ich hab für meinen Sohn vor ein paar Jahren einen Sparplan angelegt. Der ETF läuft ziemlich gut.
Jetzt geht's mir um den Freistellungsauftrag. Wenn ich das richtig versteh, wird die Abgeltungssteuer erst beim Verkauf von ETF-Anteilen berechnet werden.
Heißt im Umkehrschluss, der Freistellungsauftrag würde in diesem Jahr nicht ausgenutzt werden, wenn ich in diesem Jahr keine Verkäufe tätige.
Um den Freistellungsauftrag in Anspruch zu nehmen, müsste ich dann entsprechend dieses Jahr noch ETF-Anteile verkaufen und gleich wieder kaufen.
Liege ich damit richtig, oder kann ich irgendwie den Freistellungsauftrag steuerlich auf den Depotbestand anrechnen lassen?
Falls nicht:
Blöderweise zeigt mir die Bank (DKB) keine Historie an, zu welchen Kursen der monatliche Sparplan ausgeführt wurde. D.h. ich müsste auf gut Glück eine Anzahl an Anteilen verkaufen und wieder kaufen, um den Freistellungsauftrag auszuschöpfen.
Das ist der Nachteil von thesaurierenden Fonds wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird für Kinder mit Freibetrag lieber einen ausschüttenden wählen… und laufen lassen
Aktuell liegt mein Kleiner beim Depot 8.000€ im Plus (ETF läuft bisher 3 Jahre). Nach dem o.g. Link vom Finanzamt liegt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens bei 11.604€. Damit könnte ich den gesamten Betrag dieses Jahr verkaufen und gleich wieder kaufen und das Steuerproblem lösen, sofern ich das richtig verstanden hab.
Gefunden hab ich jetzt die NV 1A. Ich füll das mal aus.
Wenn dein Sohn nun dieses Jahr 8.000 € Einkommen hat, dürfte er darüber liegen und muss sich selbst versichern.
Wenn man von den 8.000 € den Freibetrag von 1.000 € abzieht, landest du bei 583 €, also deutlich über den 505 €, wie es im Text steht.
Also sofern möglich würde ich an deiner Stelle versuchen den Auftrag zurückzurufen und nicht alles verkaufen.