Hallo zusammen, bisher nur unangemeldeter Mitleser brauche ich nun den Rat des Forums.
Wir sind kurz davor im Rhein-Main-Gebiet ein DHH Grundstück von 289qm zu 142 000€ zu kaufen, Kaufnebenkosten bereits eingerechnet.
Bauen wollen wir dort für uns (31J & 30J) sowie unsere zwei (ggf. Mal 3) Kinder (1J & 4J) 150-160qm auf 2,5 Geschossen. Vermutlich Effizienzhaus 40 (ggf. KFWG evtl. QNG), beides nicht aus aus Überzeugung sondern wegen der Förderfähigkeit.
Meine Frau wird Ende Juli ihren Vorbereitungsdienst als Sonderpädagogin beenden. Ab 1.9.25 beginnt sie dann als Beamtin auf Probe (nicht Widerruf!) mit A13, nach einem Jahr wird sie auf Lebenszeit verbeamtet. Ich bin bereits Beamter auf Lebenszeit A12. Aus familiären Gründen (Kinder und Eltern) "müssen" wir beide Teilzeit arbeiten. Da meine Frau ihr Deputat dann aufgrund von Elternteilzeit frei wählen kann, würden wir es gerne so wählen, dass wir für das Z15 Darlehen der L-Bank infrage kommen. Wie moralisch korrekt das ist, habe ich für mich selbst noch nicht entschieden. Aber unser Plan ist es aktuell.
Wir hätten dann nach meiner Berechnung 6700€ brutto/5700€ netto mit viel Aufwärtspotenzial sobald die Kinder in der Schule sind sowie 110 000€ EK. Zu den 142 000€ Grundstück hätte ich 550 000€ für alles andere addiert. Eigenleistung bringen wir im Wert von 20 000€, was als zusätzliches EK gewertet wird (von der L-Bank zumindest), also:
Gesamtbedarf
142k + 550k = 692k
Eigenkapital
110k + 20k = 130k
Darlehensbedarf
692k - 130k = *562 000 €*
Mit diesen Zahlen spuckt uns der Z15 Rechner eine Förderfähigkeit für das Z15 Darlehen aus (wobei wir uns eigentlich für das z20 qualifizieren würden). Angegeben habe ich hier auch noch das KfW WEG 300 mit seinen 170 000€ zu aktuell 1,5% Zins mit angenommener 2,5% Tilgung also 566€ Rate p.M. Dieses würden wir ebenfalls beantragen wollen, sofern es sich mit dem Mehraufwand für KfW 40/KFWG/QNG lohnt. Die LBank fördert auch KfW 55, sofern es denn bis nächstes Jahr noch gebaut werden darf.
Mir ist bewusst dass beide Förderungen sich jederzeit ändern oder gar wegfallen können. Das Z15 Darlehen der L-Bank existiert nun aber schon viele Jahre mit sehr guten bis überragenden Konditionen.
Wir hätten darüber hinaus den absoluten Luxus, dass das KfW WEF Darlehen auch - wenn eine Bank das macht - auf die abbezahlte ETW meiner Eltern abgesichert werden kann, sodass das gesamte Darlehen als EK-Ersatz gewertet wird (so mein Verständnis als Laie).
Das Konstrukt ist für uns äußerst attraktiv, aber mit Einkommensgrenzen, maximaler Belastung, Beleihung auf Fremdimmobilie etc. für uns Laien auch sehr komplex.
Daher der Wunsch nach Bewertung dieses Planes durch die Experten hier im Forum.
Vorab Danke!
AW: Baufinanzierung Neubau 2024/25 mit LBankBW/KfW
Zwei Faktoren bestimmen den Zeitpunkt, wann wir jetzt konkret das Z15 Darlehen beantragen können.
1. Wann meine Frau Ihren Vertrag zur Stelle ab 1.9.25 (ich hatte ursprünglich versehentlich "1.9.24 geschrieben") unterschreibt. Die Stellenausschreibungen sind zwischen Dezember 24 und März 25. Es ist natürlich ein Unsicherheitsfaktor, aber nichts wird hier mehr gesucht als Sonderpädagoginnen. Also rechnen wir mit Unterschrift unbefristeter Vertrag für eine Stelle ab 01.09.2025 (Schuljahresbeginn) im Frühjahr 25.
2. Wenn damit Beleihungsunterlagen gemeint sind: Wir sind mit Generalunternehmern aktuell beim Einholen der Angebote. Nach Auswahl wollen wir einen Planungsvertrag vor Werkvertrag unterschrieben, um alle nötigen Infos für die Förderungen zu haben und baugenehmigungsreif zu sein. Dies soll ebenfalls bis Frühjahr 25 geschehen.