Darlehen

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  1. Avatar von Polla78
    Polla78 ist offline
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    Standard Darlehen

    Hallo kennt jemand einen Markus Seidner ? Hat mir ein Darlehen angeboten ist der seriös? Frage da ich vorher eine Versicherung abschließen Soll für 105 Euro

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Darlehen

    Nein, kenne ich nicht.
    Aber wenn du erstmal Geld bezahlen sollst, bevor du Geld erhältst, dann will der nur dein Geld.

  3. Avatar von Sephir0th
    Sephir0th ist offline

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    Standard AW: Darlehen

    Zitat Zitat von Polla78
    Hat mir ein Darlehen angeboten ist der seriös? Frage da ich vorher eine Versicherung abschließen Soll für 105 Euro
    Eigentlich beantwortet sich das in einem solchen Zusammenhang schon von selbst. Du würdest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem solchen Szenario schlicht Geld verlieren und kein Darlehen erhalten. Die Masche ist bereits ziemlich alt, scheinbar aber immer noch aktiv.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Darlehen

    @Polla78,

    gehen sie unter Vermittlerregister:

    https://www.vermittlerregister.info/recherche?

    Nehmen sie "Mit Name/Anschrift suchen", tragen seine Daten ein und drücken Sie: Starten.

    Wenn sein Name nicht dort auftaucht, werden sie höchstwahrscheinlich verarscht. Sie haben irgendwas zwar abschlossen, werden aber nicht das Darlehn bekommen!
    § 492 b Zulässige Kopplungsgeschäfte
    (1) Ein Kopplungsgeschäft ist zulässig, wenn der Darlehensgeber den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags davon abhängig macht, dass der Darlehensnehmer, ein Familienangehöriger des Darlehensnehmers oder beide zusammen

    1. ein Zahlungs- oder ein Sparkonto eröffnen, dessen einziger Zweck die Ansammlung von Kapital ist, um

    a) das Immobiliar-Verbraucherdarlehen zurückzuzahlen oder zu bedienen,
    b) die erforderlichen Mittel für die Gewährung des Darlehens bereitzustellen oder
    c) als zusätzliche Sicherheit für den Darlehensgeber für den Fall eines Zahlungsausfalls zu dienen;

    2. ein Anlageprodukt oder ein privates Rentenprodukt erwerben oder behalten, das

    a) in erster Linie als Ruhestandseinkommen dient und
    b) bei Zahlungsausfall als zusätzliche Sicherheit für den Darlehensgeber dient oder das der Ansammlung von Kapital dient, um damit das Immobiliar-Verbraucherdarlehen zurückzuzahlen oder zu bedienen oder um damit die erforderlichen Mittel für die Gewährung des Darlehens bereitzustellen;

    3. einen weiteren Darlehensvertrag abschließen, bei dem das zurückzuzahlende Kapital auf einem vertraglich festgelegten Prozentsatz des Werts der Immobilie beruht, die diese zum Zeitpunkt der Rückzahlung oder Rückzahlungen des Kapitals (Darlehensvertrag mit Wertbeteiligung) hat.

    (2) Ein Kopplungsgeschäft ist zulässig, wenn der Darlehensgeber den Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags davon abhängig macht, dass der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag eine einschlägige Versicherung abschließt und dem Darlehensnehmer gestattet ist, diese Versicherung auch bei einem anderen als bei dem vom Darlehensgeber bevorzugten Anbieter abzuschließen.[/U]

    (3) Ein Kopplungsgeschäft ist zulässig, wenn die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde die weiteren Finanzprodukte oder -dienstleistungen sowie deren Kopplung mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nach § 18a Absatz 8a des Kreditwesengesetzes genehmigt hat.
    Demnach wäre die Versicherung schon vorab "Null und nichtig" und führt nicht zum gewünschten Darlehn!

    Bitte wenden Sie sich lieber ab, denn wer die gesetzlichen Bedingungen nicht kennt, kann kein zugelassener Vermittler, selbst bei einer Bank nicht sein.

    bruno68

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