Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

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  1. Avatar von maine-coon
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    Standard Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Hallo liebe Leute hier im Forum, die bestimmt wesentlich mehr vom Geldanlegen verstehen, als ich.

    Der maximale Betrag für einen Freistellungsauftrag pro Person liegt bei 1000€.
    Wenn ich jetzt 100.000€ anlege, werde ich im ersten Jahr mit einem aktuellen Zinswert von 2,75%
    die 1000€ schon überschreiten.

    Bedeutet das, dass ich nun Steuern zahlen muss für den Differenzbetrag,
    der erwirtschaftet wurde, also die 2827€ - 1000€ Freistellung = 1827€?

    Kann mir das jemand etwas näher erklären?

  2. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Anfallende Steuern auf Renditen wie z.b. Zinsen werden zuerst mit dem FSA verrechnet. Ist dieser aufgebraucht führt die Bank die anfallenden Zinsen automatisch an das Finanzamt ab.

    Deine Rechnung ist also korrekt. Von 2827€ Zinserträgen sind 1000€ durch den FSA steuerfrei. Die Restlichen 1827€ werden versteuert. Die Banken führen pauschal 25% + 1,5% bei Konfession an das Finanzamt ab. Die tatsächlich zu zahlende Steuer hängt aber von dem persönlichen Steuersatz ab, weshalb man die Zinserträge in der nächsten Steuererklärung angeben muss.

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Falls du jetzt das erste mal Geld anlegen solltest, dann solltest du versuchen einen Teil der Zinsen noch in 2024 zu erwirtschaften und somit den Freistellungsauftrag auszunutzen.
    Bei langjährigen Anlagen gibt es unterschiede. Manche zahlen jährlich die Zinsen aus, andere erst am Ende der Laufzeit.

  4. Avatar von maine-coon
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Erst einmal vielen Dank für die Informationen von euch.
    Der Vertrag beginnt am 1.12.24.

    In den Statuten heißt es:
    Während der Laufzeit sind Erträge steuerfrei. Man profitiert so vom Zinseszinseffekt.
    Man kann bei dieser Geldanlage ständig Geld entnehmen.

    Das ganze ist im Moment noch etwas schwer überschaubar.
    Meine Frau geht Januar 26 in Rente, während ich seit Juni 23 schon in Rente bin.
    Irgendwo auf dem Steuerbescheid soll der Steuersatz zu finden sein.
    Ich habe keinen gefunden.

    Mal ganz simpel dargestellt, verstehe ich das jetzt so:
    Annahme es sind einige Jahre vergangen und ich entnehme aus dieser Anlage 20.000€
    Dann werden wegen des FSA 1.000€ abgezogen.
    Bleiben also 19.000€, die jetzt mit diesen 25% (Ich vermute mal das ist diese Abgeltungssteuer) versteuert werden?
    Dann würden ja 4750€ ans Finazamt gehen und es bleiben noch 14.250€ als Gewinn für mich übrig.

    Ist diese Annahme so richtig zu verstehen?

  5. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Steuern fallen nur auf Gewinne an. Wenn du 20.000€ entnimmst ist das ja nicht alles Gewinn. Die Bank muss ausweisen wie viel von den 20.000€ eingezaltes Kapital und was davon erzielte Renditen sind. Nur auf die Zinsgewinne fallen steuern an.

  6. Avatar von maine-coon
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    In einigen Jahren werden aus den 100.000€ Startkapital etwas mehr als 120.000€.
    Also sind diese 20.000€ mein Gewinn, vorausgesetzt ich entnehme vorher kein Geld.

    Dann stimmt es also, dass der Staat - grob gesehen - ein Viertel des Gewinns abzieht?

  7. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Aber nur wenn du die kompletten 120.000€ auf einmal entnimmst. Man kann nicht sagen "ich will 20.000€ entnehmen aber nur die Gewinne". Die Gewinne verteilen sich auf das gesamte Kapital.

  8. Avatar von maine-coon
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    Ausrufezeichen AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Wichtig für mich ist, dass bei einer kompletten Entnahme, wenn aus 100.000€ Startkapital nach einigen Jahren 120.000€ geworden sind, letztendlich nach Abzug der Steuern ich dann nicht weniger habe, als das damalige Startkapital. Das wäre ja ein echtes Eigentor.

    Alles für mich irgendwie nicht so richtig greifbar.
    Leider findet man keine Beispiel Rechnungen von ähnlichen Anlagen.

  9. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Das ist bei einer festverzinsten Anlage unmöglich, denn wie bereits erwähnt. Steuern fallen nur auf Zinsgewinne/Renditen an.

    Lässt du die Anlage jetzt liegen bis es 120.000€ sind und entnimmst dann alles sind davon ja 100.000€ dein Startkapital und 20.000€ Zinsgewinne und nur die werden versteuert. Dein Startkapital erhältst du 1:1 zurück.

    Es ist daher besser eine Anlage zu wählen, die Gewinne zumindest jährlich ausschüttet um den FSA auszunutzen.

  10. Avatar von maine-coon
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Das wäre so was wie das Tagesgeldkonto. Die zahlen am Ende des Jahres den Gewinn aus.
    Bloß ist das so wenig, dass es sich nicht lohnt.

    Eigentlich könnte ich ja bei dem ab 1.12. startenden Vertrag jedes Jahr Ende November, wenn die Info kommt, wieviel dazu gekommen ist, gleich immer diesen Gewinn auszahlen lassen, um den FSA so zu nutzen.

  11. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Zitat Zitat von maine-coon

    In den Statuten heißt es:
    Während der Laufzeit sind Erträge steuerfrei. Man profitiert so vom Zinseszinseffekt.
    Man kann bei dieser Geldanlage ständig Geld entnehmen.
    Meiner Meinung nach gibt es Zinsgutschrift und Zinsauszahlung entweder jährlich oder am Ende der Laufzeit.
    Wenn die Gutschrift jährlich ist, findet der FSA jährlich Anwendung und ein Zinseszinseffekt findet statt.
    Wenn die Gutschrift erst am Ende stattfindet, dann hat man während der Laufzeit keine Erträge, sodass man auch während der Laufzeit keine Steuern zahlen muss, aber es findet eben auch kein Zinseszinseffekt statt.
    Wenn die Zinsauszahlung jährlich stattfindet, findet kein Zinseszinseffekt statt, weil du das Geld ja bekommst. Dieses kannst du dann natürlich anderweitig anlegen und Zinsen verdienen.

    Das was da in den Statuten steht geht meiner Meinung nach nicht!

    Zitat Zitat von maine-coon
    Mal ganz simpel dargestellt, verstehe ich das jetzt so:
    Annahme es sind einige Jahre vergangen und ich entnehme aus dieser Anlage 20.000€
    Dann werden wegen des FSA 1.000€ abgezogen.
    Bleiben also 19.000€, die jetzt mit diesen 25% (Ich vermute mal das ist diese Abgeltungssteuer) versteuert werden?
    Dann würden ja 4750€ ans Finazamt gehen und es bleiben noch 14.250€ als Gewinn für mich übrig.

    Ist diese Annahme so richtig zu verstehen?
    Wenn eine Zinsgutschrift erstmals stattfindet, wenn du eine Auszahlung verlangst, dann würden die Erträge i.H.v. 20.000 € so versteuert werden, wie von dir beschrieben.
    Demnach hättest du dann 115.250 € vor der Auszahlung auf dem Konto und 95.250 € nachher.

  12. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Dazu müsstest du dir aber die komplette Anlage auszahlen lassen und nicht nur das was "on top" dazu gekommen ist. Man kann sich bei einer thesaurierenden Anlageform die Gewinne nicht separat auszahlen lassen. Das geht nur bei ausschüttenden Anlageformen

  13. Avatar von maine-coon
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Okay,
    ich denke, nach all den Informationen von euch, dass ich eine gute Wahl getroffen habe.
    Wichtig war mir ein sehr geringes Risiko.
    Lieber wenig Geld machen, als viel verlieren.

    Vielen, lieben Dank für die vielen Informationen hier.

    Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.

  14. Avatar von utopus
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    Standard AW: Freistellungsauftrag, Steuern, etc...

    Bei einem Ehepaar kann der Freibetrag von beiden auch zusammen genutzt werden - wären dann schon 2000€.

    Hier sollte man allerdings noch die Kaufkraft berücksichtigen - bei z.B. jährlich 4% Inflation hast du natürlich nach 10 Jahren weniger Kaufkraft als heute.

    Der Zinseszinseffekt, den die Anlage hier verspricht, ist aus meiner Sicht nur sinnvoll, wenn man vorher (durch andere Anlagen) den Freibetrag schon ausgeschöpft ist.
    Falls man hier sonst z.B. 10 Jahre die 2000€ nicht nutzt und nach 10 Jahren 30.000€ auf einen Schlag versteuern muss, ist das wohl ungünstiger.

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