Gläubiger 2ten Rang

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Gläubiger 2ten Rang

    Eine Immobilie wird von 2 Gläubigern )A und B) belastet.

    Wenn der 2te Gläubiger (B) Zwangsversteigerung beantragt,
    muss B die Versteigerungskosten bezahlen / tragen ?
    - und dann aber sackt der Gläubiger A den Versteigerungserlös (weil der Erlös für Bs Forderung nicht ausreicht) ?!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Gläubiger 2ten Rang

    Das ist Grundsätzlich, der falsche Gedanke, Viktor,
    Wenn der 2te Gläubiger (B) Zwangsversteigerung beantragt,
    muss B die Versteigerungskosten bezahlen / tragen?
    - und dann aber sackt der Gläubiger A den Versteigerungserlös (weil der Erlös für B Forderung nicht ausreicht)?
    Tatsächlich wird der Schuldner beim Zwangsverkauf mit diesen Kosten zusätzlich belastet!

    Wenn Verkauft wird, geht es mit 70 % des Eigentumswertes die Versteigerung los. Wird ein Wert von 80 % erzielt, bspw. von 400.000 € also 320.000 €, werden die Kosten für das Zwangsverfahren vorrangig abgezogen. Also die ersten 20.000 €, verbleiben 300.000 €

    Geht man von einer 60 % Finanzierung, für den 1. Rang aus 400.000 € davon 60 % für 240.000 € werden aus dem Verkauf getilgt. Restguthaben 60.000 €.

    Das geht in den Nachrang, bei einer 20 % Co-Finanzierung sind dies 80.000 €, abzüglich das Restguthaben verbleibt eine Restschuld von 20.000 €.


    Doch halt, es ist eine Grundschuld, nicht Hypothek. (Die Reihenfolge A oder B ist beliebig)

    Demnach bezieht sich, die Grundschuld über das gesamte Familien-Vermögen auch der Kinder, damit können alle Vermögenswerte der Familie eingezogen werden!
    A) Wie Pelze, Gold, Silber, Bargeld, Bilder, die Kinder-Depots, Sparbücher und das 2. Auto, zum Zwangsverkauf eingezogen werden.

    B) Reicht dies nicht, wird nach den § 850 c ZPO gehandelt.
    Besteht die Familie, mit 3 Kindern aus 5 Personen und das Einkommen 10.000 €, sind grundsätzlich nur ca. 4.000 € monatlich pfändungsfrei, Demnach kann bis zu 6.000 € gepfändet werden.

    Knackpunkt hier ist, das sich wegen der erhöhten Ausgaben, über der zulässigen pfändungsfrei Einkommensumme, ein neuer Schuldenberg aufbaut, was zu neuen zukünftige Problemen führt!


    Ich hoffe, es ist verständlich, wenn ich bei einer Finanzierung, den Knackpunkt des § 850 c ZPO miteinbringe, weil sonst im oder nach einem Störfall, wegen einer "Finanzierung" man immer als notorischer Schuldmacher bei der Schufa gilt.

    bruno68

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Gläubiger 2ten Rang

    So lang der Erlös höher als die Forderung ist, ist alles in Ordnung...
    aber...

    Was würde passieren, wenn der Verkaufserlös nur 240.000 € und das Kreditinstitut im ersten Rand (A) 140.000 € und das im zweiten (B) 100.000 € offen hat?
    Dann bekommt A 140.000 € und B 100.000 € abzüglich der Kosten, also 80.000 €.

    Was würde passieren, wenn der Verkaufserlös nur 140.000 € und das Kreditinstitut im ersten Rand (A) 140.000 € und das im zweiten (B) 100.000 € offen hat?
    Dann bekommt A 140.000 € und B 0 € abzüglich der Kosten, müsste also 20.000 € bezahlen.

  4. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Gläubiger 2ten Rang

    Was würde passieren, wenn der Verkaufserlös nur 140.000 € und das Kreditinstitut im ersten Rand (A) 140.000 € und das im zweiten (B) 100.000 € offen hat?
    Dann bekommt A 140.000 € und B 0 € abzüglich der Kosten, müsste also 20.000 € bezahlen


    nee. Aus Brunos Erklärung habe ich eher so verstanden.
    Mit dem Erlös werden zuerst die ZV Konten 20000,- gedeckt. Danach bekommt A den Rest 120000,- (Erlös 140000 - Kosten 10000,-= 120000,-) B guck in der Luft = 0,-

    Stimmt so, Bruno ?

    Selbst dann gibt es einen Sinn für B, da B keine Kosten für nix tragen muss, aber der Schuldner wird durch ZV "bestraft".
    .


    Doch halt, es ist eine Grundschuld, nicht Hypothek. (Die Reihenfolge A oder B ist beliebig)
    Demnach bezieht sich, die Grundschuld über das gesamte Familien-Vermögen auch der Kinder, damit können alle Vermögenswerte der Familie eingezogen werden!
    Dies verstehe ich leider nicht.
    Mein Verständnis bisher:
    Grundschuld ist Belastung bezieht sich nur auf einem/bestimmten Grund(-stück).
    Der Unterschied zu Hypothek ist dass Grundschuld freiwillige Sicherungsgabe, Hypothek eher aus Zwang ?

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Gläubiger 2ten Rang

    @victor

    Glaub nicht alles, was der Forentroll Bruno schreibt. Davon stimmt nicht mal die Hälfte, wie du selbst festgestellt hast.

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