bei Kurzfristigen Arbeit fällt keine Sozialabgabe an. Nur 25% Lohnsteuer abzuführen. Wird diese Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen und an Finanzamt abgeführt ?
Zitat von viktor bei Kurzfristigen Arbeit fällt keine Sozialabgabe an. Das ist so nicht ganz richtig. Zitat von viktor Nur 25% Lohnsteuer abzuführen. Wird diese Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen und an Finanzamt abgeführt ? Je nachdem, wie das ganze behandelt wird.