Hi in die Runde!

Nachdem ich in den ersten 5 Berufsjahren einen großen Teil meines Gehalts in Indexfonds investiert habe, suche ich nach einer Stadt-Immobilie zur Eigennutzung und habe nun tatsächlich ein vielversprechendes Objekt in Aussicht. Die Immobilie ist so beschaffen, dass ein Teil baulich komplett abtrennbar wäre, mit zwei separaten Zugängen direkt hinter der "Wohnungstür". Meine Überlegung ist daher:

-Ein kleines Bad und eine Küchenzeile einzubauen, den Bereich zu möblieren und für 90 Tage im Jahr bei AirBnB anzubieten (Kurzzeitvermietung... In meiner Stadt greift das NRW-Wohnraumstärkungsgesetz. Ohne zu tricksen, kommt man leider nicht über die 90 Tage hinaus)
-Den Rest des Jahres den separaten Bereich befristet zu vermieten (Grund: Eigenbedarf nach Ablauf des Befristungszeitraumes...)

Allerdings bin ich mir trotz Recherche leider unsicher, ob dann nur die 90 Tage AirBnB-Vermietung als "Kurzzeitvermietung" gelten, oder auch z.B. ein zusätzlicher befristeter Mietvertrag (z.B. nach Semesterstart Oktober-April). Das scheint ein "Graubereich" zu sein. Hat hier vielleicht schon jemand Erfahrungen gemacht, die er teilen möchte? Habe ich gegebenenfalls andere relevante Punkte übersehen?

Merci vorweg und einen entspannten Dienstag!

K.