Kurzfristige Arbeit

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Kurzfristige Arbeit

    bei Kurzfristigen Arbeit fällt keine Sozialabgabe an. Nur 25% Lohnsteuer abzuführen.

    Wird diese Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen und an Finanzamt abgeführt ?

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Kurzfristige Arbeit

    Zitat Zitat von viktor
    bei Kurzfristigen Arbeit fällt keine Sozialabgabe an.
    Das ist so nicht ganz richtig.

    Zitat Zitat von viktor
    Nur 25% Lohnsteuer abzuführen.

    Wird diese Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen und an Finanzamt abgeführt ?
    Je nachdem, wie das ganze behandelt wird.

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