ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung, unter der ich als Freiberufler arbeite. Das bedeutet, dass ich keine Umsatzsteuer erhebe, abführen muss und somit auch keine Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung einreichen muss.
In diesem Jahr habe ich mich als Freiberufler selbstständig gemacht und Google Ads geschaltet. Von Google Ads erhalte ich eine Netto-Rechnung mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Meine Frage ist nun: Reicht es, wenn ich im nächsten Jahr lediglich eine Umsatzsteuererklärung abgebe, oder muss ich automatisch auch eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen? Die Google Ads habe ich zu Beginn des Jahres geschaltet und seitdem nicht mehr, daher wäre eine Voranmeldung ohnehin zu spät. Es handelt sich dabei um einen geringen Betrag von maximal 100 € Umsatzsteuer, die ich eventuell abführen müsste.
Zusammengefasst: Ist es ausreichend, nur eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, oder bin ich verpflichtet, auch eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen, obwohl ich als Kleinunternehmer agiere?
Soweit ich mich an ein Steuerseminar erinnern kann, musst du die Ust daraus quartalsweise abführen. Vorsteuer kannst du dir nicht ziehen.
Hier kann man aber durchaus auch mal beim Finanzamt nachfragen, wenn du keinen Steuerberater hast.
Respekt, das du das als steuerlicher Laie überhaupt erkannt hast. Das dürfte bei den meisten durchrutschen und dann zur Nachzahlung bei der Betriebsprüfung führen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Thema ist für mich von großer Bedeutung, und ich investiere viel Zeit, um alles korrekt zu erledigen. Im Internet findet man zahlreiche Meinungen: Einige behaupten, es sei ausreichend, die Umsatzsteuererklärung einzureichen, während andere sagen, dass auch eine Voranmeldung erforderlich ist.