Vergleich aktuelle BU und Gegenvorschlag des Arbeitgebers.
Hallo zusammen, ich überlege aktuell ob ich meine bestehende BU Versicherung wechseln soll.
Ich habe dazu einen Anhang beigefügt, indem ich beide Versicherungen einmal gegenübergestellt habe. Was meint ihr dazu?
Insbesondere die Kapitalleistung des Arbeitgebers ist natürlich ein lohnender Anreiz. Auch wenn diese nachträglich noch versteuert werden muss. Bei dem Arbeitgeberangebot habe ich aber Bedenken dass ich beim Arbeitgeberwechsel den Betrag von 130 € monatlich selbst bezahlen muss. Das wären 70 € mehr als jetzt. Was spricht aus eurer Sicht ansonsten für die eine oder andere Versicherung?
AW: Vergleich aktuelle BU und Gegenvorschlag des Arbeitgebers.
Noch nie habe ich sowas Schlechtes gesehen!
Haben Sie überhaupt ihre eigene Aufstellung verstanden?
Denn mit der Aufstellung vernichten Sie sich selbst im BU und Rentenfall gleichzeitig!
Schauen Sie mal richtig an: Zu einem die Überschüsse,
- Sie vergleichen eine Netto-SBU mit einer Brutto-BUZ! Damit geben Sie mir zu verstehen, dass Sie keine Ahnung in finanziellen Sachen haben.
Schauen Sie mal unter Thema: DVAG - Wie komme ich da raus? u. a. Aber ich habe eine Basis-Rente mit BU (was hier falsch ist, denn es handelt sich um eine BUZ in Verbindung mit einer Basisrente) gekoppelt.
So sollten sie mal den Namen der Versicherung mitteilen! Damit man einschätzen kann, ob überhaupt Sie in der Lage sind die Beiträge, ab dem 45. Lebensjahr zu bezahlen.
Allein das keine G-Fragen gestellt werden, ist doch ein klarer Hinweis auf eine Poolbildung, ohne Kapitalstock bzw. Einschätzung des Risikos wegen Krankheit fehlt, was zu ein Wagnis bei dem Anteil an der Basisrente führen wird.
Denn die BUZ kann bis zu 49 % des Beitrages in Anspruch nehmen, was den Sparvorgang bei der Rente auch mindert.
Und wo bzw. was ist der Unterschied zwischen einer BUZ und einer SBU wissen Sie dies? Bestimmt nicht!
So ist es schön die Beträge von der Basis-Versicherung, von der Steuer und Sozialbeitrag abzusetzen. Aber verstanden haben Sie gleichzeitig nicht,
- dass sich wegen der Befreiung, auch das Krankengeld mindert! Von 130 € davon 100 % in den 72 Wochen
- dass sich wegen der Befreiung, auch das ALU 1 mindert! Von 130 € davon 032 % in den 52 bis 78 Wochen
- dass sich wegen der Befreiung, auch die GRV mindert! Von 130 €, davon 100 %, ab Renteneintritt auch in der temporäre Phase (ab dem 18. Monat bei Erkrankung)
- dass sich wegen der Befreiung, auch bei Unfall die BG mindert! Denn diese Rente errechnet sich aus dem Bruttolohn der Berufssparte und wenn viele solchen Mist haben, sinkt auch der Durchschnitt des EK.
Und was extra happig ist, es muss privat weiter bezahlt werden! Denn wenn Entgeldauszahlung wegen dauerhafte Erkrankung, statt vom AG, dann wenn Sie von der GKV direkt bezahlt werden, müssen Sie selbst den Beitrag weiterzahlen!
Um später nicht in die Steuerfalle zu fallen, denn Übersteigt die monatliche BUZ-Rente, wegen Eintritt des Leistungsfalles, die monatliche Basis-Rente, so ist die gesetzliche Vorgaben für eine steuerliche Privilegierung ausgeschlossen.
Es wird ja nur die Altersvorsorge steuerlich begünstigt, deshalb die Einteilung 51 % Basis zu 49 % BUZ!
Nun die vergleich Ersparnis versus nach gelagerte Besteuerung!
Sie ersparen ca. 40 % Sozialbetrag: 130 € mal 40 % = 52 € und Steuern von 30 % = 39 € sind 91 € monatlich, jährlich 91 € mal 12 M. = 1.092 €.
Sie bezahlen bei Eintritt BUZ oder Rente folgende Steuern und Sozialbeiträge = 1.500 € Einkommen Sozialbeiträge ca. 20 % = 250 € monatlich, 3.000 € jährlich!
Zu versteuerndes EK von 1.250 € = 15.000 € ca. 10 % = 1.364 € netto EK jährlich 13.632 € aus der BUZ oder Basisrente!
Bei einer zeitlichen Verrentung wegen Unfall, beim 5.Lebensjahr!
Aus SBU 18.000 € Rente, davon Ertragsanteil besteuert beim Alter 50 Jahre, 18.000 € davon 50 % = 9.000 € mal Steuersatz 15 % = 1.174 € Steuern. Eine Sozialverbeitragung findet nicht statt, weil der Beitrag mit Sozialabgaben belastet war!
Dies ergibt eine Netto-Rente von 16.826 € jährlich, was 3.200 € Netto mehr bedeutet, hinzu kommt das sich die Ertragsanteilbesteuerung jährlich mit 1 bis 2 % absenkt! Und bei 99.Lebensjahr mit 1 % endet
Bei 18.000 € Rente würden dann nur 180 € besteuert!
Die gilt auch für eine richtige Privatrente!
Mit dem Steuersatz von allgemeinen EK! Liegt dort der Steuersatz bei 0 %, gilt dies auch für die SBU und KLV und FLV gleich.
AW: Vergleich aktuelle BU und Gegenvorschlag des Arbeitgebers.
Hallo Bruno, vielen Dank für Ihre Antwort. Das war zwar etwas übergriffig, aber genau das was ich hören wollte. Die aufgezählten Punkte sind mir durchaus bekannt. Es war mir wichtig nur die Basic-Daten ohne reine Wertung von mir darzustellen.
Ich bin seit 5 Jahren bei meinem jetzigen AG beschäftigt und es handelt sich bei dem Angebot tatsächlich um eine Poolpolice der LV1871.
Aus den von Ihnen genannten Gründen habe ich diese Versicherung bisher NICHT abgeschlossen, sondern vor 2 bis 3 Jahren eine SBU bei der Nürnberger. Der Vertrag gehörte seiner Zeit zu dem bestbewertesten in Deutschland, was Schutz und Bedingungen angeht. Ob BUZ oder SBU geht auch aus meiner Überschrift hervor.
Warum habe ich hier dann die Frage gestellt? Weil ich die Rechnung wie von Ihnen angegeben so nicht aufstellen konnte. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Kapitalbetrag zu Rentenbeginn vielleicht die Nachteile übersteigt. Wir bekommen jedes Jahr wieder das Angebot uns von der BVUK über den AG (Vertrag läuft dann über die LV1871) beraten zu lassen und immer wieder kam mir der Gedanke ob es sich nicht doch lohnt.
@titan1981 beide wären für mich keine Option. Ich lasse meine SBU aktuell in der Dynamik laufen. Die lasse ich noch steigen bis ich ein gutes Gefühl habe.
AW: Vergleich aktuelle BU und Gegenvorschlag des Arbeitgebers.
@Tx-25 leider ist es so,
dass man erst beim Kunden rabiat im Ton werden muss, damit dieser dann etwas mehr nachdenkt!
Man muss als Kunde begreifen, dass die Wahrheit für für sich selbst eine andere ist, als für den AG oder den Versicherer.
Thema
Ob BUZ oder SBU geht auch aus meiner Überschrift hervor.
Ja, das stimmt, aber verstehen Sie den Unterschied? Ich glaube nicht!
Sie fragen hier mehrfach nach
A) Warum habe ich hier dann die Frage gestellt? Weil ich die Rechnung wie von Ihnen angegeben so nicht aufstellen konnte.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Kapitalbetrag zu Rentenbeginn vielleicht die Nachteile übersteigt.
Wir bekommen jedes Jahr wieder das Angebot uns von der BVUK über den AG (Vertrag läuft dann über die LV1871) beraten zu lassen und immer wieder kam mir der Gedanke, ob es sich nicht doch lohnt.
Folgendes kann so beantworten:
zu A) Das kann man nicht, da das Interna ist und durch den Zwittervertrag unbekannt bleibt! Es bleibt ihnen, als nur indirekter Beitragszahler nur die Gesamtsumme als gegeben hinzunehmen.
Eine Anteilsverschiebung von 70 % / 30 % BUZ nach 51 % / 49 % BUZ bleibt ihnen verborgen, was die Altersvorsorge dermaßen schmälert! Und der Grund liegt an dem Problem, das selbst Todkranke in diese BUZ kommen, auf ihre Kosten mitversichert werden.
Es ist zwar schön, das Personen versichert werden die keine SBU mehr erhalten, das blöde ist, das mehrheitlich gesunde AN durch ihre Beiträge das bezahlen werden. würde man ehrlich sein, müsste die Einteilung der Beiträge gleich bei 51 % und 49 % fest stehen, aber nein es wird eher mit den Zahlen zwischen 75 %+ und 25 %- angeboten!
Und weil kein Todkranker abgewiesen wird, steigt der BUZ Anteil in der Zukunft bis auf 49 % an.
Man braucht doch nur etwas rechnen: Bei 40 Jahre und 130 € monatlich dies ergibt 480 Monate mal 130 € = sind 62.400 €, davon sind für die BUZ 12.480 € als Beitrag vorgesehen. Als Kapitalstock verbleiben nur 50.000 € über.
Doch was ist, wenn der BUZ Beitrag nach 10 Jahren auf 49 % Anteil ansteigt, weil zu viele Kranke mitversichert werden?
Dann wird es sehr eng mit der eigenen Altersvorsorge.
Dann muss man rechnen 10 Jahre mal 130 € monatlich sind 15.600 €, davon für die BUZ 3.120 €. die restlichen 30 Jahre sind 46.800 €, davon für die BUZ 15.391 €. Beitrag 62.400 € minus 18.411 € ergibt ein Kapitalstock von 43.989 €. Damit kann auch die Ablaufleistung, nicht auf den Wert ansteigen, die beim Vertragsabschluss dem AN vorgegaukelt wurde.
Rechen Sie mal die 6.000 € auf 30 Jahre mit 8 % p.a. mal um.
Schrieben auch folgendes:
Ich bin seit 5 Jahren bei meinem jetzigen AG beschäftigt und es handelt sich bei dem Angebot tatsächlich um eine Poolpolice der LV1871.
Folgerichtig steht der AG als Vertragsinhaber und Beitragszahler im Vertrag? Und Sie nur als Begünstigter? Sollte es so sein, steht ihnen kein vorrangiges Aussonderungsrecht aus einer zukünftigen Konkursmasse des AG zu.
Da Sie weder Vertragsinhaber noch Beitragszahler sind, steht beim AG-Konkurs nur die Quotelung von wenigen Prozehnten aus der Restkonkursmasse zu. Auch ist damit eine Portierbarkeit, wegen des Durchführungsweges nicht möglich. Weil sonst der vorrangige Gläubiger um seine Pfandrechte gegenüber dem AG wegen der Aussonderung verlieren würde. Es bedarf bei einer Insolvenz des AG, die Zustimmung des vorrangigen Gläubigers zur Aussonderung der bAV der AN unbedingt, was dieser wegen des § 43 Abs. 1 GmbHG oder §§ 91, 92, 93 AktG niemals gesetzlich abgeben darf.
Verstehen Sie es nicht falsch, aber leider wird immer nur das positive hervorgehoben, und die negativen Seiten einfach vergessen, was beim Versicherten faktisch eine zukünftige Altersarmut vorprogrammiert.