Freistellungsauftrag

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  1. Avatar von rheingeist
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    Standard Freistellungsauftrag

    Hallo
    Muss man den Freistellungsauftrag Separat kündigen , wenn man ein Bausparkonto gekündigt hat.
    Kann mir jemand da was zu sagen bitte.

    Dankeschön

  2. Avatar von Cici
    Cici ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Zitat Zitat von rheingeist
    Hallo
    Muss man den Freistellungsauftrag Separat kündigen , wenn man ein Bausparkonto gekündigt hat.
    Der Freistellungsauftrag gilt immer für die ganze Bankverbindung, d.h. Du muss diesen extra löschen, wenn Du einen Kontovertrag bei der Bank kündigst.

  3. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Ich dachte das geht automatisch wenn man keinen BSV mehr hat , speziell bei der Schw-Hall.
    Eine BausparNr. Gibt es nicht mehr.

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    du bekommst auch keine Zinsen mehr wenn sonst nichts mehr bei der Schw.-H. liegt. Somit wäre dies auch unschädlich wenn du sonst keine Verbindung mehr hierzu hättest.

  5. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Was kann ich unter unschädlich versteh .
    Das jetzt ich den Freistellungsauftrag mich extra kündigen muss.
    Nach dem Motto, wenn nach dem BSV nichts mehr läuft (Konto) das gibt es auch keinen Freistellungsauftrag mehr .

  6. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Ja, du solltest den Freistellungsauftrag kündigen.

    Ich weiß noch, dass meine Eltern das vor über 20 Jahren mal nicht gemacht hatten und dann insgesamt Freistellungsaufträge über dem erlaubten verteilt hatten und dann nachweisen mussten, wie viele Zinsen sie tatsächlich bekommen haben. Ich glaube das war einige Jahre später, sodass sie dann gefühlt Uralt-Kontoauszüge suchen mussten.

    Keine Ahnung, ob das heute schneller auffliegen.

  7. Avatar von Cici
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Zitat Zitat von rheingeist
    Was kann ich unter unschädlich versteh .
    Unschädlich heißt, wenn es keine Einkünfte bei der Bausparkasse mehr gibt, kann der eingereichte Freistellungsauftrag dort auch nicht mehr in Anspruch genommen werden. Du kommst also nicht versehentlich auf mehr freigestellte Erträge, als Du in Anspruch nehmen darfst. Wie BenniG aber geschrieben hat, sobald schon die eingerechten Freistellungsaufträge zu groß werden, kann das Finanzamt aufmerksam werden und Belege fordern. Das macht dann mehr Arbeit.

    Was spricht denn jetzt dagegen, sicherheitshalber den Freistellungsauftrag dort zu kündigen? Geht das nicht online?

  8. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Ich hab kein Konto mehr dort , also auch keine Kontonummer. Somit endet der Freistellungsauftrag zum Jahres Ende wo das Konto nicht mehr gibt .

  9. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Du kannst entweder einen befristeten Freistellungauftrag erteilen oder einen unbefristeten.
    Wenn du also von vornherein weißt, dass du nur bis 2024 einen verzinsten Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall hast, dann kannst du das in den Freistellungsauftrag von vornherein eintragen.
    Wenn du jedoch "bis ein neuer Freistellungsauftrag eingereicht wird" ankreuzt, dass gilt er bis an dein Lebensende und eben nicht nur so lang, wie du dort ein Konto hast. Deine Stammdaten bleiben bei der Bank hinterlegt.

  10. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    So , ich hab mich schlau gemacht bei der SH.
    Da ich kein Konto mehr haben , wir er automatisch zum Jahresende wo man noch Zinsen erwirtschaftet hat gelöscht.

  11. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Ok, interessant. Danke für die Info.

  12. Avatar von barbaradud
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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Zitat Zitat von rheingeist
    So , ich hab mich schlau gemacht bei der SH.
    Da ich kein Konto mehr haben , wir er automatisch zum Jahresende wo man noch Zinsen erwirtschaftet hat gelöscht.
    So auch meine Erfahrung bisher. Würde aber dann im kommenden Jahr, also wenn er eigentlich automatisch gelöscht sein sollte, sicherheitshalber noch mal bei der Bank nachfragen, um Ärger zu vermeiden.

  13. Avatar von DanielFrie
    DanielFrie ist offline

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    Standard AW: Freistellungsauftrag

    Sofern alles aufgelöst wird, ist keine separate Kündigung notwendig..

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