Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?
Hallo, ich brauche dringend einen Rat
Vor ca. drei Wochen hatten wir im Keller des von uns gemieteten Einfamilienhauses einen Wasserschaden, bei dem meine Werkbank und auch mein Werkzeug stark beschädigt wurden.
Muss ich diesen Schaden nun meiner Hausratversicherung melden oder ist dafür die Wohngebäudeversicherung unseres Vermieters zuständig? Die bezahlen wir nämlich als Mieter über die Nebenkosten auch.
AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?
Hallo,
nur das Gebäude selber ist sache der Gebäudeversicherung Ihres Vermieters, wie es der Name schon sagt. Ihre eigenen Sachen sind in Ihrer Hausratversicherung enthalten, diese kümmert sich dann auch um die Regulierung.
AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?
Wie Chris bereits geschrieben hat, müssen Sie für Ihre in Mitleidenschat gezogenen Dinge Ihre Hausratversicherung bemühen.
Grob ausgedrückt kann man das so unterscheiden:
Man stelle das Haus auf den Kopf, alles was rausfällt gehört zum Hausrat.
Übrigens halte ich die Umlage von Eigentümerversicherungen , wie die Wohngebäudeversicherung, auf den Mieter nach wie vor für umstritten und sittenwidrig!!
AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?
Ich bin nicht sicher, ob es wirklich die Wohngebäudeversicherung eures Vermieters ist, aber mit Sicherheit doch dann seine Haftpflichtversicherung. Würde mal bei meiner Hausrat nachfragen. Viel Erfolg
AW: Wasserschaden im Keller Versicherungssache des Vermieters?
Zitat von Halil
Ich bin nicht sicher, ob es wirklich die Wohngebäudeversicherung eures Vermieters ist, aber mit Sicherheit doch dann seine Haftpflichtversicherung. Würde mal bei meiner Hausrat nachfragen. Viel Erfolg
Wir schon !!!!
Was PI 112 und ich geschrieben haben ist geltendes Versicherungsvertragsrecht.