Kleinunternehmer: Rentnerin als kurzfristig Beschäftigte einstellen
Liebe Forenmitglieder,
ich habe nebenberuflich ein Kleinunternehmen und möchte zur saisonalen Unterstützung in der Vorweihnachtszeit eine Rentnerin als kurzfristig Beschäftigte einstellen.
Besagte Rentnerin bekommt aktuell eine vorgezogene Altersrente mit Abzügen (Vollrente ab 06/26), hat sonst keine weiteren Einkünfte und ist verheiratet mit einem (noch bis Ende 25) freiberuflich tätigen Rentner.
Bisher habe ich verstanden, dass ich als Arbeitgeber die kurzfristige Beschäftigung bei der Minijob Zentrale anmelden und folgende Abgaben an die Minijob Zentrale zahlen muss:
- 1,1% Umlage 1
- 0,24% Umlage 2
- 0,06% Insolvenzgeldumlage
- Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (muss ich wahrscheinlich bei der BG ETEM, die für mich zuständig ist, nachfragen)
Dazu muss ich - soweit mein Verständnis - aber noch Lohnsteuer abführen und kann wählen nach "individueller Steuerklasse des Minijobbers" oder "pauschale Lohnsteuer i.H.v. 25% zzgl. Soli und Kirchensteuer". Und da hab ich irgendwie Verständnisprobleme: wie und wohin zahle ich das denn? Die Pauschalbesteuerung mit 25% ist wahrscheinlich die bessere Wahl, da besagter Rentner wegen der Berufstätigkeit seines Ehepartners die Lohnsteuerklasse 4 oder 5 hat und das auf jeden Fall mehr als 25% bedeuten würde. Die Rentnerin ist außerdem aus der Kirche ausgetreten, d.h. die Kirchensteuer dürfte ja dann entfallen, oder?
Wenn irgendwer dazu Gedanken und Ideen hat, wäre ich sehr dankbar!
AW: Kleinunternehmer: Rentnerin als kurzfristig Beschäftigte einstellen
Zitat von tneub
Wer macht denn die Lohnabrechnung?
Ich bin Einzelunternehmerin und aktuell noch ohne Mitarbeiter. Daher gibt's aktuell auch keine Lohnabrechnungen. Wenn es soweit ist, mache ich die natürlich.
AW: Kleinunternehmer: Rentnerin als kurzfristig Beschäftigte einstellen
Machst du die oder lässt du die machen? Wenn 2teres kannst du die Fragen natürlich deinem Steuerbüro/Lohnabrechnungsbüro fragen.
Generell muss Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Ich gehe davon aus, sofern es sich tatsächlich um Lohnsteuer handelt, dass das auch hier so ist. Fraglich wäre auch, ob der Soli noch greift. Ob Pauschalversteuerung tatsächlich günstiger ist, kannst du als AG vermutlich gar nicht einschätzen.
Bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten bin ich aber wissenstechnisch raus, so das ich da keine Hilfe bin.
Wegen 3 Monaten extra ein Lohnabrechnungsprogramm anzuschaffen, da lohnt es sich vermutlich eher die 100€ für 3 Monate Lohnabrechnung bei einem Steuerbüro auszugeben und Rechtssicherheit zu haben.
AW: Kleinunternehmer: Rentnerin als kurzfristig Beschäftigte einstellen
Zitat von tneub
Machst du die oder lässt du die machen? Wenn 2teres kannst du die Fragen natürlich deinem Steuerbüro/Lohnabrechnungsbüro fragen.
Generell muss Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Ich gehe davon aus, sofern es sich tatsächlich um Lohnsteuer handelt, dass das auch hier so ist. Fraglich wäre auch, ob der Soli noch greift. Ob Pauschalversteuerung tatsächlich günstiger ist, kannst du als AG vermutlich gar nicht einschätzen.
Bei Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten bin ich aber wissenstechnisch raus, so das ich da keine Hilfe bin.
Wegen 3 Monaten extra ein Lohnabrechnungsprogramm anzuschaffen, da lohnt es sich vermutlich eher die 100€ für 3 Monate Lohnabrechnung bei einem Steuerbüro auszugeben und Rechtssicherheit zu haben.
Ich werde die selber machen, ich hab weder Steuerbüro noch Lohnabrechnungsbüro und brauche das mMn für den Umfang, den mein Geschäft hat, nicht.
Ein Lohnabrechnungsprogramm brauch ich für die Lohnabrechnung einer einzelnen, kurzfristig Beschäftigten sicher nicht - sonst müsste ja auch jeder Privathaushalt, der eine Haushaltshilfe als Minijobber angestellt hat, sich eins anschaffen (was bestimmt nicht der Fall ist).
AW: Kleinunternehmer: Rentnerin als kurzfristig Beschäftigte einstellen
Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf eine ordentliche Lohnabrechnung.
Im übrigen weichen kurzfristige Beschäftigung in der SV von der kurzfristigen Beschäftigung im Steuerrecht ab.
Es kann also durchaus sein, dass du die 25% pauschale Lohnsteuer gar nicht anwenden darfst.
Und Rentner ist nicht gleich Rentner. Achte darauf, welchen Status der Rentner hat.
Das ist ein extrem umfangreiches Thema, für das es nicht umsonst z.B. bei Haufe spezielle Tagesseminare für Lohnabrechner gibt.
Als Arbeitgeber bist du in der Haftung.
Beachte auch, dass du als AG auch noch weitere Pflichten hast bzw. der AN noch weitere Rechte hat. Urlaub/Krankheit/Zeiterfassung/Mindestlohn usw.
Die Bürokratie kennt keine Grenzen und sobald du den 1.AN hast, bist du da voll drin.