Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Hallo Ihr Lieben,
ich habe im Moment das Depot für unseren dreijährigen Sohn als Depot auf meinen Namen laufen. Ich spare hier seit der Geburt monatlich 250€ in einen World ETF ein. Stand heute hat Depot einen Wert von 10.000€
Ich überlege im Moment um Steuern zu sparen, ein eigenes Juniordepot für ihn anzulegen aber dabei sind bei mir ein paar Fragen aufgekommen und ich hoffe ihr könnt mir helfen für Klarheit zu sorgen.
Thema 1) Nachteile Bafög und Familienversicherung
Es werden ja immer die Nachteile Bafög und eigener Krankenkassenvertrag angeführt bei einem eigenen Depot, wenn das Vermögen des Kindes bestimmte Grenzen überschreitet. Wenn wir gemeinsam aber mehr als 100.000€ im Jahr verdienen, hätte unser Sohn doch wahrscheinlich sowieso keinen Anspruch auf Bafög oder? Also zumindest für ein Erststudium nach dem Abi oder sehe ich das falsch?
Die Grenze für die kostenlose Familienversicherung liegt bei 6.300€ jährlich. Um das zu erreichen müsste das Depot einen Wert von gut 300.000€ haben wenn man 2%!Dividendenausschüttung annimmt. Ich zahle monatlich wie gesagt sein Kindergeld ein und wenn ich eine durchschnittliche jährliche Wertsteigerung von 7% annehme würde das erst im 30. Jahr eintreffen und damit kann er eh nicht mehr familienversichert werden. Sehe ich das richtig?
Thema 2) Richtiger Zeitpunkt für Wechsel zu Depot auf den Namen meines Sohnes
Wenn ich selbst meinen Freibetrag von 2.000€ (verheiratet) bisher nicht überschreite, also inklusive seinem Depo, das noch auf meinem Namen läuft, dann gibt es aktuell doch noch gar keinen Grund ein eigenes Depot auf seinen Namen oder? Es reicht doch wenn ich das Depot in ein Depot auf seinen Namen übertrage, wenn ersichtlich ist, dass wir die 2.000€ Freibetrag überschreiten werden oder?
Sorry dass es nun doch etwas länger geworden ist. Ich hoffe ich kann trotzdem auf eure Hilfe hoffen.
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
@Markus1978,
es stellt sich immer wieder diese oder ähnliche Fragen immer wieder!
Wann muss mein Kind sich selbst krankenversichern?
Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist zeitlich begrenzt. Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, bei nicht erwerbstätigen Kindern mit der Vollendung des 23. Lebensjahres.
Wann fliegt man aus der Familienversicherung?
Gibt es Einkommensgrenzen für die Familienversicherung? Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2024 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 505 Euro, ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.
Und direkt antworten: "Nun, es muss sich gefragt werden, was soll erreicht werden? Soll das Kind ein Leben ohne Arbeit oder an der Kippe zu sozialen Abstieg leben?
Eine wichtige Frage ist: "Soll ich das Kind so finanziell ausstatten, dass es später möglicherweise wohlhabender wird als ich selbst je erreicht habe? Wenn ich jährlich 20.000 € spare, dann sollte man sich fragen, wie ist es besser?
Die pauschale Steuer von 25 % vom Gewinn? Oder durch einen Versicherungsmantel, diese Steuer vermeiden?
Zum Thema Bafög
Nun haben Sie die 100.000 € EK jährlich ist das Bafög völlig daneben! Ob man dann den Darlehnanteil denn noch bekommt, nun wenn man Betriebswirt wird, also nach dem Master, wird man dies eher zum Kotzen finden. Wenn man halt brotlose Kunst studiert, sind die Schulden völlig egal.
So ist dies auch in der Vermögensbildung:
Entweder persönlich (direkter Zugriff) oder über eine GmbH oder über einen Versicherungsmantel erfolgt die richtige Vermögensbildung!
Alles hat Vor- und Nachteile:
Aber wenn da hinzurechnet das Lebensrisiko eines Kindes, kommt es eher zu einer hybriden Vermögensbildung, mit einer biometrischen Absicherung infrage.
Wo im Schadensfall das Kind noch für eine Unfall- oder SBU-Versicherung infrage kommt, mit einer Rente von bis 2.000 € bis zum Renteneintritt monatlich versicherbar ist!
Beispiel: Versicherung mit einem Depotbetrag von 15 Jahre Laufzeit mal 100 € sind 18.000 € Einlage, Ablauf mit den 67 Lebensjahr in 64 Jahren in Jahr 2088 mit 35 Jahren Rentengarantie.
Da brauchen sie nur mit 5 % p.a. zu rechnen! Bedeutet bei Volleinzahlung: 18.000 € mal 1,05 hoch 64, danach weiter mit Summe x-mal 1,05 hoch 35 und der Rest wird an die Enkel und Ururenkel vererbt!
Mit nur zwei Unterschriften! Null Steuern, null PKV oder GKV-Pflicht des Kindes! Aber mit Eintrittsmöglichkeit in bestimmte Versicherungsarten, bei Nichtversicherbarkeit des Kindes!
Wie gesagt, solange Sie kein Geld entnehmen, kann man die Vermögensbildung durch den Freibetrag steuern. Aber übersteigt das Vermögen bestimmte Vermögenspunkte, muss man sich die Frage stellen: ""Bin ich gegen Körperschäden, besser absichert? Wenn nicht, kann ich, mich versichern und zusätzlich eine Vermögensbildung, die Steuer- und Sozialabgabenfrei während der Versicherungszeit bilden?
Und ist möglich, die Ablaufleistung möglicherweise völlig oder nur Ertragsanteil besteuert zu erhalten?
Ja, diese Produkte gibt es, aber nur bei sehr wenigen Vermittler und Versicherer. Aber dafür muss die Bonität des Kunden auch stimmen! Und auch dies zu verstehen, was abläuft.
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Hallo bruno,
vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort aber ich bin mir nicht ganz sicher auf was du genau geantwortet hast! Ich möchte Geld für mein Kind über einen ETF Sparplan anlegen und hatte dazu konkrete Fragen. Alles andere überlege ich zu einem späteren Zeitpunkt (Unfallversicherung ist aber bereits vorhanden).
Auch wenn ich etwas ausgeholt habe, waren meine beiden Fragen doch sehr spezifisch. Ich fasse sie noch mal zusammen, vielleicht hilft das bei der Beantwortung
1. Nachteile eines Kinderdepots bezüglich Bafög und Familienversicherung: Besteht überhaupt ein Nachteil für den Bafög-Anspruch, wenn das Familieneinkommen über 100.000 € liegt? Und ist die Familienversicherung betroffen, wenn das Depot erst im 30. Jahr die Ertragsgrenze für eine eigene Versicherung erreicht?
2. Richtiger Zeitpunkt für den Depotwechsel auf den Namen des Kindes: Ist es sinnvoll, das Depot erst dann auf den Namen des Kindes zu übertragen, wenn der eigene Freibetrag von 2.000 € überschritten wird?
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Bruno ist der Forentroll und beantwortet immer ungestellte Fragen auf irgendwelche wilden Annahmen. Am Ende landet man immer in der Insolvenz.
Einfach ignorieren.
Einen Rat zu geben ist schwierig, ich kanns nur sagen, wie wir es gemacht haben und was wir uns dabei gedacht haben.
Generell haben wir das Sparen fürs Kind zweigeteilt
Zum einen haben wir ein Kinderkonto und ein Depot direkt zur Geburt fürs Kind angelegt. Was dem Kind gehört, kann keiner mehr wegnehmen. Da ist es egal, ob sich z.B. die Eltern trennen. Dort kommen Geldgeschenke und eine kleine monatliche Rate von uns drauf. Der Nachteil ist aber auch, mit 18 kann er damit machen, was er möchte, egal ob das die Eltern gut oder schlecht finden. Deshalb ist der Sparbetrag mit 50€ auch überschaubar.
Hat aber auch den Vorteil, das je nach Verdienst der Eltern Bafög vielleicht möglich ist und unser Sparerfreibetrag entlastet wird.
Für sinnvolle Investitionen (Wohnung/Auto/Studium/Führerschein) wird er aber noch weitere Unterstützung aus unserem angesparten Vermögen bekommen.
Dagegen sehe ich nicht ein z.B. Drogen zu finanzieren. Da wir momentan noch Haus abzahlen, haben wir noch kein separates Depot. Das sollte sich aber dann in den nächsten 1-2 Jahren dann erledigt haben. Dann sollte monatlich deutlich mehr übrig bleiben und wir können die restlichen 6-7 Jahre nochmal deutlich mehr sparen.
Hier müssen wir dann nochmal schauen, ob wir dann ein extra Depot fürs Kind auf unseren Namen anlegen oder das weiterhin alles über ein Depot laufen lassen und dann einzelne Zuschüsse zu Investitionen zu geben, statt das Depot zu übertragen.
Zu deinen Fragen:
Gesetzgebung (egal ob Steuer, SV oder Bafög) verändert sich und 15 Jahre bis zur 18 sind eine lange Zeit.
Ob das was du jetzt entscheidest in 15 Jahren noch Bestand hat, weiß man nicht.
Deshalb bin ich auch den Mittelweg gegangen. Das macht es leichter nach der einen oder anderen Seite abzuweichen und auf veränderte Gesetzgebung zu reagieren.
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Hi tneub!
Danke dir für deine Antwort und einen guten Input! Ich glaube dass ist eine sehr gute Idee, das ganze einfach in zwei Töpfe zu verteilen. So werden wir es jetzt auch machen. Wo hast du denn dein Juniordepot und bist du zufrieden?
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Hallo ich habe das bei meinen 4 Kindern auch so gemacht
Sie haben jeweils ein Depot und Tagesgeld auf ihren Namen und ein Depot und Tagesgeld auf meinen Namen die Verwandten können sich aussuchen worauf sie überweisen wollen und wann sie das Geld erhalten sollen direkt mit 18 oder erst später. Das Depot und die Tagesgelder habe ich so angelegt, dass jedes Kind einen eigenen WORLD Fonds und ein Tagesgeld mit guten Zinsen. hier werden die Gelder gesammelt und ab einen gewissen betrag immer ins Depot überführt.
Es ist somit sicher gestellt, dass der Wunsch wann das Kind das Geld erhalten soll so umgesetzt wird. Soll das Kind das Geld gleich für etwas nutzen bekommt es in bar übergeben.
Anhand der Einzahlungen kann ich aber sagen, dass das meiste Geld auf das Depot auf meinem Namen eingeht, direkt gefolgt von direkten Geldgeschenken.
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Wir haben uns vor 11 Jahren für das kostenlose Kinderdepot der Comdirect entschieden und am Depot bisher nix geändert. Damals hatten wir uns als ETF Neulinge für eine 2 ETF Strategie aus 2/3 World und 1/3 Dax entschieden. Das hätte ich heute anders gehandhabt. Mittlerweile läuft glaub ich auch nur noch der World. Da fällt mir aber ein, dass ich die Freibeträge mal nutzen könnte, um umzuschichten.
Ob das Depot von Comdirect immer noch eine sinnvolle Entscheidung wäre, wenn wir es jetzt eröffnen würde oder ob es mittlerweile bessere Angebote für Kinder z.B. bei Neobrokern gibt, weiß ich nicht.
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
Danke euch vielmals für euren Input! Wir haben uns jetzt entschieden nur einen kleinen Teil in ein eigenes Depot für ihn zu packen und den Rest weiterhin bei uns zu belassen!
AW: Kinderdepot - Nachteile Bafög und Familienversicherung
@Markus1978,
leider fehlt ihnen, das entsprechende Fachwissen, wovon man bei einem EK von 100 T€ eigentlich ausgehen muss.
Grundsätzlich sollte/kann eine Vermögensbildung sich oberhalb der Inflation bilden, zu dem muss ab 1.001 €, die Vorabsteuer und die Pauschalsteuer hinzuverdient werden! Denn sonst findet keine Vermögensbildung statt, sondern nur eine Selbstverarmung.
Wenn Sie selber die 15 Jahre, die 250 € monatlich anlegen, ergibt dies 180 mal 250 € runde 45.000 €. Denen ständen die Faktoren 1,345 Zinsen versus 1,58 Inflation gegenüber, aus den 45.000 € während 60.000 € Vermögen entstanden, deren tatsächlicher Wert wäre aber nur noch 32.432 €, ein innerer Geldwertverlust von 27.500 €!
Damit wäre nicht mal ein Studium möglich, denn die ersten 36 Monate eines Studiums kosten heute schon 1.300 bis 1.500 € total monatlich und deren Kosten steigen eher in der Inflationsrate.
Auch die Freibeträge für Bafög sind erheblich abhängig vom Staat, ist die Staatskasse leer, nun ja werden die Vermögensverhältnisse als Freibetrag nicht angehoben! Bleibt der Zuschussanteil vom Bafög verschlossen.
Leider verbleiben die Eltern lieber, dass ihre Kinder in Abhängigkeit bleiben, als, dass sie selber ihr eigenes Vermögen aufbauen können. Denn es ist leichter, mit 60 Jahren Laufzeit ein Vermögen aufzubauen als später, mit den letzten 30 bis 40 Jahren.
Auch widerspricht sich selbst!
Die Grenze für die kostenlose Familienversicherung liegt bei 6.300 € jährlich. Um das zu erreichen, müsste das Depot einen Wert von gut 300.000 € haben, wenn man 2 %! Dividendenausschüttung annimmt. Ich zahle monatlich wie gesagt sein Kindergeld ein und wenn ich eine durchschnittliche jährliche Wertsteigerung von 7 % annehme, würde das erst im 30. Jahr eintreffen und damit kann er eh nicht mehr familienversichert werden. Sehe ich das richtig?
Nein,
a) Die kostenlose Familienversicherung endet aktuell bei 505 €/ 6060 € jährlich, nicht bei 6.300 €. Selbst ein Minijob endet die Grenze bei 538 € / 6.456 €. Es gilt nicht als Gesamtbetrag in einem Monat, sondern nur ein 1/12, also nur monatlich.
Dass jeder verstrichene Monat, bringt kein nachträglicher Vorteil.
b) nicht die 2 % Dividenden, sondern die 7 % sind als Einkommen anzusehen!
Demnach ist schon mit ein Vermögen von 87.000 € mit 7 % bei Zinseinnahmen von 6.090 €, abzüglich 1.000 € Freibetrag, 5.090 € davon 25 % Steuer 1.018 €. Einkommen 5.070 Netto
Demnach erwächst dem Kind eine Sozialpflicht oberhalb von 88.000 € bei jährlich 7 % p.a. Wertzuwachs.
Ich möchte mein Kind freiwillig versichern. Wie hoch ist der Beitrag?
Liegt - wie in den meisten Fällen - kein eigenes Einkommen vor (zum Beispiel Mieteinnahmen), beträgt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung 179,11 Euro. Dazu kommen 40,06 Euro pro Monat für die Pflegeversicherung (2024).
220 mal 12 Monate sind 2.640 € GKV jährlich! Rechnet man zusammen: Mindestens Steuer 1.018 € p. a. + GKV 2.640 € sind 3.658 € jährliche Kosten, schon das übersteigt die Sparrate!
Natürlich rechnet man, dass sich schön und meint der Freibetrag bleibt steuerfrei, nur allerdings, wenn das Kind keine eigene Steuererklärung abgibt.
Damit fällt aber das Kind bei den Eltern steuerlich heraus, es entfällt auch der Freibetrag in voller Höhe bei dem Eltern, was bis zu 3.600 € mehr Steuer jährlich für die Eltern bedeuten würde.
Die Steuerersparnis des Kindes entfällt schlichtweg, weil es gar nicht Steuer zahlen muss. Wegen zu wenig EK, aber die Eltern zahlen mehr, weil das Kind deren Kindergeld und Steuerfreibetrag entfällt!
Eine Steuergleiche würde das Kind mit seinen Eltern erreichen, wenn dies selber vor dem 18. Lebensjahr ein jährliches EK von 50.000 € erzielt. Davor würde das EK des Kindes die jährliche Differenz der Familie nur verringern. Die bisherigen Vorschläge würden das Einkommen der Familie um bis zu 7.100 € jährlich mindern bzw. mehr kosten. Und das auf mindestens 15 Jahre oder länger!
Es tut schon sehr weh, wenn man sieht welche Vorschläge gemacht werden, die zu Vermögensschäden (mindestens 105.000 €) beim Fragenden angerichtet werden.