Baufinanzierung

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  1. Avatar von chandonXY
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    Standard Baufinanzierung

    Guten Tag,

    folgende Daten habe ich von der Schufa erhalten:

    Schufa Scoremodell Banken: 96,9%
    Schufa Score-Modell Hypothekengeschäft 92,83 %
    Schufa Svore 96,3 %

    Ehefrau:
    Schufa Scoremodell Banken: 98,9%
    Schufa Score-Modell Hypothekengeschäft 99,83 %
    Schufa Svore 99 %

    Wir möchten möchten ein Eigenheim finanzieren. Ist das allgemein mit den Scorewerten möglich?


    Mich irrentiert mein Score von 92,83 % beim Hypothekengeschäft . Stellt das ein Problem da?

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung

    Nun ja,

    die eine Zahl ist nicht so gut
    Schufa Score-Modell Hypothekengeschäft 92,83 %
    Ihre Ehefrau wäre einwandfrei eine Premium Kundin, sie wären nur Standard-Kunde ein Ausfallrisiko von 7 % p. a. bei 10 Jahren lässt gerade bei Grundbuch besicherten und finanzierten Darlehn. ein hohes Ausfallrisiko erkennen.

    Da wird über einen Zinszuschlag oder aber eine Co-Finanzierung fällig. In beiden Fällen wird die Finanzierung teurer, als wenn beide Premium-Kunden wären, die mit 100 % finanzieren könnten.

    Es ist gerade die wichtigste Zahl für eine Haus-, Eigentumsfinanzierung so schlecht bei ihnen.

    bruno68

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung

    Zitat Zitat von chandonXY
    Guten Tag,

    folgende Daten habe ich von der Schufa erhalten:

    Schufa Scoremodell Banken: 96,9%
    Schufa Score-Modell Hypothekengeschäft 92,83 %
    Schufa Svore 96,3 %

    Ehefrau:
    Schufa Scoremodell Banken: 98,9%
    Schufa Score-Modell Hypothekengeschäft 99,83 %
    Schufa Svore 99 %

    Wir möchten möchten ein Eigenheim finanzieren. Ist das allgemein mit den Scorewerten möglich?


    Mich irrentiert mein Score von 92,83 % beim Hypothekengeschäft . Stellt das ein Problem da?
    Passt, alles in Ordnung.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung

    Zitat Zitat von bruno68
    Nun ja,

    die eine Zahl ist nicht so gut

    Ihre Ehefrau wäre einwandfrei eine Premium Kundin, sie wären nur Standard-Kunde ein Ausfallrisiko von 7 % p. a. bei 10 Jahren lässt gerade bei Grundbuch besicherten und finanzierten Darlehn. ein hohes Ausfallrisiko erkennen.

    Da wird über einen Zinszuschlag oder aber eine Co-Finanzierung fällig. In beiden Fällen wird die Finanzierung teurer, als wenn beide Premium-Kunden wären, die mit 100 % finanzieren könnten.

    Es ist gerade die wichtigste Zahl für eine Haus-, Eigentumsfinanzierung so schlecht bei ihnen.

    bruno68
    Mal wieder absoluter Schwachsinn und völlig falsch!

    Der Schufa Score nimmt bei fast allen Banken keinen Einfluss auf die zu generierende, bzw. abzubildende Kondition!

  5. Avatar von chandonXY
    chandonXY ist offline
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    Zitat Zitat von noelmaxim
    Passt, alles in Ordnung.
    Danke für Ihre Antwort:-)

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinanzierung

    Ja, ja noelmaxim,

    nach dem Maul (in Sinne von Luther) des Kunden reden, das können Sie. Fraglich ist nur, ob es auch so ist, wenn die Darlehnanfragen so durchgewunken werden.

    Wenn, das Ergebnis so gut ist, können Sie chandonXY ja ein Baudarlehn über mehrere Hunderttausende € verschaffen.

    Wenn das so einfach ist, natürlich auch gleichzeitig mehrere Angebote von mehreren anderen Gläubigern. Und für die Zinsdifferenz kann dann vor Ablauf der Zinsbindung, chandonXY gegenüber noelmaxim gerichtlich einfordern.

    Allein die Aussage "Passt, alles in Ordnung."; widerspricht allen Bedingungen, die Sie selber gegenüber den Gesetzgebern und Vertragspartnern abgegeben haben.

    Denn solche Aussagen ist eher ein "Irrtum" zu glauben, dass ein Darlehnsvergabe nur eine formale Sache ist. Der dazu Gesetztes-Text aus dem § 505 d BGB
    § 505 d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
    (2) Kann der Darlehensnehmer Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, nicht vertragsgemäß erfüllen, so kann der Darlehensgeber keine Ansprüche wegen Pflichtverletzung geltend machen, wenn die Pflichtverletzung auf einem Umstand beruht, der bei ordnungsgemäßer Kreditwürdigkeitsprüfung dazu geführt hätte, dass der Darlehensvertrag nicht hätte geschlossen werden dürfen.
    (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, soweit der Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung darauf beruht, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen im Sinne des § 505b Absatz 1 bis 3 unrichtig erteilt oder vorenthalten hat.
    Damit entscheidet das Gesamtbild einer Finanzierung, über die Erteilung des Darlehns.

    Und des Weiteren obliegt die Entscheidung nur beim Gläubiger, weil im Gesetzestext nur der Gläubiger und Schuldner genannt werden!

    Alles, die dazwischen arbeiten, wie Vermittler oder gar nur als Bote fungieren, haben gar keine Aussage über den Darlehnsantrag zu machen, weil dies vertragsrechtlich von Gläubiger untersagt worden ist.

    Quasseln der Vermittler oder der Bote dies doch, stehen diese selbst für die Erfüllung des Darlehnantrag persönlich in der Erfüllungspflicht gegen den Antragsteller, und zwar als Garant.

    Denn der Vermittler, der nach GewO arbeitet, ist gegenüber nur seinen Kunden verpflichtet, während der Bankberater grundsätzlich der Bank bzw. dem Gläubiger verpflichtet ist.
    Denn wie kann einer, der im Lager des Kunden steht, behaupten, dass die Gegenpartei dem Antrag zur Darlehnsgewährung zustimmen wird?

    Damit können Sie, noelmaxim überhaupt keine Aussage, bezüglich einer Finanzierung über eine Bank machen. Der Bankberater schon, dass sein Dienstherr für die Fehler seine Bankberater voll haftet. Sagt der Bankberater eine Finanzierung zu, so haftet der Prinzipal als Erfüllungsgehilfe für die Aussagen seiner Bankberater.

    Ob der Bankberater, noch selbst am Folgetag, noch seinen Beruf und sein Eigentum hat, ist in den Vertragswert im Punkt "selbstschuldnerische Bürgschaft" im Arbeitsvertrag geklärt.

    Nicht um sonst werden bei Bankberater, der "weiche" Bleistift verwendetet oder gar Skizzen von Finanzierungen nicht an den Kunden "ausgehändigt".

    bruno68

  7. Avatar von chandonXY
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    Standard AW: Baufinanzierung

    Ich bin verwirrt...

    Ich zitiere bruno68:

    "Der Bankberater schon, dass sein Dienstherr für die Fehler seine Bankberater voll haftet. Sagt der Bankberater eine Finanzierung zu, so haftet der Prinzipal als Erfüllungsgehilfe für die Aussagen seiner Bankberater."

    Bei dem Thema von @Pigald, haben sie, der Finanzierung keine Chance gegeben, obwohl der Bankberater grünes Licht gegeben hat...

  8. Avatar von memet
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    Zitat Zitat von chandonXY
    Ich bin verwirrt...

    Ich zitiere bruno68:

    "Der Bankberater schon, dass sein Dienstherr für die Fehler seine Bankberater voll haftet. Sagt der Bankberater eine Finanzierung zu, so haftet der Prinzipal als Erfüllungsgehilfe für die Aussagen seiner Bankberater."

    Bei dem Thema von @Pigald, haben sie, der Finanzierung keine Chance gegeben, obwohl der Bankberater grünes Licht gegeben hat...
    Bruno hat keine Ahnung, aber die andere Aussage stimmt auch nicht: Banken beziehen sehr wohl den Schufascore und auch einen bankinternen Score in die Kondition ein. Sie legen dies aber nicht offen. Deswegen sollte man nicht nur bei der Hausbank anfragen, wenn man öfter mal eine zurückgehende Lastschrift hatte oder über dem Dispo war.

    Wahr ist aber auch: Selbst 92% wirken sich nicht extrem auf die Kondition aus, daher kann das Ergebnis schon passen.

  9. Avatar von bruno68
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    @memet,

    begreife es endlich.

    Keiner darf eine Zusage zu ein Darlehn machen, einzig der Risikoprüfer des Gläubigers, deren Entscheidung wird aber nicht alleine getroffen, sondern aus der Gruppe der Risikoprüfer heraus. diese entscheidet über die Vergabe eines Darlehns an den Schuldner.

    Da wir als Vermittler rechtlich eigenständig sind, können wir aus rein rechtlichen Gründen keine Zusage für "dritte" machen. Mit "dritte" ist ein Gläubiger oder sogar alle Gläubiger, die Kredite vergeben gemeint.

    Begreife endlich, daß nicht alle Vermittler nicht im Lager des Kunden stehen und für diese ein Darlehn aushandeln.

    Alleine der Berufsname bedeutet leider nicht, dass dieser in Sinne des Kunden arbeitet, trotz der erhöhten Darlehnskosten durch die Vermittlungsgebühr! Denn nur, weil die Gebühren nicht ausgewiesen werden, gibt es sie doch.

    Mir liegen von mehreren Pools vor und deren Courtagetabellen, reden eine erhebliche andere Sprache, denn in der Spitze von 5 Mill. € Umsatz stehen bis zu 4,3 % als Courtage zu.

    Bei einer Finanzierung von 500.000 € Darlehn während es 21.500 € Courtage bei der Bank, gegenüber einer Bauspardarlehn mit 5.000 € und Rückdeckung durch einen Bausparvertrag mit 5.000 Courtage.

    Wie gesagt der ist das sogenannte Transparenzgebot, die Bausparkassen müssen ausweisen, die Banken nicht! Wie schon der § 16 Abs. 1 Satz 1 PangV
    3) In die Berechnung des effektiven Jahreszinses sind als Gesamtkosten die vom Verbraucher zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einzubeziehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Zu den sonstigen Kosten nach Satz 1 gehören:

    1. Kosten für die Vermittlung des Verbraucherdarlehens;
    Also, wenn der Gesetzgeber vorschreibt, so sind Kosten der Vermittlung innerhalb der Zinsen versteckt!

    Aber was nicht sichtbar ist, dass die Kosten der Vermittlung in der Differenz, zwischen Soll- und Effektiv-Zins steckt, sondern auch zwischen den Tages-üblichen Pfandbriefzinskosten und den verausgabten Bankdarlehnzinssatz.

    Beträgt der Pfandbriefzinskosten, die Refinanzierungskosten der Zinssatz von 3,6 % p.a., kann der Zinssatz, der den Kunden berechnet wird ohne weiteres 3,8 % p.a. betragen, ist der Eff. Zinssatz aber 4,5 %

    Daraus ergibt sich eine Differenz von 0, 9 % p.a. mal 500.000 sind 4.500 € Kosten die mit der Tilgung und Abgeltung der Zinsen jährlich anfallen.

    Der Kunde erkennt nur die Zins- und Tilgungskosten 10.000 € jährliche Tilgung, plus 22.500 € € Zinsen = 32.500 €, man braucht nur die Pfandbriefkosten von 3,6 % quer rechnen, so sind diese 18.000 €, ganze 4.500 € für die Bank im 1. Jahr. Nach 10 Jahren sind dann in etwa 40.000 € Kosten angefallen, die weder der Tilgung noch der Refinanzierung zustanden! Die sind einfach weg!

    Die wahren Zinskosten für Pfandbriefe stehen hier:
    https://www.bundesbank.de/de/statist...dbriefe-650734

    Zinsstrukturkurve (Svensson-Methode) / Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe / 10,0 Jahr(e) RLZ / Monatswerte im August 2024 lag der Zinssatz bei 2,99 %, alles andere gehört der Bank!

    bruno68

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