Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Global S

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  1. Avatar von Erixen
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    Standard Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Global S

    Servus,


    nachdem ich eine neue Ansprechpartnerin bei der Debeka habe, hatte ich gestern einen Termin bei ihr und habe nun viele Unterlagen mitbekommen und soll über diverse Änderungen nachdenken. Dies nehme ich nun als Anlass, sämtliche Versicherungen zu überprüfen und zu überlegen, welche Versicherungen Sinn machen und welche man kündigen/abändern/wechseln sollte.

    Kurz zu meiner Person
    Männlich, 29 Jahre, Beamter (Bay. Polizei, Lebzeit), ledig, kein Wohneigentum.


    Private Investitionen
    • Großteil in ETF (iShares MSCI World, MSCI EM, S&P 500)
    • Einzelaktien
    • Tagesgeld




    Versicherungen (Debeka)
    • Krankenversicherung & Pflege: B30, B20K, WL30, WL20K, BC, KHT35, EPG904, PVZ2100, PVB
    • Auslandskrankenversicherung
    • Rentenversicherung: A2 (01/08), Rente: 1.564 €, BUZ 08.11, UZV 08.11
    • Riester: F2 (07/08), ab 01.11
    • Unfall: UV Comfort Plus, GG: A, Pr.225 %, VS: 200.000/40.000/0, ab 01.14
    • Haftpflicht: Tarif: 01 WKZ: 9001, 9230, ab 08.13
    • Rechtsschutz: Tarif: 03 WKZ: 100, ab 08.13
    • Bausparen: 12.000 €, ab 08.11; VL 280,00 €




    BU/DU mit RV
    Als Erstes soll es um meine bestehende Dienstunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung gehen.

    Hier zahle ich derzeit 109,26 €, bestehend aus

    • Rentenversicherung: 57,20 €
    • Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: 49,61 € (lt. Vertrag zählt sie als DU)
    • Unfall-Zusatzversicherung: 2,45 €


    Folgend noch ein paar Daten
    • Tarif: A2 (01/08), Versicherungsbeginn: 01.08.2011, Rentenbeginn: 01.08.2061
    • Bisher erreichte, garantierte monatliche Rente: 124,25 €
    • Bisher erreichte, garantierte einmalige Zahlung: 37.132,92 €
    • Monatliche Leistung bei BU/DU: 1.147,74 €




    Nun hat mir meine neue Beraterin vorgeschlagen, diese Versicherung auf eine BU/DU mit Fonds, also der Rentenversicherung "Chance Invest" abzuändern.

    Bei dem Chance Invest wird in den "Debeka Global Shares" investiert, welcher ja auch schon öfters im Forum angesprochen wurde. Zunächst hört sich dieser auch gar nicht mal schlecht an und wird mit geringen monatlichen Kosten von 0,025 % vom Fondsguthaben beworben. Nachdem es sich aber um einen Dachfonds handelt, habe ich schon gelesen, dass die TER am Schluss wohl eher bei 0,60 % pro Jahr liegen sollen.


    Beworben wird die Rentenversicherung mit

    • Flexiblem Leistungsbeginn (Vorziehen/Herausschieben Rentenbeginn)
    • Sonderzahlungen
    • Kapitalwahlrecht
    • Teilauszahlungen (jederzeit möglich)
    • Steuervorteile, bestehend aus
    • Erträge blieben in der Ansparphase abgeltungssteuerfrei. In der Rentenphase wird nur der Ertragsanteil versteuert, z.B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67 Jahren --> 83 % der Rente bleiben steuerfrei.
    • Bei einer Kapitalabfindung: Erträge werden erst am Ende der Aufschubzeit versteuert (Steuer-Stundungs-Effekt). Wenn man mindestens 62 Jahre alt ist und der Vertrag über 12 Jahre lief, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert.



    Abschließend habe ich noch eine "schöne" Berechnung erhalten, bei welcher mein jetziger Vertrag und der neue mit einer Umschichtung gegenübergestellt wurden.


    Aktuelle Situation
    • Rückkaufwert (aktuell): 6.106,41 €
    • Ablaufleistung mit 67: 48.047, 42 €
    • Beitragsfreistellung (Auszahlung mit 67): 7.467, 47 €



    Neue Situation
    • Einzahlung des Rückkaufwertes in die RV mit 67: 33.628,01 €
    • Ablaufleistung mit 67 (monatliche Zahlungen: 81.767,58 €



    Differenz bei 5 % Wertentwicklung

    Neue RV: 115.395,59 €
    Alte RV: 48.047,42
    Gewinn: 67.348,17 €


    Die Berechnung der Wertentwicklung bei 10 % lasse ich mal weg :P



    Anmerkungen

    • Zunächst meinte die Beraterin, dass ich eine DU eigentlich gar nicht mehr bräuchte (was mir ja ganz recht wäre, da ich mir Geld sparen könnte), da mir schon um die 3.000 € von meinem Dienstherrn zustehen, wenn ich DU werden sollte. Nachdem ich dies nicht glaube, schaut sie nach und meinte auch, dass sie sich diesbezüglich wohl doch etwas (sehr) vertan habe. Ich weiß es gerade auch nicht genau, aber ich glaube, dass mir ca. 1.600 € zustehen würden, somit wäre eine DU denke ich schon noch weiterhin sinnvoll.
    • Mein derzeitiger Vertrag gefällt mir ehrlich gesagt nicht so wirklich gut, da ich neben meiner Pension und einer DU eigentlich nicht mehr unbedingt eine zusätzliche Rente bräuchte. Deshalb war ich über ein alternatives Angebot zunächst erfreut. Wenn ich mir aber die Kommentare hier im Forum so durchlese, ist die neue RV mit dem Fonds nicht so wirklich gut. Ich persönlich würde auch lieber privat in einen ETF investieren, als über die Debeka in einen Fonds. Auf Nachfrage hieß es allerdings, dass eine alleinstehende DU (gab es bei meinem Erstabschluss noch nicht) mich über 140 € kosten würde, also deutlich mehr als eine DU mit RV. Grund hierfür war, glaube ich, dass ich als Neukunde zählen würde und nicht mehr mein damaliges Eintrittsdatum von 2011 herangezogen werden würde (und vermutlich, weil sie es auch nicht alleinstehend verkaufen wollen).
    • Sie stellte bei der Beratung sehr stark die Steuerersparnis in der Vordergrund, auch im Vergleich zu einem ETF. Aber bei einem ETF zahle ich ja auch "nur" die Kapitalertragssteuer und ggf. gibt es noch 30 % Teilfreistellung bei günstigen Kosten.
    • Ein Forumsmitglied hat mal geschrieben:
    • "Die Rente bleibt annähernd gleich. Du gibst nicht nur die Garantie ab, auch der Rentenfaktor sinkt enorm, so dass zwar mehr Kapital gebildet wird, aber am Ende weniger Rente herauskommt. Dafür trägst du dann das volle Risiko."
    • Leider verstehe ich die Aussage nicht so wirklich.
    • Aufgrund diverser Kosten, also 0,6 % TER (Fondsstruktur), Kosten aus dem Versicherungsmantel, Abschlusskosten und weiterer Verwaltungskosten wirkt die neue RV mit Fonds nicht mehr so attraktiv auf mich, wie ich zunächst noch dachte.




    Fragen

    Nun stellt sich die Frage, was ich machen soll.

    • Bestehenden Vertrag kündigen und auf den neuen Vertrag wechseln.
    • Der neue Vertrag wirkt aber nicht sehr attraktiv auf mich und ich würde das Geld lieber selber in einen ETF anlegen. Außerdem ist der Rückkaufwert nicht sonderlich gut.
    • Bestehenden Vertrag kündigen und privat investieren.
    • ETF wäre mir lieber als der neue Vertrag. Jedoch würde ich dann auf meine DU verzichten, was mir nicht wirklich zusagt. Eine einzelne DU bei der Debeka scheidet aufgrund der immensen Kosten aus. Also würde höchstens ein anderer Versicherer übrig bleiben. Außerdem ist der Rückkaufwert nicht sonderlich gut.
    • Bestehenden Vertrag ruhend stellen.
    • Hierbei wäre wohl der Vorteil, dass der schlechte Rückkaufwert umgangen werden würde. Ich weiß nicht, ob eine teilweise Ruhestellung möglich ist, sodass ich die DU laufen lassen kann und nur den Rest ruhend stelle. Sollte dies nicht gehen, habe ich wieder das Problem der fehlenden DU.
    • Alles belassen
    • Kein Problem mit dem Rückkaufswert. Keine so gute Wertentwicklung wie beim ETF, dafür mehr Sicherheit.DU bleibt vorhanden. Lebenslange Kosten von über 100 €, steigend.




    Viel Text =O
    Ich hoffe, es liest sich jemand durch und kann mir weiterhelfen

  2. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Glob

    Schau mal hier: https://www.finanztip.de/community/f...al-shares-etf/

    Ansonsten sieht es für mich danach aus, als will sich die Debeka von alten - relativ hoch verzinsten Verträgen "herausberaten" + neuer Abschlussprov.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Glob

    Glaube Sie tatsächlich, dass mit diesem Berg an Versicherungen und Sparformen eine große Vermögensbildung zu Stande kommen?

    Grundsätzlich sind elementare Versicherungen erstrangig und dann in ausreichender Höhe abzuschließen!

    Folgerichtig, elementare Versicherungen sind biometrische Risiken

    -wäre hier die Haftpflicht, mit einer Zusatzleistung öffentlicher Dienst ca. 150 €.
    - eine Unfallversicherung mit 500 % Progression, und mit 110.000 € Grundsumme, mit Nennung des Berufes
    -eine Selbstständige Dienstunfallversicherung (SDU), deren Leistung sich nach der aktuellen Versorgungslücke bemisst. Das wird teuer, weil die ersten 5 bis 9 Jahre fehlen, aber mit Einschluss „Burnout“.
    Des Weiteren, werden Sie bis 67 Jahre arbeiten können? Hier wäre eine Versicherung, bis 55 Jahre und einer Option bis 67. erheblich, ca. 30 % des Gesamtbetrages billiger! Zumal ab dem 43.Dienstjahr
    keine weitere Rentensteigerung (71,25 %) vorgesehen ist.
    -eine Todesfallversicherung bis 55 Jahre, da Sie selbst keine Familie haben, würde im Erbfall ihre Eltern und Geschwistern alles vererbt werden, deren Freibeträge sind zu minimal, um steuerfrei zu vererben.

    Aufbauende Versicherungen mit biometrischen Risiken

    Die Beihilfe-Tarife, leider wird es nicht verstanden, dass deren Leistung seit 2005 in Art und Umfang denen der GKV entspricht.
    Der Rest ist Sache des Beamten, daher die private Versicherungspflicht für Beamte, denn die GKV bezahlt keine Stichwunden und Einschusslöcher in den Körper eines Beamten.
    Dafür wäre die Berufsgenossenschaft da, die es für Beamte nicht gibt!

    Hier ist auch der Knackpunkt, die Versetzung in den Ruhestand auch bei MdL von weniger als 30 %. Daher ist hier eine SDU, statt einer SBU pflicht. Die SBU zahlt erst ab 50 % MdL.

    Die SDU zahlt, wenn der Dienstherr den Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt, also auch bei geringfügigen MdL-Werten. Daher kann die richtige SBU nicht billig sein!
    Zumal der Dienstherr, die Rentenleistung in den ersten 20 Jahren auf 30 % begrenzt hat. Bekommt man ein Lohn von 6.000 € brutto, werden bei einer einstweiligen Versetzung nur 2.000 € brutto als Rente bezahlt. Und die Beiträge für Beihilfe bleiben in voller Höhe weiterbestehen.
    Ohne weitere Einkünfte dürfte der wirtschaftliche Niedergang nicht aufzuhalten sein.

    Ob oder wegen der Nebentätigkeit, eine Ausschleusung erfolgt bleibt außen vor. Denn das würde eine Überführung in die GKV als Selbstständiger mit vollem Beitrag bedeuten.

    Die Vermögensbildung durch Aktien, Fonds bleibt außen vor, weil dafür der § 34 f Abs. 1 oder 2 GewO benötigt wird.

    Zum Thema DeBeKa,
    sie hat eine Ausschließlichkeit-Truppe, wie die Generali, damit ist der Zugang zur Produktpalette für Makler eingeschränkt!
    Was aber bekannt ist, dass Produkte von Ausschließlichkeit, durch Makler nicht vertreten werden kann, da ihre Leistung eher im mittleren oder unteren Bereich liegen.

    Der BGH hält diese Versicherungsleistungen, die nur durchschnitt oder unterdurchschnittlich sind, für den Berufsstand als Makler und echter Berater als unvereinbar.


    Da Makler und Berater, sprich Empfänger von Courtage und Honorar grundsätzlich und ausschließlich dem im Lager des Kunden zu stehen haben. Was faktisch zur Haftung beim Vermögensaufbau führen wird, weil die Produkte zu teuer oder zu leistungsschwach sind. Echte Versicherungsvertreter oder Strukki-Truppen gilt dies nicht!
    Eine Schadensabwicklung kann nur der Kunde an seinen Makler weiterreichen, die Versicherung darf dies nicht. Diese darf nur ihren gebundenen Vermittler vor Ort beauftragen, dieser hat aber im Lager der Versicherung zu stehen und deren Weisungen zu Lasten des Kunden zu handeln, Prinzipal-Pflicht wegen Manko-Geld.

    bruno68

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Glob

    Mein Rat gehe zu einem Berater der das Hauptberuflich macht eine DU/BU Absicherung gehört nicht in Hände eines Beraters der zu einem bärig anhört zum anderen nicht in die Hände eines Beraters welcher nur am Abschluss in seinem Umfeld mit Provision abzielt. Lieber ein paar € investieren und in einen unabhängigen Berater der das ganze auf Honor Basis macht. Es gibt hier 1-3 Berater nicht nicht bärig sind die das können....

    Die Frage wäre ob du überhaupt noch durch die Gesundheitsfragen kommst und was für dich das beste ist. ggf. wird dir auch empfohlen die DU nur höher anzusetzen da diese nicht mehr ausreicht über die Nachversicherung....

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Glob

    @Erixen,

    leider ist es nicht so das man gut Beratung, überall bekommt! Da muss ich enttäuschenderweise titan1981 recht geben. Was aber gegen halten muss ist die Unkenntnis, in diesen Bereich, weil dieser keine Erlaubnis zur Beratung und Vermittlung hat.

    Unter der IHK-Seite können sie sich die aktuelle Zahl der "echten" Versicherungsberater nachlesen.

    https://www.dihk.de/resource/blob/11...-2024-data.pdf

    Ganze 321 echte Versicherungsberater und das Deutschland weit. Davon sind viele Spartenberater, so wie Herr Dr. Schramm

    siehe Vita

    https://www.pkv-gutachter.de/zurperson.html
    https://www.pkv-gutachter.de/kosten.html

    An deren Kosten kann man sich als Kunde richten, der Beratungssatz betrifft nur die Sparte PKV und ein Gespräch kostet je Stunde, bei einer Anzahl von Stunden, erreicht man sehr schnell Kosten, die sich weit höher sind, die als Vertreter oder Makler indirekt bezahlt werden müssen.

    Warum soll sich ein Berater weniger Wert fühlen und verdienen, als ein Makler oder Vertreter? Die Berater sind die Minderheit und haben eher einen anderen Hauptberuf, nämlich den Beruf des Sachgutachters vorm Kadi.

    Ob oder wann ein Berater, dann Zeit zur Beratung von Klein-Kunden noch hat, das steht in den Sternen. Denn ein richtiger Berater, der arbeitet letztlich eher als Gutachter vor dem Kadi. Und betreiben Kundenberatung eher nebenberuflich.

    Was viele nicht verstanden haben, Beratung ist nicht gleich Verschaffung von Produkten, zwar kann der Kunde aufgeklärt werden, aber ob der Berater auch diese Versicherung verschaffen kann ist ungewiss.

    Denn das ist die Unterscheidung, der Berater klär nur auf, ein Vertrieb von Produkten ist ihnen nur erlaubt, wenn diese auch die Kosten den Kunden rückvergüten. Aber hier entstehen und gibt es ungewöhnliche Probleme für den Kunden. Da die Haftungszeit bis zu 8 Jahren bei Storno anteilig und in voller Höhe bei Rückabwicklung, innerhalb der 8 Jahre beträgt.
    Kehrt der Berater, die erhaltende Courtage an den Kunden nach deren Erhalt an den Kunden aus.

    So steht dieser bei Eigenkündigung der Versicherung, beim Berater aller ausgekehrten Beträge anteilig, bis zum Ablauf der Stornofrist in der Haftung.Im schlechtesten Fall auch alle jährlichen Bestandscourtagen, bei Rückabwicklung zusätzlich fällig. Deshalb besteht der Gesetzgeber im Gesetz bei Berater ja auf eine Auskehrungspflicht und nicht auf eine Verrechnung.
    BGH verbietet Versicherungsberatern Erfolgshonorare
    Immer wieder gibt es Streit über die Frage, was die Dienstleistung eines Versicherungsberaters von der eines Maklers unterscheidet. Die Rechtsanwältin Sarah Lemke weist in einem Gastbeitrag für FONDS auf ein interessantes Urteil hin.
    Sarah Lemke, Lemke Law: "Der BGH ganz klar deutlich gemacht, dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist."
    Darf ein Versicherungsberater mit seinen Kunden vereinbaren, nur im Falle eines Tarifwechsels ein Honorar zu beziehen? Mit dieser Frage setzte sich jüngst der BGH auseinander. Die Karlsruher Richter fanden eine Antwort, die über den konkreten Einzelfall hinausweist, erläutert Sarah Lemke, Rechtsanwältin aus Lilienthal bei Bremen.

    Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist.
    Bei der Beklagten handelte es sich um eine Versicherungsberaterin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 e Abs. 1 GewO a.F. (Paragraf 34 d Abs. 2 GewO n. F.), die im Internet die Beratung von Versicherungsnehmern der privaten Krankenkassen über einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG anbot. Die Beratung sollte kostenfrei sein. Nur wenn ein Versicherungsnehmer sich für eines der Wechselangebote entschieden hatte, berechnete die Versicherungsberaterin eine Servicegebühr, die sich an der Ersparnis des Versicherungsnehmers orientierte. Im Erfolgsfall betrug die Servicegebühr das Achtfache der monatlichen Ersparnis des Versicherungsnehmers zuzüglich Umsatzsteuer.
    Die Versicherungsberaterin wurde zunächst erfolglos abgemahnt, woraufhin sie vom LG Hamburg dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel in der privaten Krankenversicherung nach Paragraf 204 VVG gegen ein Erfolgshonorar anzubieten. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde im Wesentlichen zurückgewiesen, woraufhin die Beklagte Revision beim BGH eingelegt hat. Diese wurde vom BGH als unbegründet zurückgewiesen.
    • Erfolgshonorare sind laut RVG nur in Einzelfällen erlaubt
    Der BGH hat das Urteil sehr ausführlich im Wesentlichen wie folgt begründet:
    • Die Versicherungsberaterin zählt zu den in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 1 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) genannten Personen.
    Daraus folgt, dass sie ein Erfolgshonorar nur unter den in Paragraf 4a RVG genannten Voraussetzungen vereinbaren darf.
    • Insbesondere darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
    • Ohne diese Einschränkung durfte die Versicherungsberaterin ein Erfolgshonorar nicht vereinbaren.
    Ausführlich begründet wird in dem Urteil, dass das RVG auch für Versicherungsberater gilt.
    Im Wesentlichen wird dies dadurch gerechtfertigt, dass Versicherungsberater in den Bereichen, in denen sie Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, Tätigkeiten wahrnehmen, die auch ein Rechtsanwalt besorgen dürfte.

    Es soll dem fairen Wettbewerb dienen, dass verhindert wird, dass eine zur entgeltlichen Rechtsdienstleistung befugte Person eine geringere Vergütung erheben darf als ein Rechtsanwalt.

    Versicherungsberatung ist eine Rechtsdienstleistung
    Das Urteil des BGH, ist aus zweierlei Gründen zu begrüßen.

    Zum einen hat der BGH ganz klar deutlich gemacht,

    • dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist,

    zum anderen hat er in der Urteilsbegründung noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung, die einen Dienstleister verpflichtet, Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung zu recherchieren und bei der Krankenversicherung des jeweiligen Kunden Informationen über den bestehenden Tarif und über alternative Tarife einzuholen,

    • ein Versicherungsmaklervertrag ist, bei dem eine erfolgsabhängige Vergütung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.
    Hat der Versicherer, sein Vertrieb ausgelagert, kann die Versicherung wegen der fehlender Erlaubnis zur Beratung, kein Geschäft von Kunden direkt annehmen.
    Denn die Unterschrift vom Fachmann vor Ort, mit der IHK-Registrierungsnummer, fehlt.

    Auch weise ich hier darauf nochmal hin,
    Achtung, Empfehlung: ESMA warnt Finfluencer und Berater
    Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Warnhinweise für alle veröffentlicht, die in den sozialen Medien Anlagetipps geben. Was rechtlich gilt – und was Finanzberater beachten sollten.
    Weil immer mehr Finanzinfluencer, kurz: Finfluencer, munter Anlageempfehlungen ins Netz schicken, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf ihrer Website kürzlich Warnhinweise veröffentlicht. Damit möchte die Behörde das Bewusstsein dafür schärfen, dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, unbedingt die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einzuhalten hat.
    Was selbst hier im Forum nicht eingehalten wird!

    bruno68

  6. Avatar von longo
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    18.06.2017
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    Standard AW: Debeka - BU/DU mit RV --> Wechsel zur BU/DU mit Fonds (Chance Invest, Debeka Glob

    @Bruno: Leider ist es in jedem deiner Posts so, dass man kein gut Deutsch bekommt.

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