Welche (dt.) Bank akzeptiert für Ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

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  1. Avatar von DerTubert
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    Frage Welche (dt.) Bank akzeptiert für ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

    Hallo zusammen,

    ich bin nicht sicher, ob dies das richtige Subforum ist, aber ich schildere mein Problem mal hier.

    Ich bin als Bundesbeamter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Nun werde ich für ein Jahr in die USA abgeordnet an meiner unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ändert das nichts.
    Sowohl DKB als auch Flatex haben mir auf Nachfrage angekündigt mein Depot zu schließen, da ich durch die Verlagerung meines gewöhnlichen Aufenthaltsortes einen US-Bezug haben werde, auch mein Verweis auf meine Steuerpflicht in Deutschland hilft nicht. Grundlage für das Vorgehen seien "geschäftspolitische Entscheidungen".

    Ich habe diverse andere Banken/Broker angefragt, falls überhaupt eine Antwort kam, war diese identisch mit denen der DKB und von Flatex.
    Santander, wurde mir von einem Kollegen empfohlen, von denen erhalte ich aber keine Antwort auf meine Anfrage.

    Da der Umzug in 6 Wochen ansteht, läuft mir langsam die Zeit davon. Daher meine Frage.

    Kennt jemand eine in Deutschland tätige Bank zu der ich meine Depots übertragen kann?

    Vielen Dank im Voraus

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Welche (dt.) Bank akzeptiert für ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

    Behältst du generell hier einen Zweitwohnsitz?
    Und bist du verpflichtet gewesen zu fragen, welche Auswirkungen eine befristete Verlagerung deines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zur Folge hat?
    Ich denke mal, so lange du nicht während deiner Abordnungsdauer ein neues Depot eröffnen willst, liegt es in einer Grauzone und es würde nichts passieren.

    Hast du den Anbietern schon definitiv mitgeteilt, dass du ab 1. Februar für 12 Monate in den USA bist?

  3. Avatar von DerTubert
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    Standard AW: Welche (dt.) Bank akzeptiert für Ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

    Ich behalte den Wohnsitz und die Meldeadresse weiterhin in Deutschland.
    Verpflichtet wurde ich nicht es mitzuteilen, es wurde aber wie folgt dagestellt.

    "Wenn Sie es nicht mitteilen, kann es passieren das die US Behörden bei den dt. Banken anfragen, die daraufhin dann ihr Depot schließen. Im schlimmsten Fall kann es in einer Zwangsverwaltung des Depots münden. An das Geld ist dann erstmal schwer ranzukommen. In der Regel kündigt die Bank aber einfach nur das Depot. Das kann man vermeiden, wenn man der Bank vorher mitteilt das man vorübergehend in den USA lebt aber nach wie vor unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist."

    In der Theorie klang das erstmal gut, darum habe ich es auch (leider) schon konkret mitgeteilt.
    Leider interessiert es die Banken nicht ob man weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibt. "Geschäftspolitsche Entscheidung".

    Von meinen Kollegen die zeitgleich gehen, weiß ich das deren Broker genauso reagiert haben (z.B. Scaleable).

    Wahrscheinlich wäre nichts sagen noch die beste Lösung gewesen, aber dafür ist es zu spät.

  4. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Welche (dt.) Bank akzeptiert für Ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

    Kannst du denn nach 5 Monaten mal kurz ausreisen und dann nach 10 Monaten wieder und schon hast du keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA?

    Hm, ich frage mich, wie diese Nachfrage ausschaut; fragen die Behörden in der USA alle 1.400 deutschen Kreditinstitute an, ob DerTubert zufälligerweise bei ihnen ein Depot hat?
    Wer ist denn dann der Verwalter?

    Alternativ wenn die Ausreise nicht möglich ist, frage ich mich, ob du es mit deinem Gewissen vereinbaren könntest, wenn du der Bank jetzt schreiben würdest, dass sich auf Grund der politischen Situation in Deutschland die Situation mit deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort/deine Abordnung verschiebt (reicht ja, wenn du 3 Minuten früher oder später zum Flughafen fährst - es ist eine Verschiebung). Vielleicht "vergisst" du dann ja die tatsächliche Situation mitzuteilen und die Bank "vergisst" nachzufragen.

    So oder so, du hättest deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort ja erst ab 1. August in den USA...

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Welche (dt.) Bank akzeptiert für Ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

    Leider DerTubert,

    ist das ein Problem!

    Denn es gilt das Welteinkommensprinzip, Leben sie mehr als 186 Tage in ein Land so wird das Gesamteinkommen dort auch versteuert! Ich verweise hier auf das Steuer-Problem Schweiz/USA hin. Sowie in den Anträgen der Versicherungen, Finanzanlagen und Darlehn aller Art.
    Streit Schweiz USA

    19. Juni 2008 Der ehemalige UBS-Banker Bradley Birkenfeld erklärt sich vor einem amerikanischen Gericht schuldig, für Kunden der Schweizer Großbank Geld am Fiskus vorbeigeschleust zu haben.
    19. August 2009 Nach einem monatelangen Tauziehen zwischen der UBS, dem Bundesrat und den US-Behörden um die Herausgabe von Namen verdächtiger Kunden einigen sich die Schweiz und die USA auf einen Vergleich. Die USA erhalten, 4450 UBS-Kundendaten. Die UBS zahlt zudem eine Geldbusse von 780 Mio. Dollar.
    16. November 2010 Nach Erhalt der meisten UBS-Kundendaten zieht die US-Steuerbehörde IRS ihre zivilrechtliche Klage gegen die UBS zurück.
    Februar 2011 Die USA haben neben der Credit Suisse weitere Banken im Visier, darunter die HSBC Schweiz, die Basler und Zürcher Kantonalbanken, Julius Bär und die Bank Wegelin.
    9. Dezember 2011 Das US-Justizministerium verlangt von Schweizer Banken auch Namen von Kundenberatern. Das schweizerische Recht verbietet aber die direkte Herausgabe von Dokumenten mit Namen von Mitarbeitenden.
    27. Januar 2012 Die Besitzer der Bank Wegelin verkaufen unter dem Druck der USA ihr Nicht-US-Geschäft an die Raiffeisen Gruppe. Die Bank war als Ganzes in die Schusslinie geraten.
    16. März 2012 Das Schweizer Parlament erklärt sich mit Gruppenanfragen aus den USA einverstanden und stimmt einer entsprechenden Ergänzung des Doppelbesteuerungs-Abkommens zu.
    11. April 2012 Das Bundesverwaltungsgericht stoppt auf die Klage eines CS-Kunden die Lieferung von Kundendaten der Credit Suisse an die USA, weil seiner Ansicht nach das amerikanische Amtshilfegesuch den Anforderungen nicht genügte.
    4. Dezember 2012 Die Schweiz und die USA einigen sich auf die Einführung des «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) voraussichtlich 2014. Damit wollen die USA erreichen, dass sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuert werden können.
    3. Januar 2013 Die Bank Wegelin gibt in den USA ein Schuldgeständnis ab und gesteht damit ein, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Im März wird das Strafmaß bekannt: Die Geldbusse beläuft sich auf 74 Mio. Dollar.
    29. Mai 2013 Der Bundesrat verabschiedet ein Gesetz zur Beendigung des Steuerstreits. Es soll die Banken – nach einem dringlichen Verfahren im Parlament – ermächtigen, direkt mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten und einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.
    5. Juni 2013 Der Ständerat stimmt der «Lex USA» mit einigen Abänderungen überraschend klar zu.
    18.Juni 2013 Mit 126 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschließt der Nationalrat, nicht auf die Vorlage «Lex USA» einzutreten.
    19. Juni 2013 Der Ständerat stimmt im Differenzbereinigungs-Verfahren der «Lex USA» ein zweites Mal zu, der Nationalrat sagt ein zweites Mal Nein. Damit ist die Vorlage vom Tisch.
    29. August 2013 Die USA und die Schweiz unterzeichnen in Washington ein Abkommen und schaffen so den Grundstein zur Beilegung des Steuerstreits.
    Für Deutschland gilt https://www.germany.info/us-de/servi...kommen-1216944!

    Es ist verständlich, dass dt. Banken kein Lust haben, hunderte von Mio. $ Geldstrafen zu bezahlen, geschweige Dauer-Urlaub auf Kuba zu machen, weil der Vorwurf der Terrorfinanzierung im Sinne der USA im Raume steht.

    Manchmal sollte man auf ein Auslandsaufenthalt verzichten, weil dieses zu teuer werden könnte, nämlich mit Kontokündigungen und Vermögensverlusten einhergeht!

    Folgerichtig sollte die Finanzplanung vorher ein Steuerberater oder RA vor der Zusage zum Auslandseinsatz geklärt werden!

    Die gute Nachricht ist, die FATCA-Verordnung hat ein Schlupfloch im System gelassen, das es US-Bürgern in Deutschland ermöglicht, über eine Rentenversicherung in ETFs und Fonds zu investieren, ohne dass zusätzliche Meldungen, Steuererklärungen oder Doppelbesteuerung anfallen.

    Der Grund dafür ist die Struktur der privaten Altersvorsorgeprodukte hier in Deutschland. Fondsbasierte Rentenversicherungen fungieren als Mantel für die Fonds, innerhalb dessen in Deutschland keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss, solange das Geld in der Versicherung angelegt ist, was dazu führt, dass keine zusätzliche Steuererklärung abgegeben werden muss und während der Laufzeit keine Steuern anfallen. In den Augen der Aufsichtsbehörden ist die Anlage in Fonds und ETFs in einer fondsgebundene Rentenversicherung also unproblematisch, während die gleichen Fonds in einem Depot sanktioniert werden und nicht handelbar sind. Diese Lücke ermöglicht es US-Bürgern, ihr Geld langfristig und profitabel anzulegen. Je nach Anlagehorizont und Gehalt, lassen sich mit einer Rentenversicherung zusätzlich viele Steuern sparen.

    Aufgrund der Vorschriften bieten nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften Fondsanlagen für US-Bürger an und die Anforderungen ändern sich laufend.

    Natürlich ist die Anlage in eine Rentenversicherung nicht für eine kurzfristige Geldanlage gedacht, sondern erfordert einen langfristigen Anlagehorizont. Und ja, die Anlage durch eine Versicherung bringt eine höhere Kostenstruktur als ein Depot mit sich. Zudem bietet eine gute Versicherung nicht nur massive Steuervorteile und zusätzliche Leistungen, sondern vor allem haben Sie keine Arbeit und keine Kopfschmerzen damit.
    Hier ist im Umkehrschluss das dies für Dt. Bürger das Gleiche gilt!

    Hier ist auch eine Gebühr bis 7 % fällig für den Versicherungsvertrag fällig, bei ein Anlagevermögen von 50.000 € sind dies 3.500 € an Kosten.

    Evtl. könnte eine Übertragung innerhalb der Familie hier helfen! Sprich der Kontovertragsinhaber wechselt auf die Eltern, Bruder oder Schwester, allerdings ob die danach wieder zurücktauschen, das steht auf ein anderes Blatt.

    bruno68

  6. Avatar von DerTubert
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    14.12.2024
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    Standard AW: Welche (dt.) Bank akzeptiert für Ihr Aktiendepot Kunden mit US-Bezug

    Vielken Dank BenniG und bruno68,

    vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen und Ratschläge. Ich werde mal schauen was ich damit anstelle.

    Ein Verzicht der Auslandsverwendung schließe ich aus.

    Wo ich "mich" in dem "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern" wiederfinde, ist mir leider auch nicht ganz klar. Denn mein Dienstherr hat klar formuliert, dass ich als endsandter Beamter weiterhin unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig bleibe. Ich habe aber keinen Diplomatenstatus oder ähnliches.

    Es ist jetzt aber deutlich verständlicher, warum die Banken scheinbar querschnittlich ein Problem damit haben. Vielen Dank!

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