Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
Guten Morgen,
mir brennt eine Frage unter den Nägeln:
In meinem Betrieb habe ich theoretisch die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Ruhestand in die so genannte Altersteilzeit zu gehen. Ich habe mich noch nicht so genau informiert, was das für mich konkret bedeutet. Vorstellen könnte ich mir das allerdings auch nur dann, wenn ich die Rente aus meiner privaten Altersvorsorge auch schon während der Altersteilzeit beziehen könnte.
AW: Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
Zitat von Heiniman
Guten Morgen,
mir brennt eine Frage unter den Nägeln:
In meinem Betrieb habe ich theoretisch die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Ruhestand in die so genannte Altersteilzeit zu gehen. Ich habe mich noch nicht so genau informiert, was das für mich konkret bedeutet. Vorstellen könnte ich mir das allerdings auch nur dann, wenn ich die Rente aus meiner privaten Altersvorsorge auch schon während der Altersteilzeit beziehen könnte.
AW: Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
Hallo Heinimann,
dies kommt ganz darauf an, wie Sie Ihre private Altersvorsorge vertraglich festgelegt haben.
In aller Regel haben private Renten oder Lebensversicherungen einen festgelegten Ablaufzeitpunkt bzw. Rentenzahlungsbeginn. Dieser ist, im Gegensatz zur Riesterrente, unabhängig von Ihrem gesetzlichen Renteintritt.
Viele private Rentenpolicen haben sogar eine flexible Vertragsgestaltung.
Z.Bsp. ab dem 60. Lebensjahr abrufbar, etc.
Sollten Ihre Altersvorsorgeverträge schon sehr lange laufen, kann unter Umständen sogar eine vorzeitige Kündigung sinnvoll sein. Dies näher zu bewerten ist aber ohne genaue Kenntnis der Dinge von hier aus nicht möglich.
Sollte es möglich sein, Kapitalleistungen vorher abzurufen, bietet sich z. Bsp. ein Entnahmedepot zur Überbrückung bis zum tatsächlichen Renteneintritt an. Die Verzinsung für das bereitgestellte Kapital ist sehr gut und Sie beziehen eine monatl. oder jährl. Zahlung aus dem Depot, bis dieses aufgebraucht ist. Dies ist nur eine Möglichkeit von vielen.
Aber wie gesagt, ohne genauere Angaben, ist es schwer ins Deteil zu gehen.
AW: Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
[quote=Mike Spezi;24621]
dies kommt ganz darauf an, wie Sie Ihre private Altersvorsorge vertraglich festgelegt haben.
In aller Regel haben private Renten oder Lebensversicherungen einen festgelegten Ablaufzeitpunkt bzw. Rentenzahlungsbeginn. Dieser ist, im Gegensatz zur Riesterrente, unabhängig von Ihrem gesetzlichen Renteintritt.
Ich könnte mir vorstellen, dass er mit privater Vorsorge auch die bAV meint, also eine Direktvers. (§ 40b) o.ä.!
Viele private Rentenpolicen haben sogar eine flexible Vertragsgestaltung.
Z.Bsp. ab dem 60. Lebensjahr abrufbar, etc.
Die könnte ich sogar zu jedem Zeitpunkt abrufen (heißt krass ausgedrückt) kündigen! Das ist nur theoretisch gemeint!
Sollten Ihre Altersvorsorgeverträge schon sehr lange laufen, kann unter Umständen sogar eine vorzeitige Kündigung sinnvoll sein. Dies näher zu bewerten ist aber ohne genaue Kenntnis der Dinge von hier aus nicht möglich.
Die werden mit 100%iger Sicherheit schon sehr lange laufen, sonst würde er nicht von Altersteilzeit schreiben!
Aber wie gesagt, ohne genauere Angaben, ist es schwer ins Deteil zu gehen.
Eben! Deshalb meine zuvor gestellte Frage. Die sollte er erst einmal beantworten, bevor man mutmaßt!
Also lieber Heinimann: Was hast du abgeschlossen? Lebensvers., Rentenvers., über den Betrieb eine Direktversicherung oder Pensions- oder Unterstützungskasse?
P.S. Viele Kunden sagen z.B. zu einer Direktversicherung o.ä. auch private Altersversorgung - dass da natürlich andere Voraussetzungen herrschen, wie bei einer priv. Rentenvers. brauch ich ja einem Spezialisten nicht zu erklären!
AW: Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
Zitat von Mike Spezi
Die werden mit 100%iger Sicherheit schon sehr lange laufen, sonst würde er nicht von Altersteilzeit schreiben!
Mir wird nicht schlüssig, was das fortgeschrittene Alter zwingend mit dem Beginn der privaten Altersvorsorge zu zu tun hat.
Schließlich gibt es immer noch genug Menschen, die gänzlich ohne Altersvorsorge durchs Leben träumen oder erst viel zu spät damit beginnen !!
In der Tat! Warten wirs ab!
P.S: Wenn ich allerdings noch, sagen wir mal, 25 Jahre bis zur Altersteilzeit hätte, würde ich sicher nicht so detailliert nach Maßnahmen im Zusammenhang mit dieser fragen - zumal ich ja gar nicht weiß, was es in 25 J. mit AtZ auf sich hat! Nur meine unmaßgebliche Meinung!
AW: Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
Das hängt mit Sicherheit von der Art der privaten Altersvorsorge ab. Die Riester-Rente wird erst beim Eintritt ins tatsächliche Rentenalter ausgezahlt.
AW: Auszahlung der privaten Altersvorsorge auch bei Altersteilzeit?
Zitat von Halil
Das hängt mit Sicherheit von der Art der privaten Altersvorsorge ab. Die Riester-Rente wird erst beim Eintritt ins tatsächliche Rentenalter ausgezahlt.
Die hatte ich bereits ausführich bei meiner ersten Antwort geschrieben.
Übrigens so ganz richtig ist das mit der Riesterrente nicht. Diese kann man ja auch kündigen und über Kapital verfügen. Nur macht dies wenig Sinn, da die staatlichen Zulagen einbehalten würden!