in Kürze wird meine Direktversicherung "zuteilungsreif", die ich 1999 abgeschlossen und seither kontinuierlich "bespart" habe. Nun muss ich eine Entscheidung treffen, ob ich eine Einmal- oder eine Rentenzahlung möchte.

    Um hier eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können, müsste ich über die Besteuerung Bescheid wissen. Doch das ist nicht ganz einfach. Zwar handelt es ich um einen Altvertrag (vor 2005), allerdings wurden die Beiträge zur Versicherung nur anfangs pauschalversteuert, später dann bei anderen Arbeitgebern unversteuert eingezahlt. Da ich keine "Lohnzettel" oder Ähnliches mehr habe, kann ich nicht nachprüfen, wann der Wechsel von Pauschalversteuerung zur Bruttoeinzahlung vollzogen wurde.

    Nun die Fragen:
    1. Wird prozentual abgegrenzt? Zum Beispiel: 30% der Einzahlungen wurden pauschalversteuert, 70% vom Brutto eingezahlt, ergo sind 30% steuerfrei, 70% steuerpflichtig?
    2. Wo bekomme ich verlässliche Informationen darüber, wann der Wechsel erfolgte bzw. welche Besteuerung mich erwartet? Die Versicherung sagt sie wisse nicht, wie die Beiträge versteuert wurden, sie hätten nur die Beiträge vereinnahmt. Gibt es eine Stelle bei den Finanzbehörden, wo solche Verträge "verwaltet" werden und wo einem die benötigten Auskünfte gegeben werden können?

    Kann jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank vorab und beste Grüße.
    Andreas

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Altvertrag Direktversicherung: Unterschiedliche Einzahlungsmodi. Wie wird besteue

    Es ist die Frage, ob das Geld vererbbar ist oder nicht!

    Es gab mal eine gute Zeit, wo Privatrenten nicht versteuert wurden, dies galt bis 2005.

    Nun haben sie ein Vertrag vor 2005, demnach könnte "nur" diese Rente Steuer- und Abgabenfrei sein.

    Ihre Idee oder Frage:
    Nun muss ich eine Entscheidung treffen, ob ich eine Einmal oder eine Rentenzahlung möchte.
    Das eine Einmalauszahlung immer die Beendigung eines Vertrages ist, wird diesem Vertrag vernichten und auch möglicherweise, damit die Steuer- und Sozialbeitragsfreiheit gleich mit!

    Sollte der Vertrag aus dem 1999 stammen, so dürfte der neue Vertrag keinesfalls die benötigten 12 Jahre Laufzeit erfüllen und das alte Renteneintrittsalter von 55 Jahre. Auf das neue Alter von 65 Jahre oder später verschieben wollen!

    Damit würde die Auszahlung für die Rente um mindestens 10 Jahre nach hinten verschieben und durch eine Versozialbeitragung für die GKV und PVN gekürzt. Minus 20 % vom Betrag.

    Hier kann nur die Auskunft, eine schriftliche, eines guten Steuerberater helfen. Auch eine Kostenpflichten Anfrage beim Finanzamt wäre hier eine der besten Rechtssicherheit gegen Falschauskunft!

    Wie gesagt: Kaum einer kennt sich nach fast 30 Jahren über die rechtlichen Belange einer bestehende Rentenversicherung aus dem 1999 mehr aus!

    Bitte wenden Sie sich umgehend an einen StB in ihrer Nähe, denn ohne Beratung dürfte die Frage eher lauteten: Ob Sie weitere 10 bis 12 Jahre arbeiten wollen und ob Sie 20 % für die GKV plus Steuer, wegen der Vertragsvernichtung bezahlen wollen!

    bruno68

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Altvertrag Direktversicherung: Unterschiedliche Einzahlungsmodi. Wie wird besteue

    Zitat Zitat von Gustare
    Um hier eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können, müsste ich über die Besteuerung Bescheid wissen. Doch das ist nicht ganz einfach. Zwar handelt es ich um einen Altvertrag (vor 2005), allerdings wurden die Beiträge zur Versicherung nur anfangs pauschalversteuert, später dann bei anderen Arbeitgebern unversteuert eingezahlt. Da ich keine "Lohnzettel" oder Ähnliches mehr habe, kann ich nicht nachprüfen, wann der Wechsel von Pauschalversteuerung zur Bruttoeinzahlung vollzogen wurde.

    Bist du dir da wirklich sicher? Woher weißt du, dass es nicht pauschal versteuert wurde? Einfach unversteuert einzahlen kann der Arbeitsgeber aus meiner Sicht nicht.
    Hast du ggf. noch deine Lohnsteuerbescheinigung der vergangenen Jahre? Sieht man dort den Wert der Einzahlung irgendwo als pauschal versteuerten Arbeitslohn?
    Wenn ich es richtig lese, hättest du 2005 aktiv die Entscheidung für oder gegen die Pauschalversteuerung treffen müssen.
    Das dürfte dann auch so beim Versicherungsunternehmen hinterlegt sein.

    Bei den Antworten von Bruno kann ich nur zur Vorsicht raten. Der liest nur die Hälfte und macht seine eigenen Fälle draus.
    Eins kann ich jedoch unterstützen. Das ist der Gang zum Steuerberater.
    Außerdem empfehle ich beim Versicherungsunternehmen nachzufragen.

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