Hallo,
Wir haben aufgrund der separaten Ausweisung vom beweglichen Inventar im Kaufvertrag Probleme mit der Bank und ich hoffe, dass mir jemand hier im Forum Tipps in der Situation geben kann.
Im Folgenden führe ich einmal ausführlich den bisherigen Ablauf auf:
Wir haben vor kurzem beim Notar einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben.
Wie uns von verschiedenen Seiten geraten wurde, haben wir im Kaufvertrag bewegliches Inventar im Kaufvertrag separat ausgewiesen, um die Grunderwerbsteuer im optimalen Fall zu mindern.
Die Finanzierung läuft über eine Direktbank und wurde über einen unabhängingen Finanzvermittler vermittelt.
Nun haben wir nach Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Kopie des Kaufvertrages an die Bank geschickt.
Die Bank hat uns daraufhin in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass der im Kaufvertrag genannte Kaufpreis der Immobilie von der ursprünglich beantragten Kredithöhe abweicht (da Kaufpreis des Hauses minus separat ausgewiesenes Inventar).
Aus diesem Grund "rutschen" wir in eine schlechtere Fianzierungsstufe (sprich höherer Zinssatz), da unser Eigenkapital nicht mehr zu einem bestimmten Prozentsatz eigenfinanziert wird.
Von der Bank werden uns nun zwei Möglichkeiten angeboten:
- Mehr Eigenkapital einbringen, um in der Stufe und den ursprünglichen Zinssatz behalten zu dürfen,
- schlechteren Zinssatz akzeptieren.
Nun haben wir vom Notar eine Berichtigung des Kaufvertrages erhalten, in der das bewegliche Inventar ausgenommen wurde.
Diesen habe ich bei der Bank eingereicht und hoffe, dass wir unseren alten Zinssatz beibehalten können.
Nun meine Fragen:
Bei der Direktbank habe ich keinen direkten Ansprechpartner und Kommunikation läuft nur einseitig über das Bank-Portal. Deshalb muss ich derzeit auf eine Rückmeldung (wahrscheinlich auf dem Postwege) warten ohne zu wissen, wann diese kommt und wie diese ausfallen wird.
Hat hier jemand schon einmal dieses Problem gehabt bzw. weiß, ob mit dem berichtigten Kaufvertrag die Möglichkeit besteht, den alten Zinssatz zu bekommen?
Oder ist es Aussichtslos, auf Kulanz der Bank bei einem rückwirkend geänderten Kaufpreis zu hoffen?
Vielen Dank