Hallo Zusammen,
wir planen innerhalb der nächsten 6 Monate in eine andere Stadt zu ziehen und dort ein Haus oder eine größere Wohnung zu kaufen. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit dem Thema Pfandtausch beschäftigt. Wir würden gerne unsere im Jahre 2021 erworbene ETW verkaufen und den Kredit auf das neue Objekt "umlegen".
Folgende Situation:
Eigentumswohnung:
derzeitiger Verkaufswert: 250.000
Offener Kredit: 170.000 (Zins: 0,88%)
Neues Haus:
angenommener Kapitalbedarf: 500.000
Wenn unsere Bank dem Pfandtausch zustimmt, ergibt sich folgender zusätzlicher Finanzierungsbedarf:
500.000 - 170.000 = 330.000
Nun zu meiner konkreten Frage:
Angenommen, das neue Haus stellt eine ausreichende Sicherheit für den Kapitalbedarf dar, wie wird der Verkaufserlös über 250.000 behandelt?
Wäre es theoretisch möglich, dass wir von dem Verkaufserlös nur einen Teil, z.B. 100.000, als EK in das neue Haus einfliessen lassen? Und wenn ja, was passiert mit dem Restbetrag? Dieser steht einem doch nicht zur freien Verfügung oder doch?
Ich habe nun schon echt viele Artikel zu dem Thema gelesen, allerdings habe ich noch nichts gefunden, was etwas Licht ins Dunkle bringen könnte.
Freue mich über eure Antworten und Gedanken dazu.