Verwendungszweck eines Darlehens veränderbar und übertragbar auf anderes Objekt?
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken eine Ferienimmobilie "A" aus einer Erbschaft für mich zu erwerben und das Geschwisterteil mit ca. €180.000,- auszuzahlen.
Mit etwas Nebenkosten würde ich dann €200.000,- aufnehmen.
Als Verwendungszweck für das Darlehen würde dann wahrscheinlich "Kauf einer Ferienimmobilie A" eingesetzt werden.
Die gezahlten Zinsen auf das Darlehen könnte ich logischerweise so von der Steuer absetzen.
Wenn ich nun diese Immobilie "A" wieder verkaufe und mir eine andere Ferienimmobilie "B" kaufe, kann dann der Verwendungszweck von "A" auf "B" geändert werden, um für das neue Objekt wieder die Zinsen des alten Darlehensvertrags steuerlich geltend zu machen?
Der Darlehensvertrag sollte auf Grund drohender Vorfälligkeitsentschädigungen weiter bestehen bleiben. Grundschuld würde auf eine andere fixe Immobilie gesetzt werden.
AW: Verwendungszweck eines Darlehens veränderbar und übertragbar auf anderes Objekt?
Ich denke mal, wenn die Pfand-Immobilie unverändert bleibt, dann sollte es kein Problem mit der Bank oder dem Finanzamt geben, so lang du regelmäßig deine Raten weiterzahlst.
Gerade bei Ferienimmobilien kommt es natürlich auch auf die Eigennutzung im Verhältnis zur Fremdnutzung drauf an.