ich benötige dringend euer Schwarmwissen. Ich bin gerade in einer ziemlich blöden Situation. Ich trenne mich gerade von meiner Frau und die Scheidung steht an. Diese ist im vollkommenen Rosenkriegsmodus und verweigert jegliches Zutun. Jetzt ist mir der erste Immobilienkredit aus der Zinsbindung gelaufen. Wir beide stehen als Kreditnehmer drin. Dadurch dass meine Frau mir nur schaden möchte, arbeitet Sie grundsätzlich dagegen d.h. ich bekomme keine vernünftige Anschlussfinanzierung, mangels Unterschrift von meiner Frau, sondern muss die von der Bank vorgegebene Prolongation schlucken. Und hier kommt das Problem.
Meine Bank behauptet, dass sich die Prolongation nicht auf die Restschuld berechnet, sondern auf den Nennbetrag des ursprünglichen Darlehens. Also Nennbetrag des ursprünglichen Darlehens, ursprüngliche anfängliche Tilgungsrate und neuer variable Zins ergeben die neue monatliche Rate. Die ursprüngliche Rate lag bei 260€ im Monat, die neue monatliche Rate soll jetzt bei 505€ liegen. Dadurch würde die ursprüngliche Laufzeit des Darlehens um zehn Jahre verringert. Ich halte das für vollkommenen Unsinn. Mit meiner Art der Berechnung, also Restschuld, anfängliche Tilgungsrate und neuer, variabler Zins, würde die monatliche Rate moderat steigen und die Gesamtlaufzeit beibehalten werden.
Eckdaten des Kredits:
Ursprünglicher Gesamtdarlehensbetrag 78500€
Ursprügliche anfängliche Tilgungsrate 2%
Sollzins 1,98%
Zinsbindung 10 Jahre
Rate 260,36€
Ich habe jetzt schon sehr lange Diskussionen mit meiner Bankberaterin geführt. Diese muss wohl auch intern mit ihrem Vorgesetzten intensiv dazu beraten haben. Sie bleiben aber bei ihrer Art der Berechnung. Ich finde das vollkommen willkürlich, komplett unangemessen, absolut keine gängige Praxis und sittenwidrig.
Ich hab schon eine Freundin gefragt, die bei einer anderen Bank seit 20 Jahren Prolongationsberechnungen macht. Sie bestätigt meine Sichtweise und hat echt über meine Bank gelacht. Leider finde ich im Internet oder auf Webseiten keine Berechnungsgrundlage für eine Prolongation. Einzig ChatGPT gibt mir Recht in der Art der Berechnung. Ich finde weder BGH Urteile noch sonstige rechtliche Grundlagen für die Prolongationsberechnung.
Wie ist eure Erfahrung in so einem Thema? Hat jemand schon mal was ähnliches erlebt? Kann mir vielleicht jemand Tipps geben, wie ich die übliche Praxis meiner Bank beweisen kann? Oder hat jemand noch einen anderen Tipp das Problem zu lösen?
Würde ich gerne machen, da vermutlich auch die konditionen einer Anschlussfinanzierung bei anderen Banken besser sind. Aber auch ein Wechsel ist aktuell ohne Zutun meiner Nochfrau nicht möglich, da eine andere Bank für die Umschuldung ihren Eigentumsanteil am Haus bzw. die eingetragen Grundschulden als Sicherheit verlangt. Ohne die Unterschrift meiner Frau keine Umschuldung. Zwickmühle 2.
Nun, warum soll die Ex noch mit unterschreiben? Sofern Sie das Haus behalten wollen, hat Sie in diesen Fall von Vermögen nichts mehr zu tun.
Will diese nicht unterschreiben, so könnte eine gerichtliche Verfügung zur Unterschrift Sie zwingen, sollte Sie nicht leisten und dadurch ihnen ein Vermögensschaden entstehen, Sie als Verursacherin zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Durch Entfall des Zugewinnes der Ehe und Streichung eines Unterhaltes bis zur vollständigen Tilgung, was faktisch die Begrenzung ihres Einkommens auf 1.499,99 € monatlich jahrelang bedeutet.
Tragen sie das den Richter/in vor, dass ihre Ex ein Vermögensverfall betreibt. Mal sehen wie schnell, ihre Ex eine gerichtliche Verfügung bekommt dies zu unterlassen.
Bedenken Sie, ein Scheidungsgrund gibt es seit 50 Jahren nicht mehr, der ein Scheidungsgrund wirkt sich aber in den Unterhalt aus. Dementsprechend wirkt sich ein Fehlverhalten gegen das gemeinsame Vermögens während der Scheidungsphase verhält, bekommt dies das auf "seinen" Vermögensanteil zu 100 % angerechnet.
Damit wird kann der Unterhalt für den Ex-Partner, wegen Verschwendung oder Vermögensverschlechterung gänzlich gestrichen werden kann.
Siehe auch BGB § 321 BGB – Unsicherheitseinrede. BGB § 775 BGB – Anspruch des B ... / 1. Wesentliche Vermögensverschlechterung
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
§ 824 Kreditgefährdung
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Also unterschreibt die Ex nicht und entsteht eine Schaden, so hat diese den Schaden zu ersetzen. Verweigert die Ex die Umschuldung so haftet diese für den monatliche Differenz des Zinsschaden, wird eine Verkauf herbei geführt.Hat die Ex diesen Verkauf verursacht und dabei einen Vermögensschaden verursacht kann dies durch Kürzung ihres Zugewinns und Unterhaltsleistung beglichen werden.
Machen Sie es ihr schriftlich klar,
- das ihr weigern ihren Zugewinn und Unterhaltszahlungen gegen 0 € tendieren!
- Das die Gerichts- und Anwaltskosten von den Streitwert zu Tag der Ehescheidung abhängt, haben sie da 500.000 € Vermögen wird hieraus die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet, trotz späterer Schulden.
Mit dem Vermögen hat sie tatsächlich nichts zu tun. Aber da das Haus beziehungsweise Grundschulden, für die neuen Kredite wieder als Sicherheit genommen werden müssen und sie mit Eigentümerin im Haus ist, muss sie zustimmen, dass ihr Eigentumsanteil wieder als Sicherheit genommen werden darf. Das kann man drehen und wenden, daran kommt man nicht vorbei.
Heute geht ein Einschreiben Brief von hier raus, in dem ich Sie zur Mitwirkung auffordere und eine Frist zur Beantwortung setze. Gleichzeitig ist dieser Brief per Mail an ihren Anwalt gegangen, mit der Bitte, dass er ja auch die Situation erläutert. Diese ganzen Widrigkeiten sind mir bewusst. Wenn sie nicht mitwirkt, muss ich eine einstweilige Anordnung erwirken.
Aber back to Topic.
Hat schon mal jemand eine solche Prolongationsberechnung gesehen? Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ich weis nur , wenn es kompliziert wird , sollte das ein Anwalt Regeln bzw. Mit ins Bot genommen en werden . Das ist dann Stich fest.
Natürlich gibt es hier der eine oder andere der dir Tips gibt aber letztendlich bleibt es bei dir hängen.
So ganz falsch liegt Deine Bank nicht.
Die Frage ist ja, worauf die Bank einen rechtlichen Anspruch hat. Da es sich um ein Annuitätendarlehen handelt, hat die Bank immer den Anspruch auf die Annuitätenleistungsrate mit anfänglichem Zins bei Berechnungsbeginn. Dieser ergibt sich aus dem Kreditvertrag. Zum Vertragsschluss waren das 78.000 und der Zins ist nun 5,72.
Ich kenne Banken, die das freiwillig geändert haben aber verpflichtet waren sie nicht.
Sei froh, dass Dein Darlehen so klein ist, denn auch 505 werden Dich ja nicht umbringen. Du tilgst nun eben sehr hoch, so ist Dein Darlehen schnell getilgt.
Ich kann Dir ein anderes Beispiel nennen. Eine Person hatte 800.000 Anfangsdarlehen und hat nach Ende der Zinsbindung 400.000 Sondertilgung geleistet. Auch hier vertrat die Bank (Commerzbank) die These, dass sich an der Leistungsrate durch die Sondertilgung gar nichts ändert. Dem Mann war das egal, da er genug Liquidität hatte und er nun eben sehr hoch tilgte.
Mit dem Vermögen hat sie tatsächlich nichts zu tun. Aber da das Haus beziehungsweise Grundschulden, für die neuen Kredite wieder als Sicherheit genommen werden müssen und sie mit Eigentümerin im Haus ist, muss sie zustimmen, dass ihr Eigentumsanteil wieder als Sicherheit genommen werden darf. Das kann man drehen und wenden, daran kommt man nicht vorbei.
Heute geht ein Einschreiben Brief von hier raus, in dem ich Sie zur Mitwirkung auffordere und eine Frist zur Beantwortung setze. Gleichzeitig ist dieser Brief per Mail an ihren Anwalt gegangen, mit der Bitte, dass er ja auch die Situation erläutert. Diese ganzen Widrigkeiten sind mir bewusst. Wenn sie nicht mitwirkt, muss ich eine einstweilige Anordnung erwirken.
Aber back to Topic.
Hat schon mal jemand eine solche Prolongationsberechnung gesehen? Wie kann ich dagegen vorgehen?
Bruno hat rechtlich leider gar keine Ahnung, daher kann ich Dir vorab schon sagen: Es wird keine einstweilige Anordnung geben, dass Deine Frau einen Kreditvertrag mit unterschreiben muss. Dazu müsste dieser nämlich lediglich rechtlich vorteilhaft sein und das ist er natürlich nicht. Was Du gerichtlich durchsetzen kannst, ist eine Margenvereinbarung bei weiterhin variabel laufendem Kredit. Dann gibt es nämlich nur Vorteile und keine Nachteile, da der neue Kredit dann günstiger aber trotzdem jederzeit rückzahlbar ist.