Suche kurzfristig - Risikokapitalgeber, hohe Rendite.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige kurzfristig einen Kredit, in Höhe von 30.000,00 EURO Dieser wird für 2-3 Wochen benötigt, als Kaution für eine Sicherheits und Compliance-Überprüfung. Diese Kaution wird nach erfolgter Überprüfung vollständig zurückgezahlt. Ich bin bereit, 45.000,00 EURO zurückzuzahlen.
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Banken vergeben kurzfristige Kredite. Das ist ihr Geschäft ohne verwertbare Sicherheiten wird dir aber keiner einenkredit geben bei 30.000€ muss du was besitzen was mindestens 90.000€ wert ist und sehr leicht zu verwerten wäre….
Bei der Summe wären Goldbarren im Wert von 90.000€ die als Sicherheit in echt übergeben und geprüft werden als etwas was man leicht verwerten könnte….
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Da könnte man den Goldbarren genausogut als Kaution hinterlegen....
Ich bezweifel aber, das der TE derartige Sicherheiten anbieten kann und in dem Fall ist man am besten mit dem Ratschlag beraten : "Wenn das Angebot zu schön ist um wahr zu sein, ist es das auch!"
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@hardy2030, beschreiben Sie mal bitte im Detail ganz genau um was es bei Ihnen geht.
Die Story hinter Ihrem Vorhaben
Wer bekommt das Geld? Inland Ausland?
Was machen Sie beruflich?
Und so weiter.
Denke mal es gibt einige die gerne EUR 15.000 verdienen möchten.
Doch hier gibt es viel zu wenige Informationen über das Vorhaben und so weiter...
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@Bankkaufmann,
Scheinbar dienen die 30.000 € für eine GmbH Gründung. Die ersten 25.000 € für den Notar, die restlichen 5.000 € sind für die Gebühren, Nebenkosten.
Allerdings erschein mir der Herr hardy2030 nicht unbedingt das Rechengenie zu sein, wie es als Unternehmer zwingend pflicht wäre.
Denn kein Unternehmer prasst so mit seinen Vermögen!
Auch versteht Hardy2030 nicht, dass kaum einer soviel Bargeld sofort hat! Dementsprechend dauert es, selbst wenn man gewillt ist! Denn um soviel Geld bar abzuheben, da muss man schon zu Bankschalterstunde, mit dem Koffer kommen, um die 150 Scheine zu je 200 € je 1,2 g abzuheben.
Allerdings sollte man vorher mitteilen, dass man Bargeld abholen muss. Denn in den Geldautomaten steckt zwar viel Geld, aber wer will sich im Schalterraum zuschauen lassen, wie man das Geld aus den Automaten zieht! Und der mögliche Faustschlag auf den Kopf, nun ja, Gesund ist auch nicht.
Auch können viele gar nicht, das Geld abheben, siehe Bankautomat, weil diese nur ein Online Konto haben. Da geht das Geld abheben, bis max. 200 € beim Einkaufen.
Damit geht die Möglichkeit, des großen Bargeldbetrag zu erhalten, technisch gegen null.
Folgerichtig muss ein schriftlicher Darlehnsvertrag fixiert werden, um die Umsatzsteuer zu entgehen. Und zweitens wechselseitig ein Beweis für das Geld in Höhe 30.000 € zu haben, um keine EK-Steuer
zu bezahlen.
Einzig die Zinsen, wenn diese bezahlt werden, sind ja steuerpflichtig, nicht das man als Empfänger der Zinsen ein Problem bekommt. Wenn der andere, über seinen Steuerberater, die Zinskosten als Betriebsausgabe angibt, um die 15.000 € zusätzlichen Steuern zu sparen.
Und bei dem Zinssatz, indessen eigentlich dieses niemals rechtlich durchsetzbar, denn wie heißt es im §
§ 291 Wucher StGB
(1) 1 Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen, 2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2 Wirken mehrere Personen als Leistende, Vermittler oder in anderer Weise mit und ergibt sich dadurch ein auffälliges Missverhältnis zwischen sämtlichen Vermögensvorteilen und sämtlichen Gegenleistungen, so gilt Satz 1 für jeden, der die Zwangslage oder sonstige Schwäche des anderen für sich oder einen Dritten zur Erzielung eines übermäßigen Vermögensvorteils ausnutzt.
(2) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. ² Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen lässt.
Auch
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Die Laufzeit ist einfach zu kurz dafür und der Gewinn zu hoch!