Wie geht die Bank bei fälschlich verursachten Onlineüberweisungen vor?

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2Antworten
  1. Avatar von Kolas
    Kolas

    Standard Wie geht die Bank bei fälschlich verursachten Onlineüberweisungen vor?

    Hallo Leute, habe folgende Frage an Euch:
    Wie geht die Bank bei fälschlich verursachten Zahlendrehern insbesondere bei Onlineüberweisung vor? Ich habe mal einen großen Betrag auf diese Art und Weise verloren und mich mit meiner Bank ganz schön angelegt, aber es hat zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis geführt.
    Hat jemand auch diese Erfahrung gemacht?
    Wie ist die Gesetzeslage?

    Kolas

  2. Avatar von Rimic
    Rimic

    Standard AW: Wie geht die Bank bei fälschlich verursachten Onlineüberweisungen vor?

    Zitat Zitat von Kolas
    Hallo Leute, habe folgende Frage an Euch:
    Wie geht die Bank bei fälschlich verursachten Zahlendrehern insbesondere bei Onlineüberweisung vor? Ich habe mal einen großen Betrag auf diese Art und Weise verloren und mich mit meiner Bank ganz schön angelegt, aber es hat zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis geführt.
    Hat jemand auch diese Erfahrung gemacht?
    Wie ist die Gesetzeslage?

    Kolas
    Nach meinem Kenntnistand muß die Bank bei fälschlich verursachten Zahlendrehern nicht dafür haften. Es besteht keine Gesetzesgebung für solche Fälle, deswegen fühlen sich auch die Banken nicht verantwortlich für diese Irrtümer.

  3. Avatar von Man2009
    Man2009

    Standard AW: Wie geht die Bank bei fälschlich verursachten Onlineüberweisungen vor?

    Da ich selber öfters Überweisungen über das Internet tätige, hatte mich schon mal mit dieser Angelegenheiten befaßt. Leider gibt es keine zuständige Stelle die diesem irrtümlich verursachten Fehler nachgeht. Ein Tippfehler und schon ist das Geld weg. Auf jeden Fall sollten Sie sich das Verfahren ein zweites Mal anschauen bzw. kontrollieren.
    Natürlich ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß die Person, die den Betrag fälschlich erhalten hat, es wieder zurück erstattet. Ist aber ganz dem Gewissen des Jenigen überlassen!

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