Hallo
Muss man den Freistellungsauftrag Separat kündigen , wenn man ein Bausparkonto gekündigt hat.
Kann mir jemand da was zu sagen bitte.
Dankeschön
Was kann ich unter unschädlich versteh .
Das jetzt ich den Freistellungsauftrag mich extra kündigen muss.
Nach dem Motto, wenn nach dem BSV nichts mehr läuft (Konto) das gibt es auch keinen Freistellungsauftrag mehr .
Ja, du solltest den Freistellungsauftrag kündigen.
Ich weiß noch, dass meine Eltern das vor über 20 Jahren mal nicht gemacht hatten und dann insgesamt Freistellungsaufträge über dem erlaubten verteilt hatten und dann nachweisen mussten, wie viele Zinsen sie tatsächlich bekommen haben. Ich glaube das war einige Jahre später, sodass sie dann gefühlt Uralt-Kontoauszüge suchen mussten.
Keine Ahnung, ob das heute schneller auffliegen.
Unschädlich heißt, wenn es keine Einkünfte bei der Bausparkasse mehr gibt, kann der eingereichte Freistellungsauftrag dort auch nicht mehr in Anspruch genommen werden. Du kommst also nicht versehentlich auf mehr freigestellte Erträge, als Du in Anspruch nehmen darfst. Wie BenniG aber geschrieben hat, sobald schon die eingerechten Freistellungsaufträge zu groß werden, kann das Finanzamt aufmerksam werden und Belege fordern. Das macht dann mehr Arbeit.Zitat von rheingeist
Was spricht denn jetzt dagegen, sicherheitshalber den Freistellungsauftrag dort zu kündigen? Geht das nicht online?
Du kannst entweder einen befristeten Freistellungauftrag erteilen oder einen unbefristeten.
Wenn du also von vornherein weißt, dass du nur bis 2024 einen verzinsten Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall hast, dann kannst du das in den Freistellungsauftrag von vornherein eintragen.
Wenn du jedoch "bis ein neuer Freistellungsauftrag eingereicht wird" ankreuzt, dass gilt er bis an dein Lebensende und eben nicht nur so lang, wie du dort ein Konto hast. Deine Stammdaten bleiben bei der Bank hinterlegt.
So , ich hab mich schlau gemacht bei der SH.
Da ich kein Konto mehr haben , wir er automatisch zum Jahresende wo man noch Zinsen erwirtschaftet hat gelöscht.
So auch meine Erfahrung bisher. Würde aber dann im kommenden Jahr, also wenn er eigentlich automatisch gelöscht sein sollte, sicherheitshalber noch mal bei der Bank nachfragen, um Ärger zu vermeiden.Zitat von rheingeist