Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?

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  1. Avatar von Zander130
    Zander130

    Standard Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?

    Hallo, ich brauche dringend einen Rat

    Vor ca. drei Wochen hatten wir im Keller des von uns gemieteten Einfamilienhauses einen Wasserschaden, bei dem meine Werkbank und auch mein Werkzeug stark beschädigt wurden.

    Muss ich diesen Schaden nun meiner Hausratversicherung melden oder ist dafür die Wohngebäudeversicherung unseres Vermieters zuständig? Die bezahlen wir nämlich als Mieter über die Nebenkosten auch.

    Besten Dank, Grüße
    Zander130

  2. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?

    Hallo,

    nur das Gebäude selber ist sache der Gebäudeversicherung Ihres Vermieters, wie es der Name schon sagt. Ihre eigenen Sachen sind in Ihrer Hausratversicherung enthalten, diese kümmert sich dann auch um die Regulierung.

    Gruß, Chris

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Beitrag AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?

    Wie Chris bereits geschrieben hat, müssen Sie für Ihre in Mitleidenschat gezogenen Dinge Ihre Hausratversicherung bemühen.

    Grob ausgedrückt kann man das so unterscheiden:

    Man stelle das Haus auf den Kopf, alles was rausfällt gehört zum Hausrat.

    Übrigens halte ich die Umlage von Eigentümerversicherungen , wie die Wohngebäudeversicherung, auf den Mieter nach wie vor für umstritten und sittenwidrig!!


    mfg
    Mike

  4. Avatar von Halil
    Halil

    Standard AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?

    Ich bin nicht sicher, ob es wirklich die Wohngebäudeversicherung eures Vermieters ist, aber mit Sicherheit doch dann seine Haftpflichtversicherung. Würde mal bei meiner Hausrat nachfragen. Viel Erfolg

  5. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?

    Zitat Zitat von Halil
    Ich bin nicht sicher, ob es wirklich die Wohngebäudeversicherung eures Vermieters ist, aber mit Sicherheit doch dann seine Haftpflichtversicherung. Würde mal bei meiner Hausrat nachfragen. Viel Erfolg
    Wir schon !!!!

    Was PI 112 und ich geschrieben haben ist geltendes Versicherungsvertragsrecht.

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