Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

+ Antworten
8Antworten
  1. Avatar von oberschlau
    oberschlau ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.05.2021
    Beiträge
    15
    Danke
    0

    Standard Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Ich habe immer mehr Kunden, die alterbedingt keine Baufinanzierung mehr erhalten und (aus meiner Sicht) verwunderlich attraktive Rückmietverkäufe angeboten bekommen.
    Ich verstehe aber nicht ganz, warum die Firmen so hohe Werte zahlen, vielleicht habt Ihr eine Idee dazu.

    Das Modell ist am Ende ein Sale und Lease Back: https://de.wikipedia.org/wiki/Immobi...%B6ht%20werden.

    Ich hab nun aber einen Fall auf dem Tisch, wo die Rentner das Haus über 8 Monate nicht verkauft bekommen haben, der Rückmietkäufer aber 10% mehr zahlt, als der Markt nicht zu zahlen bereit war und dazu eine Miete von nur 10,- Euro / qm bis Lebensende vereinbart wurde. Die Rentner sind 70 und 72, können also noch durchaus 20 Jahre leben.

    Ich finde es wenig nachvollziehbar. Warum machen die Firmen das und wie finanzieren sie mit dieser niedrigen Miete die Zinsen für den Kauf?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Die potententiellen Verkäufer der Immobilie können auch noch 30 Jahre leben oder auch nur 5 Jahre.
    Man weiß es einfach nicht.
    Sprechen Sie von einem kompletten Verkauf? oder Teilverkauf der Immobilie?
    Wer ist denn der Anbieter der sich jetzt den Mietpreis von EUR 10 bis Lebensende festnageln lässt? Kaum vorstellbar dass es nicht auch eine Staffelmiete oder gekoppelt an die Inflation gibt.

    Ansonsten, auch im Hohen Alter von 70 oder 72 Jahren kann man bei einem lastenfreien Haus oder lastenfreier Immobilie auch noch ein Darlehen bei entsprechendem Einkommen bekommen.

  3. Avatar von oberschlau
    oberschlau ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.05.2021
    Beiträge
    15
    Danke
    0

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Die potententiellen Verkäufer der Immobilie können auch noch 30 Jahre leben oder auch nur 5 Jahre.
    Man weiß es einfach nicht.
    Sprechen Sie von einem kompletten Verkauf? oder Teilverkauf der Immobilie?
    Wer ist denn der Anbieter der sich jetzt den Mietpreis von EUR 10 bis Lebensende festnageln lässt? Kaum vorstellbar dass es nicht auch eine Staffelmiete oder gekoppelt an die Inflation gibt.

    Ansonsten, auch im Hohen Alter von 70 oder 72 Jahren kann man bei einem lastenfreien Haus oder lastenfreier Immobilie auch noch ein Darlehen bei entsprechendem Einkommen bekommen.
    Die Miete ist auf 10 Jahre festgelegt, danach VPI.

    Anbieter ist https://verkaufenaberbleiben.de/rueckmietverkauf/

    Ja, kompletter Verkauf zu 100%, danach Rückmiete unter Ausschluss des Kündigungsrechts.

  4. Avatar von Ginny
    Ginny ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    04.08.2024
    Beiträge
    13
    Danke
    0

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Zitat Zitat von oberschlau
    Die Miete ist auf 10 Jahre festgelegt, danach VPI.

    Anbieter ist https://verkaufenaberbleiben.de/rueckmietverkauf/

    Ja, kompletter Verkauf zu 100%, danach Rückmiete unter Ausschluss des Kündigungsrechts.
    Zahlen die tatsächlich auch die 100% aus? Ich habe bisher - bei anderen Anbietern - eigentlich immer gelesen, dass da erstmal 25-35 % vom Verkehrswert abgezogen werden weil es ja eine bewohnte Immobilie ist und dann zusätzlich natürlich noch die Miete verlangt wird

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.925
    Danke
    61

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Dieses System ist schon jetzt zu Ende, weil das Risiko nicht handelbar ist.

    In wenigen Jahren werden die Eigentümer dieser Firmen vor dem Scherbenhaufen ihrem eingesetzten Kapital stehen.

    Denn das Wagnis besteht aus zu vielen Einzelrisiken,

    - wie das Langlebigkeitsrisiko, der beiden Eigentümer.

    - Erbauseinandersetzung mit den Erben

    - Verlust der Sozialbeihilfe im Pflegefall für über 10 Jahre

    - die Anerkennung der Nichtigkeit des Vertragswerks durch den BGH, durch Beweis, durch ein Gerichtsgutachten tritt § 138 BGB ein.

    Das ist wie bei Pfando-System. Allein der Name "Rückmietverkauf", das steht schon für einen zukünftigen Erbstreit vor Gericht fest. Und der Verlierer auch, nämlich der Anbieter!

    @Bankkaufmann,

    genau das ist das Problem der Rentner
    Ansonsten, auch im Hohen Alter von 70 oder 72 Jahren kann man bei einem lasten freien Haus oder lasten freien Immobilie auch noch ein Darlehen bei entsprechendem Einkommen bekommen.
    Denn auch hier gehört das pfändungsfreien EK, bei zwei Rentner dürfte es um die 2.000 € liegen und Renten über 2.000 € ist in der Regel eher die Ausnahme denn die Regel. wie war es mit Rentner die 43 Jahre mehr als das doppelte als der durchschnitt verdienten?

    Wie viele Rentner erhalten mehr als 3000 € Rente?
    Schon 2000 Euro Rente bekommen in Deutschland nicht viele Menschen, aber mehr als 3000 Euro Rente sind besonders selten. Wie dem Rentenversicherungsbericht 2022 zu entnehmen ist, haben das 50 Rentner geschafft. 11.08.2024
    Daher braucht ein Haus- oder Eigentümer außerhalb der gR ein privates Einkommen, wo dieser eine erhebliche 2.Rente bezieht.

    Der Tipp wäre für Rentner Bausparen mit kurzer Wartezeit, meines wissen ist die Wüstenrot in der Lage nach 12 Monaten zuzuteilen! Hier ist auch der § 15 AO zu beachten, jeder kann in der Familie den BSV mitbefüllen!

    Ein BSV mit 10.000 € ist mit 5.000 € sofort aufzufüllen, 12 Monate warten und sich dann entscheiden wie wie viel man braucht. Bzw. liegt eine Rechnung von 5.500 € für die Heizung vor. Lässt man die Rechnung von der BSK bezahlen.

    Mit dem Restbetrag schließt man den 2. BSV ab und befüllt diesen wieder oder der alte Vertrag wird aufgestockt und wieder aufbefüllt, hier dürfte die Wartezeit wesentlich geringer sein!

    Der Trick mit den alten BSV ist derer, da nur ein Teil des Vertrages benötigt wird, wird auch nur ein Teil der Zuteilungspunkte abgezogen! Die Restpunkte verbleiben bestehen, beim Wiederauffüllen wird dann wieder monatlich die volle Punktzahl hinzugezählt!

    Der 1 Trick besteht ein 20.000 BSV abzuschließen, zu besparen und ihnen diesen bei Bedarf zu teilen, auch asymmetrisch zu teilen, wegen der geringen Summe geht hier nur bedingt die Schritte 10/10 oder 15 / 5 mit 5 Aufstockung möglich.

    Das Guthaben kann auch asymmetrisch verteilt werden, in den benötigten BSV kann bis zu 99 % des Guthabens einsetzen.

    Aber kann der Kunde nicht die 80 bis 100 € monatlich für das Sparen oder Tilgen nicht aufbringen, dann dürfte sich ein Bankendarlehn absolut ausschließen.


    Ich kann nur jeden Immobiliendarlehnsvermittler raten von solchen Geschäfte Abstand zu nehmen, weil dies der "graue Kapitalmarkt" ist und das bedeutet eine Unvereinbarkeit mit der Zulassung des § 34 i GewO.

    https://www.dihk.de/de/themen-und-po...eichnisse-3344

    Mit schöner Regelmäßigkeit wird dies eher den § 34 f Abs. 3 GewO sein. (was eine Meldelücke ist, nach § 144 GewO Buchstabe m der n, die eine Geldstrafe vorsieht) Oder überhaupt keine Zulassung haben, was zu einer Vermögensgefährdung des Vermittlers führt. Denn der Vermittler steht damit als Garant, ungedeckt durch die VSH gegenüber dem Kunden in voller persönlicher Haftung.

    bruno68

  6. Avatar von memet
    memet ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.05.2023
    Beiträge
    116
    Danke
    9

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Mal wieder der übliche Schwachsinn von Bruno.

    Der Rückmietverkauf ist natürlich zu 100% legal, da gibt es gar keinen Zweifel dran. Beim Teilverkauf war es eine Zeitlang strittig aber das hat die Bafin ja nun auch überall geprüft und einen Persilschein erteilt. Ich finde den Rückmietkauf für den Verkäufer übrigens attraktiver, weil er keine Instandhaltung mehr trägt. Zudem werden teilweise hohe Verkehrswerte gezahlt, die sich oft am Markt derzeit nicht erzielen lassen.

    Lustig, dass Bruno immer mit Paragrafen um sich wirft, die so gar nichts damit zu tun haben, um das es geht. Vielleicht kann Bruno richtig dumme Leute damit beeindrucken aber selbst mit meinem Halbwissen merke ich sofort, wie ahnungslos Bruno ist.
    Warum schreibt er hier wohl?
    Langweile?
    Mitteilungsbedürfnis?
    Echt schräg, da er ja ausschließlich negatives Feedback bekommt.

    Zitat Zitat von bruno68
    Dieses System ist schon jetzt zu Ende, weil das Risiko nicht handelbar ist.

    In wenigen Jahren werden die Eigentümer dieser Firmen vor dem Scherbenhaufen ihrem eingesetzten Kapital stehen.

    Denn das Wagnis besteht aus zu vielen Einzelrisiken,

    - wie das Langlebigkeitsrisiko, der beiden Eigentümer.

    - Erbauseinandersetzung mit den Erben

    - Verlust der Sozialbeihilfe im Pflegefall für über 10 Jahre

    - die Anerkennung der Nichtigkeit des Vertragswerks durch den BGH, durch Beweis, durch ein Gerichtsgutachten tritt § 138 BGB ein.

    Das ist wie bei Pfando-System. Allein der Name "Rückmietverkauf", das steht schon für einen zukünftigen Erbstreit vor Gericht fest. Und der Verlierer auch, nämlich der Anbieter!

    @Bankkaufmann,

    genau das ist das Problem der Rentner

    Denn auch hier gehört das pfändungsfreien EK, bei zwei Rentner dürfte es um die 2.000 € liegen und Renten über 2.000 € ist in der Regel eher die Ausnahme denn die Regel. wie war es mit Rentner die 43 Jahre mehr als das doppelte als der durchschnitt verdienten?


    Daher braucht ein Haus- oder Eigentümer außerhalb der gR ein privates Einkommen, wo dieser eine erhebliche 2.Rente bezieht.

    Der Tipp wäre für Rentner Bausparen mit kurzer Wartezeit, meines wissen ist die Wüstenrot in der Lage nach 12 Monaten zuzuteilen! Hier ist auch der § 15 AO zu beachten, jeder kann in der Familie den BSV mitbefüllen!

    Ein BSV mit 10.000 € ist mit 5.000 € sofort aufzufüllen, 12 Monate warten und sich dann entscheiden wie wie viel man braucht. Bzw. liegt eine Rechnung von 5.500 € für die Heizung vor. Lässt man die Rechnung von der BSK bezahlen.

    Mit dem Restbetrag schließt man den 2. BSV ab und befüllt diesen wieder oder der alte Vertrag wird aufgestockt und wieder aufbefüllt, hier dürfte die Wartezeit wesentlich geringer sein!

    Der Trick mit den alten BSV ist derer, da nur ein Teil des Vertrages benötigt wird, wird auch nur ein Teil der Zuteilungspunkte abgezogen! Die Restpunkte verbleiben bestehen, beim Wiederauffüllen wird dann wieder monatlich die volle Punktzahl hinzugezählt!

    Der 1 Trick besteht ein 20.000 BSV abzuschließen, zu besparen und ihnen diesen bei Bedarf zu teilen, auch asymmetrisch zu teilen, wegen der geringen Summe geht hier nur bedingt die Schritte 10/10 oder 15 / 5 mit 5 Aufstockung möglich.

    Das Guthaben kann auch asymmetrisch verteilt werden, in den benötigten BSV kann bis zu 99 % des Guthabens einsetzen.

    Aber kann der Kunde nicht die 80 bis 100 € monatlich für das Sparen oder Tilgen nicht aufbringen, dann dürfte sich ein Bankendarlehn absolut ausschließen.


    Ich kann nur jeden Immobiliendarlehnsvermittler raten von solchen Geschäfte Abstand zu nehmen, weil dies der "graue Kapitalmarkt" ist und das bedeutet eine Unvereinbarkeit mit der Zulassung des § 34 i GewO.

    https://www.dihk.de/de/themen-und-po...eichnisse-3344

    Mit schöner Regelmäßigkeit wird dies eher den § 34 f Abs. 3 GewO sein. (was eine Meldelücke ist, nach § 144 GewO Buchstabe m der n, die eine Geldstrafe vorsieht) Oder überhaupt keine Zulassung haben, was zu einer Vermögensgefährdung des Vermittlers führt. Denn der Vermittler steht damit als Garant, ungedeckt durch die VSH gegenüber dem Kunden in voller persönlicher Haftung.

    bruno68

  7. Avatar von memet
    memet ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    10.05.2023
    Beiträge
    116
    Danke
    9

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Zitat Zitat von Ginny
    Zahlen die tatsächlich auch die 100% aus? Ich habe bisher - bei anderen Anbietern - eigentlich immer gelesen, dass da erstmal 25-35 % vom Verkehrswert abgezogen werden weil es ja eine bewohnte Immobilie ist und dann zusätzlich natürlich noch die Miete verlangt wird
    Man muss die Anbieter vergleichen und es kommt auf den Einzelfall an. Ich kenne zumindest einen Fall, wo ein sehr hoher Wert gezahlt wurde, der am freien Markt nicht erzielbar war, obwohl ein Makler 6 Monate versucht hatte, das Hau frei zu verkaufen. Aber es gibt auch gegenteilige Beispiele, wo wenig geboten wurde. Anfragen kostet aber nichts bei den Anbietern. Ich bin auch gerade an so einem Modell dran es mit einem Haus auszuprobieren, weil ich so Eigenkapital für einen zweiten Hauskauf schaffen möchte. Für Teilverkauf bin ich noch zu jung aber der Rückmietkauf startet erstmal mit guten Angeboten.

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.925
    Danke
    61

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    @memet,

    wer meint der eines Tages, eines Besseren belehrt
    Finanzaufsicht beschlagnahmt Krypto-Automaten
    Krypto-Automaten sind für Fans digitaler Assets ein Weg, um diese zu erwerben. Leider sind die Geräte auch ein guter Weg, um Geld zu waschen. Auch daher hat die Bafin einen Schlag gegen die Betreiber von illegalen Krypto-Automaten geführt.
    Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat am Dienstag (20.8.2024) eine bundesweite Razzia gegen die Betreiber illegaler Krypto-Automaten gemacht, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Das teilt die Behörde mit. Bei der Aktion ging sie, unterstützt von der Polizei und der Deutschen Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA), an 35 Standorten mit insgesamt 60 Einsatzkräften gegen die Automaten-Betreiber vor. Dabei wurden 13 Geräte und Bargeld im Wert von einer Viertelmillion Euro einbehalten.
    Die Aufsicht hat damit einen Schlag gegen Geldwäsche geführt.
    • Sie betont in ihrer Mitteilung, dass Wechselautomaten auch Nutzer mit kriminellen Absichten anziehen. Wer hohe Barbeträge von mehr als 10.000 Euro annimmt, müsse zur Geldwäscheprävention die Identität des Kunden feststellen ("Know your customer"-Verfahren, KYC).
    Zudem gelte, dass Informationen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden müssen, wenn Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes festgestellt würden. "Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche", heißt es in der Mitteilung der Behörde.
    Integrität des Finanzsystems
    Die Bafin begründet die Razzia ferner damit,
    • dass das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt den gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft darstellt.
    Daher benötigen Gesellschaften dafür laut Paragraf 32 Kreditwesengesetz die ausdrückliche Erlaubnis der Bafin.
    Diese Erlaubnispflicht soll sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Mit dem Handel mit Krypto-Werten seien erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.
    Damit ist der Zugriff auf das eigene Vermögen deutschlandweit verschlossen und damit das Geld verloren!

    Denn eine Wiederverschaffung des Geldes über Automaten, ist mangels Automaten nicht mehr möglich, ob sich das Bargeld über eine bargeldlose Rückwandlung wieder sich auf ein Konto einfindet, das steht in den Sternen.
    Selbst wenn man seine Vermögen wieder umtauschen kann, so droht immer noch die Strafverfolgung nach dem Geldwäsche-Gesetz. Weil alle Banken und die Heimbank, ihre Sorgfaltspflicht erfüllen werden. Was zu einer Mittelung an die Zollbehörden verlangt, dieses endet meist mit empfindlichen Geldstrafen oder gar Haftstrafe, mangels Herkunftsnachweis. Denn ab 50.000 € droht grundsätzlich eine Haftstrafe ohne Bewährung.

    Man muss auch das System selbst prüfen, sonst droht später:
    Pfando muss übervorteiltem Kunden Schadenersatz zahlen
    Karlsruhe - Kunden, die an das Pfandleih-Unternehmen Pfando nicht nur ihr Auto, sondern auch noch viel Geld verloren haben, können auf Schadenersatz hoffen. Der BGH entschied am Mittwoch in einem Musterfall, dass der betroffene Kunde durch das Pfando-Geschäftsmodell "cash & drive" übervorteilt wurde.
    Es liege ein "wucherähnliches Rechtsgeschäft" vor. Die Karlsruher Richterinnen und Richter sprachen dem Mann in letzter Instanz Schadenersatz zu. In drei anderen Fällen muss das zuständige OLG nun prüfen, ob ebenfalls Ansprüche bestehen.
    Pfando sieht sich als Alternative zum Autopfandhaus
    Das Berliner Unternehmen Pfando, das bundesweit mehr als 25 Filialen unterhält, bezeichnet sich selbst als die bessere "Alternative zum Autopfandhaus" und Marktführer auf seinem Gebiet. "Bei Pfando erhalten Sie in 60 Minuten Bargeld für Ihr Kfz und können wie gewohnt weiterfahren!", heißt es auf der Internetseite.
    Umgesetzt wird das mit einer Kombination aus einem Kauf- und einem Mietvertrag. In allen vier Fällen hatten die Kunden ihr Auto für die benötigte Summe faktisch an Pfando verkauft - immer unter Wert. Gleichzeitig mieteten sie das Auto für sechs Monate zurück.
    Der Mann, dem Pfando jetzt Schadenersatz zahlen muss, hatte für seinen BMW, der knapp 14.000 Euro wert war, beispielsweise 5000 Euro bekommen. Für 495 Euro im Monat mietete er ihn zurück. Da sein Mietvertrag über das halbe Jahr hinaus verlängert wurde, zahlte er auf diese Weise an Pfando weitere 4.455 Euro - bis er eine Monatsmiete schuldig blieb. Damit war das Auto weg. Denn bei Zahlungsverzug behält sich Pfando die sofortige Kündigung des Mietvertrags vor.
    Auslösung ist nicht vorgesehen
    Eine Auslösung für den Fall, dass der Kunde wieder zu Geld kommen sollte, ist anders als im klassischen Pfandleihhaus ohnehin nicht vorgesehen.
    Stattdessen war in den älteren Verträgen vereinbart, dass das Auto am Ende der Mietzeit immer öffentlich versteigert werden sollte. Daran durfte sich der ursprüngliche Eigentümer beteiligen. Ein möglicher Mehrerlös sollte aber nur anderen Käufern zufließen.
    In den neuen Verträgen ist die Versteigerung nach Angaben einer von Pfando beauftragten Anwaltskanzlei nicht mehr vorgesehen.
    In einem Muster-Mietvertrag, der der Deutschen Presse-Agentur zugesandt wurde, heißt es aktuell:

    "Der Mieter verliert mit der Vertragsbeendigung sein Besitzrecht an dem Fahrzeug."

    Er sei dann "verpflichtet, das Fahrzeug nebst Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugschlüssel sofort, spätestens binnen einer Frist von 24 Stunden, an den Vermieter zurückzugeben", also an Pfando.

    Hintergrund dürfte sein, dass die Gerichte bisher in erster Linie geprüft hatten, ob ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegt, nämlich ein verbotenes Rückkaufgeschäft. Das ist laut BGH nicht der Fall. Dafür sehen die obersten Zivilrichter ein ganz anderes Problem:

    "Angesichts der den Kunden angebotenen Konditionen" sei eine Nichtigkeit der Verträge wegen Wuchers nicht ausgeschlossen, sagte die Vorsitzende Rhona Fetzer bei der Urteilsverkündung.
    Gericht vermutet verwerfliche Gesinnung der Beklagten
    Bei dem BMW-Fahrer war für den Senat der Fall eindeutig: Angesichts des "besonders groben Missverhältnisses" zwischen Kaufpreis und Wert des Autos werde "eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet".
    Für eine "Übervorteilung des Klägers" sprächen auch noch andere Vereinbarungen.

    • So musste der Mann in der Mietzeit zusätzlich sämtliche Kosten für Versicherung, Steuern und Reparaturen tragen.

    • Pfando muss dem Mann nun 16 000 Euro Schadenersatz zahlen. So viel würde es kosten, ein Auto wie das versteigerte wiederzubeschaffen. Außerdem bekommt er die Miete zurück - alles abzüglich der 5000 Euro, die er bei Pfando bar auf die Hand bekommen hatte.

    Ob Wucher vorliegt, muss vor Gericht für jeden Kunden einzeln geprüft werden.

    Der Erfurter Rechtsanwalt Holger Schilling, der eine dreistellige Zahl von Fällen betreut, ist aber sehr zuversichtlich, dass auch vielen anderen Betroffenen Schadenersatz zusteht.

    "Auch für die ganz neuen Fälle, die wir vorliegen haben, würde ich nach dem, was ich heute gehört habe, überall den Wucher bejahen", sagte er in Karlsruhe. Ein vergleichbares Missverhältnis zur Leistung liege in jedem seiner Fälle vor. (Az. VIII ZR 221/21 u.a.)
    Damit steht schon fest, dass der Verkäufer, keine Reparaturen und steuerliche Angelegenheiten zu tun hat, dies obliegt dem neuen Eigentümer.
    Und ob eine Bezahlung des Kaufes eines Hauses nicht im groben Missverhältnisses" zwischen Kaufpreis und Wert des Hauses oder ETW, werden die Gerichte wohl als "eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet".
    Und nur ein gerichtlicher, zugelassener Wertgutachter entscheidet über diesem Tatbestand!

    Allerdings dürfte eine verwerfliche Gesinnung, dem redlichen Handeln nach der GewO zuwiderlaufen und damit vorab ein Berufsverbot von min. 5 Jahre nach sich ziehen, sofern keine Haftstrafe anfällt.
    Damit wäre sämtliche Berufe, die der GewO unterliegen als Beruf verschlossen.

    So kann man als sehr schlecht ausgebildeter Vermittler, sich selbst finanziell vernichten, einen schönen Gruß noch an die Strukki-Truppe, die da bei beiden Systemen mitmachen.

    bruno68

  9. Avatar von oberschlau
    oberschlau ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.05.2021
    Beiträge
    15
    Danke
    0

    Standard AW: Meinungen zu Rückmietverkauf: Wie kann sich das lohnen?

    Tja, Bruno, das hat leider nichts mitdem zu tun, was die Vorposter geschrieben haben. Keiner wollte hier Kryptoautomaten aufbauen.

    Es ist krass, wie planlos Du bist!

    jetzt wäre es angesagt, einfach mal die Klappe zu halten.

    Zitat Zitat von bruno68
    @memet,

    wer meint der eines Tages, eines Besseren belehrt Damit ist der Zugriff auf das eigene Vermögen deutschlandweit verschlossen und damit das Geld verloren!

    Denn eine Wiederverschaffung des Geldes über Automaten, ist mangels Automaten nicht mehr möglich, ob sich das Bargeld über eine bargeldlose Rückwandlung wieder sich auf ein Konto einfindet, das steht in den Sternen.
    Selbst wenn man seine Vermögen wieder umtauschen kann, so droht immer noch die Strafverfolgung nach dem Geldwäsche-Gesetz. Weil alle Banken und die Heimbank, ihre Sorgfaltspflicht erfüllen werden. Was zu einer Mittelung an die Zollbehörden verlangt, dieses endet meist mit empfindlichen Geldstrafen oder gar Haftstrafe, mangels Herkunftsnachweis. Denn ab 50.000 € droht grundsätzlich eine Haftstrafe ohne Bewährung.

    Man muss auch das System selbst prüfen, sonst droht später: Damit steht schon fest, dass der Verkäufer, keine Reparaturen und steuerliche Angelegenheiten zu tun hat, dies obliegt dem neuen Eigentümer.
    Und ob eine Bezahlung des Kaufes eines Hauses nicht im groben Missverhältnisses" zwischen Kaufpreis und Wert des Hauses oder ETW, werden die Gerichte wohl als "eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet".
    Und nur ein gerichtlicher, zugelassener Wertgutachter entscheidet über diesem Tatbestand!

    Allerdings dürfte eine verwerfliche Gesinnung, dem redlichen Handeln nach der GewO zuwiderlaufen und damit vorab ein Berufsverbot von min. 5 Jahre nach sich ziehen, sofern keine Haftstrafe anfällt.
    Damit wäre sämtliche Berufe, die der GewO unterliegen als Beruf verschlossen.

    So kann man als sehr schlecht ausgebildeter Vermittler, sich selbst finanziell vernichten, einen schönen Gruß noch an die Strukki-Truppe, die da bei beiden Systemen mitmachen.

    bruno68

Ähnliche Themen

  1. Lohnen sich unsere Riester Bausparverträge?

    Von Day13 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21.01.2016, 23:44
  2. Lohnen sich Häuser aus Zwangsversteigerungen?

    Von Schneekönig im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 11.03.2011, 23:07
  3. Lohnen sich Kreditkarten mit Sonderrabatten?

    Von Korbinian im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 23.09.2010, 21:55
  4. Lohnen sich Afrika-Fonds?

    Von mitmacher im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 29.06.2010, 12:21
  5. Lohnen sich Pharmafirmen für ein langfristiges Investment

    Von Fabio im Forum Wirtschaft, Börsen & Märkte
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 16.06.2009, 12:23