[Kleinunternehmen mit USt.] Wie soll ich Barzahlungen handhaben?

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  1. Avatar von mUck0
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    Standard [Kleinunternehmen mit USt.] Wie soll ich Barzahlungen handhaben?

    Ich sollte bald im Fitnessbereich unterwegs sein (Gewerbe mit USt.). Ich werde Gruppen Workouts anbieten. Die Leute interessieren sich über die Möglichkeit, dabei auch bar bazehlen zu können.

    Ich gehe davon aus, dass ich vor Ort keine Rechnungen ausstellen muss? Wie soll alles am Ende eines Monats aussehen, wenn wir so ein Szenarion berücksichtigen:
    * ein Workout kostet z.B. 10 €
    * da ist auch Umsatzsteuer enthaltet - die USt. steuer muss ich ans FA übertragen, richtig?
    * in einem Monat hat an meinen Gruppenworkouts insgesamt 20 verschiedene Leuten teilgenommen
    * insgesamt 7 davon haben an verschiedenen Tagen barbezahlt

    Danke im Voraus!

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: [Kleinunternehmen mit USt.] Wie soll ich Barzahlungen handhaben?

    Ich vermute mal, du hast eine offene Ladenkasse und keine Registrierkasse.
    Meines Erachtens hast du ein Kassenbuch zu führen, in welchem du täglich deine Bareinnahmen und -ausgaben aufzuschreiben hast.
    Mit den neuen Bestimmungen zur Kassenführung wurde vor ca. 2 Jahren für bestimmte Umsätze auch eine Einzelaufzeichnungspflicht eingeführt. Deshalb muß der Friseur z.B. auch die Namen seiner Kunden erfassen. Für Umsätze wo das nicht möglich ist. z.B. Eisladen, gibt es Ausnahmen.
    Da dir deine Kunden namentlich bekannt sind, fällst du vermutlich auch unter die Einzelaufzeichnungspflicht, da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher, ob das auch bei der offenen Ladenkasse so ist.

    Aus meiner Sicht müsste dafür auch eine Quittung für jeden Kunden reichen. Du kannst natürlich auch Rechnungen schreiben.


    Aus der Summe der Einnahmen ist die Umsatzsteuer rauszurechnen. Das ist dann die Bemessungsgrundlage (§!0 USTG) für Umsatzsteuervoranmeldung. Darauf wird dann die Ust nach §12 USTG ermittelt.
    Aus deinen Ausgaben kannst du die Umsatzsteuer als Vorsteuer nach § 15 USTG in der Voranmeldung gegenrechnen.
    Beachte aber, dass nicht überall Umsatzsteuer enthalten ist. (z.B. Versicherung/Steuern /teilweise Vermietung)

    Das was dann übrig bleibt ist die Zahllast, die du ans Finanzamt abführen musst.


    Gibt es einen Grund, warum du unbedingt ein Gewerbe mit UST angemeldet hast? Wäre bei Umsätzen mit Privatpersonen die Kleinunternehmerregelung zu Beginn nicht sinnvoller gewesen oder hast du viele Investitionskosten?

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