Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

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  1. Avatar von utopus
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    Standard Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Hallo zusammen,

    meine Tochter hat einen Mini-job an einer Tankstelle angefangen.
    Nun hat sie mir erzählt, dass es dort üblich ist, wenn ein Arbeitseinsatz unter den Kollegen getauscht wird,
    das der eigentlich eingetragene Mitarbeiter den Stundenzettel unterschreiben muss, wenn er mit einem anderen getauscht hat und auch das Geld bekommt.
    Dann soll das Geld privat vom eingetragenen Kollegen an den Kollegen überwiesen werden, der im Tausch gearbeitet hat.

    Das kann doch eigentlich nicht richtig sein?

  2. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Logisch ist das nicht richtig und dürfte sogar strafbar sein. Wird das ganze vom Chef organisiert ? Dürfte irgendwo im Bereich Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung liegen. Wenn vom Chef organisiert, will der vermutlich die Sozialabgaben sparen. Kenne ähnliche Geschichten, wo ein Geschäftsführer den Laden halt lieber mit Minijobbern oder Teilzeitkräften laufen lässt als mit Vollzeitkräften. Ist dann günstiger und Teilzeitkräfte werden dann gerne zu unbezahlten Überstunden verdonnert. Es klagt ja sowieso so gut wie niemand dagegen, die meisten kündigen dann nach ein paar Monaten und es wird der nächste eingestellt.

    Leider weit verbreitet im Niedriglohnsektor.

  3. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Relativ klare Sache: Deine Tochter kann nicht nur nicht dazu verpflichtet werden, irgendwas zu unterschreiben, was sie nicht geleistet hat, noch ist sie dazu verpflichtet oder auch im umgekehrten Fall berechtigt privat Lohnzahlungen auszugleichen.

    Also alles schon mal illegal von vornherein.

    Darüber hinaus sind AG (!) generell dazu verpflichtet, ein Zeiterfassungstool zur Verfügung zu stellen. Ich bin mir nicht sicher, ob das noch analog auf einem Stundenzettel legal möglich ist, in meinem Betrieb wird das auf jeden Fall digital erfasst.

    Man kann Deiner Tochter also nur dazu raten, dass sie nur die eigenen Arbeitszeiten unterschreibt und auch keine Ausgleichszahlungen von/an Kollegen privat leistet oder erhält. In dem Moment, wo auch nur eine Zahlung an sie geleistet wird oder sie eine erhält, macht sie sich etwaig strafbar, weil sie damit ja Kenntnis von den Vorgängen hat.

  4. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Manchmal frage ich mich wirklich, ob hier Menschen schon mal gearbeitet haben...

    Zunächst ist es weder Schwarzarbeit noch Steuerhinterziehung, weil alle Arbeitsstunden vom AG bezahlt werden und dafür Sozialabgaben abgeführt werden. Ich vermute mal das hat einen ganz simplen Hintergrund, wie auch damals bei uns in meinem Zivildienst. Da gab es auch Schichtpläne und die Schichtleitungen haben schon beim Erstellungen versucht Wünsche zu berücksichtigen. Natürlich hat das nie wirklich funktioniert und da kam dann Hinz und Kunz hinterher und wollte so oder so tauschen.

    Das hat so überhand genommen, dass unsere 3 Schichtleitungen gesagt haben: Ok, ab jetzt gilt Schichtplan es gibt kein Tauschen mehr. Wenn Mitarbeiter tauschen wollen, können sie das privat vereinbaren, aber um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen durfen nur hauptamtliche MA mit hauptamtlichen MA tauschen und Zivis mit Zivis usw.

  5. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Es geht nicht um einfachen Schichttausch, sowas wäre ja völlig legitim.

    In dem beschriebenen Fall hier hat die Schicht laut Papier Mitarbeiter A gemacht. In Wirklichkeit hat sie aber Mitarbeiter B gemacht. Mitarbeiter A erhält den Lohn für die von Mitarbeiter B geleistete Arbeit und überweist diesen dann privat an Mitarbeiter B.
    Theoretisch könnte Mitarbeiter A auf diesem Weg Lohn erhalten ohne überhaupt zu arbeiten und es ist ganz sicher nicht Aufgabe der Mitarbeiter sich den Lohn dann privat zu überweisen.

    Du kannst mir nicht erzählen, dass dies korrekt ist.

  6. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Ich wollte damit nicht sagen, dass es vollkommen korrekt ist, natürlich nicht. Nur ist gegenüber dem Staat alles ok, weder Schwarzarbeit noch Steuerhinterziehung, alle Stunden werden bezahlt und versteuert.

    Problem wäre z.B. Unfallversicherung, wenn jemand beim Tauschen einen Arbeitsunfall hat und dieser lt. offiziellen Schichtplan natürlich nicht gearbeitet hat. Aber das würde niemals jemand genau prüfen, wenn AN angemeldet ist.

    Ansonsten ist das Tauschen doch eine freiwillige Sache. Wenn jemand das so nicht will, dann sagt er einfach immer "nein, habe da etwas vor". Hatten wir damals auch und wenn natürlich diese Person mal tauschen will, dann wird das eben auch niemand tun.

    Was ich allgeimein ziemlich dämlich finde, ist das mit dem privat auszahlen. Kann man so machen, bei uns damals war auch Frühschicht 30 min länger als die Spätschicht. Bei uns galt einfach immer die Regel beim Tauschen: Spätschicht + 1 Getränk beim nächsten (Schicht-)Ausgehen = Frühschicht.

    Natürlich ist das rechtlich nicht korrekt, aber es ist eben Praxis, dass Mitarbeiter das untereinander organisieren. Weil die Alternative ist eben, dass der Schichtplan (wenn dem AG das Tauschen zu viel wird) gilt und jeder hat halt mal z.B. am Freitag einen Geburtstag und will eben nicht zwingend am Samstag die Frühschicht machen.

    Abe rmuss ja auch niemand machen, wenn er/sie nicht will. Tauschen ist ja immer vollkommen freiwillig...

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Da der persönliche Steuersatz der beiden involvierten Personen unterschiedlich ist, ist es auf jeden fall bei einer Person Steuerhinterziehung.

    Das System ist eben so stark wie ihr schwächstes Glied. Wenn deine Tochter das System nicht mitmacht, ist sie ihren Job los. Wenn alle es nicht mitmachen würden, würde der Chef sein System ändern.

  8. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Gutes Argument, aber der Regelfall wird die Pauschalversteuerung sein. Da müsste sich utopus mal bei seiner Tochter erkundigen, wie der AG die Minijobs versteuert.

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Soweit alles im 520€-Bereich bleibt, sehe ich es auch nicht als sooo kritisch an - besonders, wenn es wirklich wechselseitig passiert (A tauscht mit B die gleichen Stunden im gleichen Monat hin und her) sonst kann es natürlich passieren, dass die 520€ Grenz damit umgangen wird und sonst höhere Abgaben fällig wären.

  10. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Wenn alles innerhalb der vertraglichen Grenzen bleiben würde, hätte der Tausch incl. des privaten Ausgleichs gar keinen Sinn.

  11. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Mini-Job - Tausch der Arbeitseinsätze

    Es hätte halt für den Arbeitgeber die Erleichterung, dass er nach Plan abrechnen könnte und nicht noch die Änderungen berücksichtigen müsste.
    Wenn A für B zwei Schichten übernimmt um B für A, dann müsste ja gar kein finanzieller Ausgleich stattfinden.

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