Eine Immobilie wird von 2 Gläubigern )A und B) belastet.
Wenn der 2te Gläubiger (B) Zwangsversteigerung beantragt,
muss B die Versteigerungskosten bezahlen / tragen ?
- und dann aber sackt der Gläubiger A den Versteigerungserlös (weil der Erlös für Bs Forderung nicht ausreicht) ?!