Ich bin 34, ledig ohne Kinder & übe zwei Tätigkeiten aus:
1. Minijob (Einkommen mtl. ca. 500€)
2. Midijob (Einkommen mtl. ca. 1600 € brutto)
Meine Frage:
Kann ich selbst auswählen welcher Job in welche Steuerklasse fällt? Ist es so zum Beispiel möglich den Minijob in Steuerklasse 6 einzuordnen und den Midijob in Steuerklasse 1? Oder wird das zentral vom Finanzamt bestimmt?
da will wohl der AG keine Sozialabgaben bezahlen. Denn die Steuerklasse 6 ist Sozialabgabefrei, was für ein AN nicht zulässig ist! Nur wenn man zwei gleichwertige Jobs hat, kann man die Kombi 1 und 6 wählen.
Nicht aber ausschließlich die Stkl. 6, da läuft etwas schief!
Bitten Sie ihr Arbeitgeber, das zu seiner eigenen Strafverfolgungsgefahr abzuändern. Allerdings, ob sie dann noch ein Arbeitsplatz weiterhin behalten ist eher zweifelhaft!
Denn wenn dies nur ein AG ist, ist ihre Beschreibung eine sogenannte Arbeitsplatzaufspaltung.
Bruno bitte ignorieren, er ist der Forentroll. Die Steuerklasse 6 ist nicht sozialabgabenfrei, sondern sagt nur aus, dass es sich um ein 2. AV handelt und damit höher besteuert wird.
Okay, dennoch hab ich schon einige Informationen durch Eure Antworten sammeln können. Meine Lage ist wie gesagt dass ich (34, ledig, kinderlos) einen Minijob habe (mtl. Verdienst durchschnittlich 500 €) & dazu einen Midijob (mtl. Verdienst durchschnittlich 1600 €). Sonst KEIN weiteres Einkommen.
Und mir wurde jetzt im September im Midijob mit Steuerklasse 6 abgerechnet was lt. Euren Informationen falsch sein muss. Das heißt ich kontaktiere jetzt zwecks Klärung meinen Arbeitgeber oder das Finanzamt?
Du müsstest mit beiden AG sprechen. Der 2. muss mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Wenn du den ersten nicht informierst, dass der Minijob pauschal versteuert werden soll, dann bleibt dem 2. AG nix anderes übrig.Ob das für die Vergangenheit noch heilbar ist, weiss ich nicht.
Ja, bei beiden Arbeitgebern fragen. Änderung der Steuerklassen für die Zukunft ist problemlos, für die Vergangenheit dann über die Steuererklärung.
Finanzamt hilft sicher auch und beantwortet die Fragen zum ändern der Steuerklasse.
Der Midijob muss in die Steuerklasse 1. Dieser Arbeitgeber muss der Hauptarbeitgeber sein.
Beim Minijob muss der AG die Pauschalabgaben zahlen, dann ist dieser steuerfrei bis 538 Euro und wird auch nicht in der Steuererklärung angegeben.
Dachte verschiedene Mini-/Midijobs werden immer zusammen betrachtet und dass man in Summe die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten darf?
Dachte verschiedene Mini-/Midijobs werden immer zusammen betrachtet und dass man in Summe die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten darf?
In der Konstellation des Threaderöffners nicht.
Hauptarbeitsverhältnis - Midijob
Nebenbeschäftigung - Minijob ( einer )
Siehe zb. hier : Kann man Mini und Midi kombinieren?